Steuererklärung, große Nachzahlung?
Guten Abend,
Ich hätte ein paar wichtige Fragen, auf die ich sonst im Internet keine Antworten gefunden habe.
(Wie) Kann es sein, dass man als ca. 1-jährige Witwe auf einmal in der Lohnabrechnung kaum Lohntsteuer und nahezu keine Kirchensteuer und Soli abgezogen bekommt (Witwe mit 2 Kindern, ganzes Jahr 2017 in Steuerklasse 3) und das das ganze Jahr über? (Also der Arbeitgeber zu wenig abgezogen hat, aus welchen Gründen auch immer).
Das war 2017.
Und dann macht man heute die Steuererklärung und soll plötzlich über 3000€ nachzahlen. Kann das sein?
Muss man die ganzen Steuern nachzahlen, die man aus unbekannten Gründen nicht abgezogen bekam?
Ist es normal, dass man als Witwe im Jahr nach dem Jahr, indem der Mann verstarb, steuerliche "Schein"-Erleichterungen bekommt, aber dann alles im Folgejahr nachzahlen muss?
Grüße
Daniel
5 Antworten
Hallo,
evtl. wäre die Stkl. 2 günstiger ! Einfach in die Erklärung mal den Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende einarbeiten, denn du hast Kinder !
Ansonsten hab ich im Moment keinen Plan :-(
Es melden sich aber sicher gleich Steuerfachleute !
Witwe in einem Jahr mit Gnadensplitting
Im Fragefall ist es Witwensplitting gem. § 32a Abs. 6 Nr. 1 EStG
Stimmt. Aber ist es nicht eine Gnade, dass Witwen dieses Splitting bekommen? ;-) :-)
Moin, moin wfwbinder!
Lb. Dank, für deine Rückmeldung.
Dennoch lässt mir der Sachverhalt keine Ruhe ;-) wenn ich mich einmal festgebissen habe.....lach !
Folgendes habe ich dazu soeben noch recherchiert:
Stimmt LittleArrow, aber dennoch:
Lt. Link unten:
"........sog. "Witwen-Splittings" nach § 32a Abs. 6 EStG im folgenden VZ schließen den Abzug des Entlastungsbetrags nicht aus. ! "
Nein, denn für das Witwensplitting sehe ich es - wegen der idR Schicksalshaftigkeit und nur sehr selten möglichen Planbarkeit - als Selbstverständlichkeit an (es müßte eigentlich noch ein Jahr drangehängt werden!).
Anders bei der Scheidungsgnade, hier können sich beide seit langem auf die Scheidung vorbereiten und optimieren;-)
Es geht um Zweierlei: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ab dem Folgemonat und Ehegattensplitting des Alleinstehenden im ersten Jahr nach dem Sterbefall des Ehepartners.
richtig, dieser Blickwinkel wurde dabei völlig vergessen !
Ok, der Entlastungsbetrag sollte zwar gezwölftet aber dennoch möglich sein. ;-)
Ich würde es darauf ankommen lassen !
Die Steuerklasse hat doch keinen Einfluss auf die Höhe der Jahressteuer - als wüsstest Du das nicht.
naja, Stkl. hin oder her ;-)
......mein laienhafter(!) Gedanke ging primär in folgende Richtung:
da die Fragestellerin seit dem Tod des Ehemanns Alleinerziehende ist, dürfte sie doch in ihrer Einkommensteuererklärung den Entlastungsfreibetrag für diese Personengruppe (normalerweise der Stkl 2 vorbehalten) beanspruchen.
Ist es nicht auch so ?
....sollte sich eine Stkl. im zurückliegendem Steuerjahr (wie z.B.oben geschildert) als ungünstig erweisen so meinte ich, dass diese Tatsache mittels Einkommensteuererklärung und der Beantragung des Entlastungsfreibetrags für Alleinerziehende, die Steuerlast somit minimieren müsste.
Ich bin ehrlich gesagt sogar noch immer irgendwie überzeugt von dieser Möglichkeit der Steuerersparnis, egal ob nun Stkl.1 Stkl.2 oder 3 vorgelegen hat !
Allein die Voraussetzungen dafür müssen bestanden haben ! Es geht mir doch nur darum, der Fragestellerin in ihrer finanziellen Situation, optimal helfen zu wollen.
Das sollte so sein - der Steuerbescheid liegt doch schon vor.
"Und dann macht man h e u t e (!) die Steuererklärung ......"
Ich verstehe es so, dass sich dieses Ergebnis "heute" per Steuerprogramm ergeben hat und daufhin hier nach Rat gefragt wird.
Wenn sich " heute " tatsächlich auf den heute erhaltenen Bescheid bezieht (?) sollte ein Einspruch möglich sein.
Gruß und Gute Nacht !
Sorry...... gestern ! ;-))
Da hab ich wohl was übersehen - ist ja auch ziemlich wirr dargestellt. Egal - jetzt weiss sie bescheid.
Ebenso
Viel lamentieren, wenig substanzielle Angaben.
Ich nehme mal an:
Arbeitseinkommen: Es wird wie Du schreibst mit Lohnsteuerklasse 3 abgerechnet.
Es gibt eine Rente, leider in unbekannter Höhe.
Die Rente ist mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Der wird dem übrigen Einkommen zugerechnet. Bei Renten gibt es keinen Lohnsteuerabzug. Wer von Steuern keine Ahnung hat, müsste das aber aus dem Rentenbescheid erkennen, wo von Steuern nichts gesagt ist.
Es kann also absolut sein. Dazu muss die Rente gar nicht mal sehr hoch sein. ca. 1.100,- bis 1.300,- Euro monatlich reichen schon dafür.
In der Lohnsteuerklasse 3 werden alle zustehenden Freibeträge berücksichtigt. Also jeder zusätzlich verdiente Euro wir damit der Steuer unterworfen.
Ach so, nur zur Sicherheit. Der Arbeitgeber kann nichts anderes tun, als das was er tat. Er bekam die Lohnsteuerabzugsmerkmale über ELSTAM mitgeteilt und hat abgerechnet. Er hat eindeutig keine Schuld.
wfwbinder, kannst du dir bitte noch einmal meine Meinung ( Lösung ?) zur Problematik ansehen ? So abwegig ist es doch nicht oder bin ich wirklich auf dem sprichwörtlichen Holzweg ? ;-)
Danke und Gruß !
Bei Deiner arbeitgeberseitigen Lohnbesteuerung wird das Witwensplitting berücksichtigt, spätestens jedoch nach der Steuererklärung im Steuerbescheid.
Üblicherweise erhält die Witwe noch Witwenrente, die nicht mit Lohnsteuer belastet wird (s. Antwort von wfwbinder) und daher idR zu einer Steuernachbelastung führt. Da Du keine näheren Angaben machst, kann der Nachzahlungsbetrag von € 3.000 auch nicht annähernd überprüft werden.
Gab es denn nun noch weitere Einkünfte, z. B. Witwenrente?
Ganz klarer Fall von wieder mal den Steuerbescheid nicht gelesen (nur das Ergebnis betrachtet).
Man muss keine Ahnung von Steuern haben - der Bescheid ist ganz klar gegliedert.
Nein, eher ein klarer Fall den Sachverhalt nicht gelesen: Und dann macht man heute die Steuererklärung und soll plötzlich über 3000€ nachzahlen.
Der Steuerbescheid liegt lt. Fragesachverhalt noch nicht vor. Das ungenannte Steuerprogramm ist Schuld bzw. hat Recht, weil vermutlich noch andere Einkünfte (z. B. Witwenrente) besteuert werden.
Richtig - "Nein, eher ein klarer Fall den Sachverhalt nicht gelesen" - da stehts doch, dass sie Witwe ist - was wird sie wohl bekommen.
Dass der Bescheid nicht vorliegt ist längst geklärt.
Sorry, mein Kommentar hing seit 11 Stunden hier fest, ehe er auf die Reise ging.
Liebe Gaenseliesel, die Steurklasse wird vom Finanzamt nach den Besteuerungsmerkmalen automatisch vergeben. Hier liegt vor:
Witwe in einem Jahr mit Gnadensplitting. Somit automatisch die drei.
Im nächsten Jahr rutscht sie mangels Berechtigung zur Zusammenveranlagung automatisch in die 2. Das wird aber am Problem nichts änder, denn auch da wird sie nachzahlen müssen. Die einzige Lösung, etwas Geld für die Nachzahlung zurück legen, soweit das Finanzamt jetzt nicht automatisch Vorauszahlungen festgesetzt hat.