Hallo,
meine Schwiegereltern haben im vermieteten Eigentum die Terrassenfugen ausgebessert jetzt vor dem Winter. Beim Wasser holen an der Küchenspüle (Küche hat Ausgang zur Terrasse) wurde der Eimer kurz abgestellt der leider etwas verschmiert war und das Fugenmittel hat sich ins die Arbeitsplatte eingeätzt/verfärbt. Wer bezahlt den Schaden/Ersatz der Arbeitsplatte? Kann das über die Wohngebäudeversicherung geltend gemacht werden oder evtl. über die Privathaftpflicht des Eigentümers? Oder hat der Eigentümer hier Pech weil er die Instandsetzung selbst und nicht von einem Handwerker machen ließ? Als Info die Küche gehört dem Eigentümer und ist mitvermietet! Wäre es ein Unterschied wenn der Mieter die Küche angeschafft hätte? Ich weiß das sind viele Infos aber vielleicht kann jemand helfen. Danke!