Dacharbeiten Reihenhaus ohne meine Zustimmung
Hallo,
An meinem vermieteten Reihenhaus waren Dacharbeiten zu machen, die auch das Nachbarhaus betreffen. Mein Nachbar hat nun ohne mich zu Informieren und ohne meine Zustimmung einem Handwerker Auftrag erteilt. Davon erfuhr ich erst als die Arbeiten in vollem Gange waren. Nun schickte mir der Handwerker für meinen Teil eine Rechnung zu, die darüberhinaus noch sehr teuer war (Dieselben Arbeiten waren auf der anderen Seite schonmal zu machen und deutlich günstiger).
Da ich bis jetzt nicht bereit war zu zahlen, schickte der Handwerker mir nun bereits die 2. Mahnung mit der Drohung den Fall an den Rechtsanwalt weiter zu geben. Meine Frage ist nun wie hier die rechtliche Lage aussieht? Mir erscheint das alles sehr suspekt, mein Nachbar kann doch unmöglich Handwerkerarbeiten in Auftrag geben, die auch mein Eigentum betreffen, ohne mich um Zustimmung zu bitten? Desweiteren wundert es mich, dass der Handwerker überhaupt ohne mein Einverständnis anfängt an meinem Dach "rumzubasteln"
4 Antworten
Ich sehe die rechtliche Seite nicht ganz so deutlich, wie es die bisherigen Antworten ausdrücken. Gerade im Bereich Bau und WEG gibt es manchmal ganz ungewöhnliche Urteile.
Wahrscheinlich würdest Du (nachdem der Handwerker sein Geld beim Nachbarn eingetrieben hat) den Betrag zahlen müssen, der der (günstigeren) Kostenschätzung Deines früheren Dachdeckers entspricht.
Deshalb solltest Du mit Deinem Nachbarn (nicht mit dem Handwerker, mit dem hast Du keine Geschäftsbeziehung) Kontakt aufnehmen und ebendiesen Betrag zur Güte anbieten.
Gibt sich der Nachbar damit nicht zufrieden, muss er klagen.
Du und der Nachbar solltet schließlich nicht vergessen, dass Ihr noch ein paar Jahre nebeneinander wohnen werdet.
Erstmal danke für die schnellen Antworten. Ich habe nichts absichtlich verschwiegen, dachte bloß, dass die Schilderung so ausreichend wäre. Also nochmal im Detail:
Die Dachkonstruktion sieht (stark vereinfacht, bitte entschuldigt dies) so aus: /\ ../\ ../\
Mein Dach/Haus ist das mittlere, links und rechts daneben das der Nachbarn. Die beiden Punkte jeweils zwischen den Dächern Stellen den "Wasserabfluss" für den Regen dar, der dann an der Front in eine Regenrinne fließt. Dieser "Wasserabfluss" ist nicht mit Dachziegeln gedeckt, sondern mit einer Art grauem Tartan gedeckt (Entschuldigt, Dachtechnische Einzelheiten sind nicht mein Fachgebiet). Nun wurde es eben unter dieser Abdeckung undicht vor ein paar Jahren, zwischen meinem und dem linken Haus. Dessen Eigentümer, holte verschiedene Angebote ein, wir stimmten beide dem günstigsten zu und erteilten gemeinsam den Auftrag. Als nun dieselbe Undichttigkeit auf der rechten Seite auftrat. Wollte ich in Absprache mit dessen Eigentümer, ebenfalls wieder denselben Dachdecker beauftragen. Mein Nachar wollte aber, wie er mir mitteilte sowieso sein Dach neu Decken lassen und seinen ausgewählten Dachdecker die Arbeiten gleich miterledigen lassen. Als mir das Angebot zugeschickt wurde und ich sah, dass es deutlich teuerer ist als das vorherige, teilte ich meinem Nachbarn mit, dass ich damit nicht einverstanden wäre und bestätigte das zugesandte Angebot nicht. Über meinen verdutzten Mieter erfuhr ich dann das die Arbeiten in vollem Gange sind und prompt bekam ich dann auch die Rechnung dem Auftrag, dem ich nicht zugestimmt hatte, entsprechend, zugeschickt.
!!! wäre für beide Parteien die vernünftigste, kostengünstigste Regelung ! K.
teilte ich meinem Nachbarn mit, dass ich damit nicht einverstanden wäre und bestätigte das zugesandte Angebot nicht.
Dh mig112 ! .... kein Auftrag - keine Bezahlung !!! K.
Wenn ich das jetzt locker sehe, dann war die Reparatur nötig, aber der dafür geforderte Preis war - empfindungsmäßig - zu hoch im Verhältnis zu dem vorliegenden Alternativangebot. Dieses Alternativangebot würde ein mit gesunden Menschenverstand urteilender Richter zugrundelegen und auf der Basis einen Vergleich vorschlagen. Es ist nur blöd, dass damit auch Gerichtskosten verbunden sind.
Warum also nicht gleich dem Handwerker diesen Arbeitspreis vergüten?
Basis ist dafür natürlich, dass es sich in beiden Fällen um den gleichen Arbeitsumfang handelt. Dies sollte aber durch direkte Ansprache den ausführenden Handwerkers geklärt werden.
Du teilst also dem Handwerker Deine Sicht mit, bittest um Konkretisierung des Arbeitsumfanges (um wirklich vergleichen zu können!) und nach anschließender Bewertung ("Ist der Auftragsumfang identisch?") bietest Du dem Handwerker den angemessenen Preis an (Kopie an den Nachbarn nicht vergessen!). Im Übrigen möge er sich an seinen Auftraggeber wenden. Zahlen würdest Du erst nach Rückbestätigung des Handwerkers.
Keinesfalls solltest Du eine generelle Zahlungsunwilligkeit erklären, denn das mag auch der Richter nicht.
Dacharbeiten Reihenhaus ohne meine Zustimmung
Das ist schon eine rhetorische Frage die nur mit "Gibts nicht" beantwortet werden kann.
Stutzig macht mich aber, dass da Arbeiten der gleichen Art auch an der anderen Seite durchgeführt wurden. Gibt es einen Grund dafür, dass uns verschwiegen wird, worum es eigentlich genau gehen soll? Ich habe da nämlich eine Vermutung: Geht es etwa um den Übergang zum Nachbarhaus? Wie genau lautete der Auftrag an den Handwerker? Wodurch ist der angeblich erweitert worden? Waren die "Erweiterungsarbeiten" technisch notwendig oder rechtlich zwingend?
Könnte hier nicht eine GoA vorliegen? Immerhin erwähnt unser Fragesteller, dass die Dacharbeiten "zu machen" - also notwendig - waren.
seltsam, war auch mein erster Gedanke. Dach durch Sturm abgedeckt, oder Schaden durch Hagel ........ usw.
Den zusätzlichen Erläuterungen glaube ich entnehmen zu können, dass die Arbeiten gegen den ausdrücklich artikulierten Willen des Fragestellers vorgenommen worden sind. Das würde dann sowohl den Auftrag wie die GoA ausschließen. Dann wäre in der Tat nichts zu zahlen
Ich wiederum glaube entnehmen zu können, dass er seinen entgegenstehenden Willen erst hinterher artikuliert hat. Vorher wäre m. E. durchaus von einem mutmaßlichen Willen bzw. Interesse auszugehen, zumal die Instandsetzung zwischen den beteiligten Grundbesitzern schon in der Diskussion war und bereits Angebote eingeholt worden waren.
Sieht nach einer interessanten Beweisaufnahme im Prozeßfalle aus. Hoffentlich erfahren wir eines Tages das Ergebnis.
Oh ja, ich kann mir schon das Agieren der Anwälte vorstellen.
Unter disem Gesichtspunkt natürlich nicht zahlen.
wenn es vor Gericht gehen sollte, dann als Vergleichsvorschlag den Betrag anbieten, den es beim anderen Dachdecker gekostet hätte.