Muss man Halbgeschwister vom Erbe extra ausschließen?
Hallo.
Google bringt mir nicht die Infos, dich ich auch verstehe. In der Regel geht es um Eltern, Geschwister und Halbgeschwister. In unserem Fall geht es um Folgendes. Um meinen Mann, um mich und um meine Halbschwester. Wir haben keine Kinder, ich habe einen Bruder, einen Neffen und eine Nichte. Die gesetzliche Erbfolge wird wohl meinen Bruder betreffen, wenn ich sterbe. Doch was ist mit der Halbschwester meiner Frau? Wir haben zwar Handschriftlich ein Berliner Testament verfasst, doch das ist vermutlich nicht das Papier wert ist, auf dem es in den 90ern ohne Internet verfasst wurde. ;)
Wenn man nichts macht, wird dann die Halbschwester automatisch zur Miterbin? Falls ja, ist ein Gang zum Notar wohl unumgänglich.
Gruß
3 Antworten
Mit Google kommst Du also auch nicht klar!
Die Antwort habe ich innerhalb kürzester Zeit über Google gefunden:
"Kein Pflichtteil für Geschwister
Einen Pflichtteil für Geschwister gibt es dagegen nicht. Werden Geschwister im Testament enterbt oder nicht explizit erwähnt, gehen sie sowohl in der gesetzlichen Erbfolge als auch im Pflichtteilanspruch leer aus."
Wie @Eifelia komme ich mit dem Sachverhalt wie Du ihn schilderst nicht klar, aber das Erbrecht ist relativ einfach und daher kann man es leicht darstellen:
Also Du hast mit Ehepartner(-in) ein Berliner Testament. Ihr habt Euch gegenseitig als Alleinerben eingesetzt.
Einen Pflichtteil gäbe es nur für Deine Mutter. § 2303 Abs. 2 BGB.
Wenn Deine Mutter nicht mehr lebt, ist damit alles erledigt. Deine Schwester (es ist egal ob Halbschwester, würde nur etwas bekommen, wenn Du kein Testament hättest.
Bitte sortier das nochmal. Nach dem Text hast Du sowohl einen Mann als auch eine Frau - einer davon müsste ja ein/e Ex sein, oder?
In der Frage ging es noch um die Halbschwester Deiner Frau, jetzt plötzlich um Deine. Du musst das nicht verständlich schreiben, wirklich nicht, aber zumindest ich habe auch keine Lust, alle möglichen denkbaren Variationen durchzudeklinieren 🤷♂️, So schwierig ist das ja nun wirklich nicht, aber wenn Du Dir diese Mühe nicht machen willst - dann halt nicht.
Mal seh`n ;-) Also mein Mann ist mal außen vor. Dann geht es nur noch um meine Halbschwester und mich. Wir haben die selbe Mutter. Meine Mutter war 2 x verheiratet. Puh, verzwickte Sache, in der Tat. Aber wenn ich mir das noch mal so durchlese, sind meine Halbschwester und ich zumindest zu 50 % Blutsverwandt. Besser kriege ich es leider nicht hin. :D Würde ihr demnach ein Pflichtteil zustehen, wenn wir das in einem Testament nicht ausdrücklich ausschließen?