Mutter und Stiefvater haben sich gegenseitig als Erbe eingesetzt und mich dann als Alleinerbe oder Nachkommen. Mutter verstorben. Steht mir jetzt Erbe zu ?
4 Antworten
Auch ein Berliner Testament mit bestimmten Nacherben bedeutet nicht, dass Du nicht schon jetzt nach dem Tod der Mutter Deinen Pflichtteil aus deren Hinterlassenschaft einfordern kannst.
Gegenseitig bedeutet, dass wenn einer von den beiden stirbt, die/der andere alles bekommt.
Du erbst erst dann was, wenn beide verstorben sind.
Sofern der Stiefvater nicht das Testament ändert, sofern er das überhaubt noch darf.
Das hängt davon ab, wie dieses im bestehenden Testament geregelt wurde.
Steht mir jetzt Erbe zu ?
Erst beim Tod des Zweitversterbenden. Dann aber alles.
Aber Du könntest nun Deinen Pflichtteil in Anspruch nehmen, dann bekommst Du 1/4 in Geld.
Ist der Punkt im Testament geregelt, was passiert, wenn Du den Pflichttil beanspruchst?
Ist das erbe in Gefahr, wenn Du nichts machst? Also ist Dein Stiefvater befreiter, oder unbefreiter Vorerbe?
Ist eine Wiederverheiratungsklausel enthalten?
Eine endgültige aussage kann man nach Deinem Sachverhalt nicht machen.
Wiederverheiratungsklausel is nicht enthalten Pflichtteil auch nicht Eheleute haben sich im Erbvertrag als alleinigen und unbeschränckten Erben ein. Der Übelebende beruft mich dann als Erbe
willi60Fragestellervor 46 Minuten
Wiederverheiratungsklausel is nicht enthalten Pflichtteil auch nicht Eheleute haben sich im Erbvertrag als alleinigen und unbeschränckten Erben ein. Der Übelebende beruft mich dann als Erbe
---------------------
ein zweischneidiges Schwert
niemand weiß, wie dein Verhältnis zu deinem Stiefvater ist, ich würde nach einer gewissen Zeit ein Gespräch mit dem Stiefvater suchen, also ein gutes einvernehmliches Gespräch.
Ich glaube nicht, wenn du jetzt deinen Pflichtteil einklagen würdest, könnte der Schuss nach hinten für dich ausgehen.
Ansonsten einfach abwarten, bis der Fall des todes deines Stiefvaters eintritt.
Hat der Stiefvater noch eigene Kinder?
Gehe behutsam vor
ich gebe nur mal ein kleines Beispiel meiner eltern:
Vater vor 20 jahren verstorben, Mutter mit 83 neu geheiratet, Stiefvater nach vielen jahren verstorben, meine Mutter und der Stiefvater haben sich auch gegenseitig eingesetzt ala "Wer überlebt, bekommt alles"
Noble Worte, jedoch kam nach paar wochen alles ganz anders:
Testament wurde für ungültig befunden vom Amtsgericht
Der Stiefvater hatte in den 60er Jahren mit seiner damals verstorbenen Frau ein
Vertragstestament gemacht, offensichtlich kam das Geldvermögen damals von der 1sten Frau meines Stiefvaters, und das Vermögen sollte an damals 5 jährige kinder gehen, so vermute ich es.
Meine Mutter war also demnach keine Alleinerbin, sondern musste sich mit den 3 Kindern das Erbe teilen, meine Mutter bekam 60%, die Kinder teilten sich die 40 %, damals besaß mein Stiefvater noch eine Eigentumswohnung, das kam vom Wert her ungefähr hin...und die Kinder haben sich den Verkaufsertrag geteilt.
Es kann also ganz anders kommen. mein Stiefvater istb 90 Jahre geworden, der hat nie was gesagt von dem Vertragstestament, ich denke mal, der hat das vergessen, der hatte auch nie gesagt, das er Gesellschafter ist, das habe ich erst durch zufall auch nach dem Tot meiner Mutter erfahren. Mein Stiefvater hatte keine eigenen Kinder, dann wäre das vermutlich noch ganz anders gekommen, deswegen die Frage an dich...Gibts noch andere Kinder des Stiefvaters
sorry für meine Geschichte, wollte nur ein Beispiel aus eigener erfahrung geben....alles gute Dir
Das ist so nicht richtig - FS kann zumindest den Pflichtteil aus der Hinterlassenschaft der Mutter einfordern