Koppelung Unterschrift Kaufvertrag mit Grundbucheintrag?

2 Antworten

chacha

Im Grundbhuch wird derjenige als neuer Eigentümer eingetragen, der laut notariellem Kaufvertrag als Erwerber (= Käufer) auftritt.

Erwirbt dein Partner (später) einen Miteigentumsanteil am Grundstück, bedarf es ebenfalls eines notariellen Vertrages und der Eintragung der Eigentumsänderung im Grudbuch.

Da nun auch die Bank Miteigentum des Partners und wahrscheinlich auch die persönliche gesamtschuldnerische Haftung für das Baudarlehen zur Auflage macht stellt sich die Frage, ob es dir gelingt, zu erreichen, dass bereits jetzt gemeisam erworben wird.

So wie Du es schreibst:

kann ich den Kaufvertrag mit der Gemeinde alleine unterzeichnen, im Grundbuch würden wir uns aber gemeinsam eintragen? 

geht es nicht, denn natürlich wir ins Grundbuch bei der Umschreibung des Eigentums der Erwerber eingetragen.

Du könntest nur die Hälfte dann an den Partner weiter verkaufen, oder schenken, aber ob das geht nach den Bestimmungen des Vertrags mit der Gemeinde, können wir hier nicht wissen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung