Eigenbedarfskündigung, kann Auszugstermin nicht halten
Wir haben eine Eigenbedarfskündigung zum 31.07.13 bekommen. Dürfen aber bis zum 31.10.13 in dem Haus bleiben. Haben ein neues Haus gefunden, welches aber erst im November fertig wird, können also auch erst dann ausziehen. Was kann uns von seiten des Eigentümers passieren? Der Eigentümer wohnt momentan noch in seinem Reihenhaus, welches aber aufgrund von Zuwachs (im September) zu klein wird. Das Haus haben wir ursprünglich von seinem Vater gemietet, der dieses aber an seinen Sohn überschrieben hat. Der Vater sicherte uns damals mündlich vor Zeugen zu, dass wir mindestens 20 Jahre hier wohnen könnten. Sind jetzt leider nur fast 5 Jahre.
1 Antwort
Sprech mit Deinem Vermieter. Wenn der weiß, dasa sich der Auszug nur um einen Monat hinauszögert wird der warten. Alles andere nämlich wäre für den unvernünftig. Wenn er Räumungsklage einrecht dauer die Erledigung Monate und er hat das Risiko, dass seine Kündigung vielleicht als unberechtigt verworfen wird. Da ist es besser und billiger für ihn, sich in Geduld zu üben.