Koppelung Unterschrift Kaufvertrag mit Grundbucheintrag?
Hallo zusammen,
folgende Situation:
über das "Einheimischenmodell" meiner früheren Wohngemeinde werden demnächst Grundstücke vergeben. Da mein Partner (wir sind nicht verheiratet und haben keine eingetragene Gemeinschaft, wohnen aber zusammen) aufgrund von Einkommen + Vermögen nicht antragsberechtigt ist, ich aber gute Chancen hätte, würde ich mich gerne alleine auf den Erwerb eines Grundstücks bewerben.
Das heißt, ich unterschreibe im Falle eines Zuschlages auch alleine den Kaufvertrag mit der Gemeinde.
Die Finanzierung möchten wir (und können wir) aber nur gemeinsam machen. Wir bauen auch gemeinsam ein EFH auf das mögliche Grundstück.
Nun meine Frage: kann ich den Kaufvertrag mit der Gemeinde alleine unterzeichnen, im Grundbuch würden wir uns aber gemeinsam eintragen? (Erstens möchten wir das, zweitens verlangt das bei Kreditvergabe die Bank)
Vielen Dank vorab für mögliche Antworten.
C.
2 Antworten
chacha
Im Grundbhuch wird derjenige als neuer Eigentümer eingetragen, der laut notariellem Kaufvertrag als Erwerber (= Käufer) auftritt.
Erwirbt dein Partner (später) einen Miteigentumsanteil am Grundstück, bedarf es ebenfalls eines notariellen Vertrages und der Eintragung der Eigentumsänderung im Grudbuch.
Da nun auch die Bank Miteigentum des Partners und wahrscheinlich auch die persönliche gesamtschuldnerische Haftung für das Baudarlehen zur Auflage macht stellt sich die Frage, ob es dir gelingt, zu erreichen, dass bereits jetzt gemeisam erworben wird.
So wie Du es schreibst:
kann ich den Kaufvertrag mit der Gemeinde alleine unterzeichnen, im Grundbuch würden wir uns aber gemeinsam eintragen?
geht es nicht, denn natürlich wir ins Grundbuch bei der Umschreibung des Eigentums der Erwerber eingetragen.
Du könntest nur die Hälfte dann an den Partner weiter verkaufen, oder schenken, aber ob das geht nach den Bestimmungen des Vertrags mit der Gemeinde, können wir hier nicht wissen.