Steuerklasse III und V. Mein Ehemann hat nur einen Minijob. Müssen wir eine Steuererklärung abgeben?

1 Antwort

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Die Steuerklassen 3 und 5 führt immer zu einer Pflichtveranlagung, eine Einkommensteuererklärung muss also in jedem Fall beim Finanzamt eingereicht werden.

An Euerer Stelle würde ich nochmal ganz gezielt beim Arbeitgeber nachfragen, ob die Steuerklasse 5 beim Ehemann auch tatsächlich eingesetzt wurde. "Sein Minijob ist pauschal besteuert" klingt nicht danach.

Wenn das Einkommen des Mannes tatsächlich als Minijob gehandhabt wurde, brauchts auch keine Steuererklärung. Aber nur dann.

Selbst wenn nicht, könnt ihr mir diesen Summen ganz beruhigt die Formulare ausfüllen. Der Grundfreibetrag für Euch beide war in 2011 bei 16.008,00. Bis dahin fallen keine Lohnsteuern an.


Duprais 
Beitragsersteller
 04.05.2012, 18:36

Hmm. Zuerst lese ich dass Steuerklassen 3 und 5 immer zu einer Pflichtveranlagung führen, und dann lese ich nur dann nicht wenn es tatsächlich um einen Minijob geht. Also ich werde fast irre.

FREDL2  04.05.2012, 18:46
@Duprais

@Duprais: nichts zum irre werden ;-)

Wenn die Steuerklasse 5 eingesetzt worden wäre, dann müsstet ihr eine Erklärung abgeben.

Wurde sie aber nicht, nach Deinen Angaben. Zur völligen Sicherheit würde ich an Deiner Stelle nochmal beim Arbeitgeber fragen, ob es sich beim Arbeitsverhältnis des Mannes um einen Minijob mit 2% Steuer + SozV (insges. 30%) handelt. Sagen die ja, dann haben sie die Steuerklasse 5 nicht zur Versteuerung hergenommen und es gibt keine Erklärungspflicht.

Frag ruhig, wenn`s immer noch irgendwo hakt.

Duprais 
Beitragsersteller
 04.05.2012, 19:11
@FREDL2

O.k., bitte sagen Sie mir ob ich es richtig verstanden habe:

Hätte mein Mann einen Job über 400 € gehabt, erst dann wäre die Steuerklasse 5 "aktiv" so zu sagen, und dann müssten wir die Steuererklärung machen. Stimmt das so?

Durch die Pauschalabgaben des Arbeitgebers (2% Steuer usw.) wird die Steuerklasse 5 nicht eingesetzt, und deshalb müssen wir es nicht machen.

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist Ihre Antwort die beste die ich bekommen habe, und ich bedanke mich vielmals! Gibt es irgendeinen Link wo ich das im Internet nachlesen kann? Irgendwas? Es würde mich noch mehr beruhigen...

Duprais

FREDL2  04.05.2012, 19:39
@Duprais

@Duprais: der 2. Satz "Hätte mein Mann..." stimmt insofern, als der Einsatz der Steuerklasse 5 beim Mann und 3 bei der Frau eine Steuererklärung nötig gemacht hätte. Diese Erklärung hätte aber keine Zahlung/Nachzahlung oder gar eine Strafe ausgelöst. Der Satz "Durch die Pauschalabgaben..." ist völlig richtig.

Meine Aussagen zum Minijob stimmen zu 100%. Einen direkten link wüsste ich jetzt nicht, aber auf der Seite der minijobzentrale könnte was zu finden sein. Möglicherweise aber nicht so leicht verständlich. Einfach minijob.zentrale in die Suchmaschine rein (man kann nur einen link hier angeben, einer steht schon ganz unten)

Falls da nichts Brauchbares zu finden ist, nehmen wir die Logik: keine Steuerklasse 5 im Einsatz = keine Kombi Kl. 3 und 5 = keine Steuererklärung. Hier habe ich noch was gefunden: http://kuerzer.de/yLCwQLO2o Da hat jemand genau die gleiche Frage gestellt.

Duprais 
Beitragsersteller
 04.05.2012, 20:12
@FREDL2

Der Gehalt spielt also keine Rolle hier, richtig?

Zum Beispiel: Wenn dieser 250 € Job von meinem Mann durch die Lohnsteuerkarte geläuft hätte, und nicht durch die 30% Pauschalabgaben, dann müssten wir die Erklärung abgeben? Stimmt das? Habe ich das richtig verstanden?

Aber warum muss ich nichts abgeben? Ich verdiene ja 1300 € brutto.

In meiner Lohnabrechnung stehen Abzüge für RV, KV, PV, und ALV. Da steht kein Abzug von Lohnsteuer.

Vielen Dank nochmal!

Duprais

FREDL2  04.05.2012, 20:42
@Duprais

@Duprais: das Beispiel stimmt.

"Aber warum muss ich nichts abgeben" Weil wir in D 2 Arten von Steuererklärungsabgeberei haben: eine Antragsveranlagung und eine Pflichtveranlagung.

Eine Pflicht zur Abgabe = Pflichtveranlagung habt ihr nicht, das haben wir jetzt festgestellt.

Eine Antragsveranlagung kann man freiwillig machen, wenn man das möchte, weil man z. B. Steuern zurückbekommt. Mit 1.300,00/Monat hast Du aber keine gezahlt, deswegen ist auch keine Steuererklärung nötig. Von RV, KV und dem ganzen Zeugs würdest Du sowieso nichts erstattet bekommen, egal was Du abgibst.

Duprais 
Beitragsersteller
 04.05.2012, 20:51
@FREDL2

Vielen herzlichen Dank, FREDL2. Noch eine Sache:

Was ist mit diesem Link (http://kuerzer.de/yLCwQLO2o)? Die Eheleute in diesem Thread möchten doch eine Erklärung abgeben?

Duprais

FREDL2  04.05.2012, 21:07
@Duprais

@Duprais: ja, aber die haben auch Steuern gezahlt. Wichtig für Euch ist bei diesem link nur der letzte Satz.

Der sollte deutlich machen, dass ein Minijob bei einer Steuererklärung/beim Finanzamt keine Rolle spielt. Ich hab auf die Schnelle nichts Besseres gefunden, bzw. alles andere war sehr kompliziert ausgedrückt.

Duprais 
Beitragsersteller
 05.05.2012, 02:13
@FREDL2

Alles klar, vielen herzlichen Dank.

Duprais