Erbrecht wenn man im Grundbuch mit Stiefvater und Halbgeschwister steht?
Mein Stiefvater ist verstorben. Ich bin 1968 geboren und seit 1981 habe ich mit Wirkung laut der Geburtsurkunde den Nachnamen meines verstorbenen Vaters angenommen. In den Unterlagen wie Kindergarten, Zeugnisse lief ich aber schon vorher unter den Namen meines verstorbenen Stiefvates .Nach den Tod meiner Mutter vor 10 Jahren ließ er mich und seine 3 leiblichen Kinder ins Grundbuch eintragen. Es handelt sich um Grundstück mit Haus und Fonds die er hatte .Wie verhält sich das nun für mich zwecks Erbrecht ?
3 Antworten
Nach den Tod meiner Mutter vor 10 Jahren ließ er mich und seine 3 leiblichen Kinder ins Grundbuch eintragen. Es handelt sich um Grundstück mit Haus und Fonds die er hatte .Wie verhält sich das nun für mich zwecks Erbrecht ?
Erbrecht gibt es nicht, wenn du weder leibliches noch adoptiertes Kind bist. Dann gehört dir weiterhin der Anteil an dem Haus, den du damals übertragen bekommen hast. Ich vermute jetzt einfach mal, dass deine verstorbene Mutter auch die Mutter der drei anderen Kinder war? Dann hast du damals vermutlich den dir zustehenden Anteil der Mutter geerbt? Mehr als das steht dir dann nach dem geschilderten Sachverhalt nicht zu.
Ich verstehe Deine Frage nicht, aber nachdem Du ins Grundbuch eingetragen bist, steht Dir zumindest an der Immobilie der gesetzliche Anteil zu. Ansonsten erbst Du nichts, denn Du bist nur dann zum Erblasser vewandt, wenn er Dich adoptiert hat.
Der Anteil gehört Dir (im Grundbuch). Warum ist der Name so wichtig? spielt keine Rolle.
Was wäre denn der Anteil für mich als Stiefbruder, gegenüber mein 3 Halbgeschwister.