Küchenplatte in Mietwohnung beschädigt?
Hallo
Ich habe nach knapp 17 Jahren meine Wohnung gekündigt. Jetzt war bei der Vorbesichtigung ein Schaden an meiner Küchenarbeitsplatte aufgenommen worden (Abnutzungsspuren wie ein größerer Kratzer ca.10x15cm).
Jetzt meint der Vermieter ich müsse beim Auszug diese erneuern.
Ist das rechtens? Ich meine ich wohne seit fast 17 Jahren da. Wird da nicht sowieso die Küche komplett erneuert?
Denn in meinem Vertrag steht (wenn ich mich richtig erinnere) das ich kleinere Schäden bis 100 Euro selbst tragen muss. Die Arbeitsplatte mit Einbau würde aber diese 100 Euro weit überschreiten.
Oder liege ich da völlig falsch.
Danke schonmal für eure Antworten.
2 Antworten
Die Arbeitsplatte kostet mehr als 100 Euro. Deshalb musst Du nichts vom Schaden bezahlen.
Da die Arbeitsplatte uralt ist und praktisch abgeschrieben / abgewohnt, kann der Vermieter ohne hin nichts mehr verlangen. Er muss sich einen Abzug Alt für Neu gefallen lassen. Dass eine Küchenarbeitsplatte nach 17 Jahren Kratzer hat, ist völlig normal und Teil der Abnutzung, für die Du ja bereits die Miete bezahlt hast.
Da würde ich zurück schreiben, dass bei einer 17 Jahre alten Arbeitsplatte kein Anspruch auf Erneuerung besteht und die vorhandene Abnutzung durch die Mietzahlungen abgegolten sind.
Melde das Deiner privaten Haftpflichtversicherung!
Die kümmert sich und wird diese zu Unrecht geforderte Kostenübernahme abschmettern!
Vielen Dank für die schnelle Antwort:
Der genaue Wortlaut meines Vermieters:
Zur fachgerechten Ausführung der Position R3.E1 ist die Küchenarbeitsplatte insgesamt im bauseitigen Zustand fachgerecht zu erneuern. Wir werden hierfür ein entsprechendes Angebot der Firma Hummel Küchenwerk einholen und Ihnen mitteilen.