Ich überlege meinen Firmenwagen privat zu entnehmen und dann zu verkaufen. Ist es sinnvoll dies vor dem Ablauf des 6. Jahres zu tun?
Jetzt ist noch ein Restbuchwert von 6383 vorhanden am Jahresende. Verkaufspreis dürften netto um die 13.000 Euro sein. Die Differenz von Buchwert und Nettokaufpreis muss ja als Gewinn versteuert werden. Plus Mehrwertsteuer.
Nach vollständiger Abschreibung ist der Buchwert 0 und der Verkaufspreis ca. 9000 Euro. Diese 9000 Euro wären dann vollständig Gewinn.
Unterm Strich muss man bei beiden Varianten ungefähr den gleichen Betrag an das Finanzamt (Gewinn + MwSt) bezahlen.
Jedoch hätte ich jetzt noch die Abschreibung, welche ja den Gewinn aus dem Verkauf noch mindert.
D.h. es wäre doch sinnvoller den Wagen jetzt zu entnehmen und zu verkaufen?
2 Antworten
Auch hier ist kein Steuerberater wieder mal teurer als 1 Steuerberater.
Der Tip, den ich geben würde, wäre, den Wert des Fahrzeugs nochmal genau zu überdenken.
Wie @EnnoWarMal schon richtig schrieb, man sollte die Werte nochmal überdenken und sich auch überlegen, wann man ein neues Auto braucht.
Entnahme in 2017 für 10.000,- + Steuer 1.900,- = 11.900,-.
Umsatzsteuer ist nicht gewinnwirksam, kostet hier aber Liquidität.
10.000,- Entnahme, - Restwert 6.383,- = Gewinnauswirkung + 3617,- Euro.
Entnahme in 2018 für evtl. noch 7.000,- + 19 % Steuer 1.330,- = 8.330,-
Umsatzsteuer nur noch 1.330,-, also 570,- gespart.
Gewinnauswirkung in 2018 + 7.000,-, aber in 2017 - 6.383,-, also nur 617,- zu versteuern.
Also, die Frage ist, wann wird der neue Wagen gebraucht.