Muss ich geliehenes Geld aus dem Erbe zurückzahlen?
Mein Vater ist im Oktober 2015 verstorben, mein Opa und seine 2 Frau im August 2015. Mein Opa und seine Frau haben sich gegenseitig als Alleinerben eingesetzt, mein Opa ist 5 Tage nach ihr verstorben.Mein Vater ist gerichtlich als Alleinerbe eingesetzt. Die Nachkommen der Frau meines Opas haben mir jetzt mitgeteilt sie hätten meinem Opa oft Geld geliehen und würden sich vorbehalten dies zu gegebener Zeit zurückzufordern. Ist dies möglich, wie lange, etc. Vielen Dank vorab für hilfreiche Antworten! Erbe ist nicht ausgeschlagen worden!
4 Antworten
Schulden des Erblassers sind aus dem Erbe zu bestreiten.
Natürlich muss der, der Forderungen gegen den Erblasser hat, diese auch nachweisen.
Ausserdem ist es ja die Frage, wie weisen die diese Darlehen nach? Sind die Zahlungen fällig, überfällig, oder wann werden sie nach den Verträgen fällig.
Die Schulden könnten ja auch schon verjährt sein, oder demnächst verjähren.
Leider hast Du die Ereignisse in der Frage gegenläufig chronologisch aufgeschrieben. Wundere Dich nicht, wenn mancher das nicht versteht.
Beachte: Welchen Verwandtschaftsgrad die Gläubiger Deines Opas haben ist schonmal irrelevant.
1. Opas 2. Frau ist gestorben und hat Opa hat sie beerbt.
2. Dann ist Opa gestorben und Papa alleine hat ihn beerbt.
3. Dann ist Papa gestorben und Du, Deine Mutter und Deine Schwester haben ihn beerbt.
Zwischenfrage: Hast Du was geerbt, gab es was zu erben?
WfwBinder schreibt: "Schulden des Erblassers sind aus dem Erbe zu bestreiten."
-Also hätten sich die Gläubiger an deinen Papa wenden müssen. An Deiner Stelle wäre für mich an dem Punkt die Sache erledigt (sprich: die Schulden wären verfallen).
Vielleicht fragst Du WfwBinder mal, ob die Schulden, die man geerbt hat, noch weiter vererbt werden...
Außerdem: Erst wenn man von den Schulden weiß und deren Höhe kennt, kann man entscheiden, ob man das Erbe annimmt. -Das ist ja nun vorbei.
Des Weiteren: Die Schulden und deren Höhe, wann das Geld geflossen ist... Das muss erstmal nachgewiesen werden. Das der Opa nichts von dem Geld zurückgezahlt hat muss nachgewiesen werden. Das Gleiche gilt für deinen Papa - vielleicht hat der ja bereits was zurückgezahlt ?! Das alles sollte überprüft werden.
Hallo,
ich meine, die angeblichen Erben sollten ihre Forderung in irgendeiner nachvollziehbaren Form nachweisen, etwa als schriftlichen Vertrag u.a. mit Einzelheiten zur Laufzeit usw.
Insofern schließe ich mich deiner Meinung an JuMiAnJa, da kann ja jeder kommen und Ansprüche dieser Art behaupten.
Hoffe jetzt verständlicher
Hat sie nicht. Der Vater ist der Erbe. Steht im Sachverhalt.
Richtig,aber mein Vater ist auch verstorben. Aber muss der der das Geld verliehen hat nicht Nachweise erbringen ansonsten kann ja jeder "behaupten" er hätte X die Summe y geliehen?
Überschrift der Frage ist:
Muss ich geliehenes Geld als Erbe zurückzahlen?Richtig, als gesetzliche Erben sind in dem Fall meine Mutter, meine Schwester und ich als Erben meines Vaters.
Ja, wenn du geerbt hast.