mitbestimmung der ehefrau in Zugewinngemeinschaft über verkaufssumme aus geerbter iImmobilie des Ehemannes?


20.05.2020, 21:49

Zum besseren Verständnis für alle,worauf es mir genau ankommt,ergänze ich meine Frage wie folgt:

Nach §§ 1365-1369 sowie 1353 BGB "wird die Verwaltungsfreiheit jedes Ehegatten über sein eigenes Vermögen eingeschränkt.Das bedeutet insbesondere,daß ein Ehegatte nur mit Zustimmung des anderen über sein Vermögen im Ganzen verfügen darf"

Deswegen muß ich auch beim Notartermin mein Einverständnis zum Verkauf per Unterschrift geben.Meine Frage ist nun,ob ich ein Mitspracherecht zur Verwendung der Kaufsumme w ä h r e n d der Ehe konkret habe.Ich frage nicht für den Fall einer Scheidung,denn da bekäme ich den Zugewinnausgleich aus der Wertsteigerung,das ist im Gesetz klar geregelt. Da ich keine Juristin bin,kann ich aus dem komplizierten Text nicht ersehen,was während der Ehe gilt.

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

xaurora 
Beitragsersteller
 20.05.2020, 17:11

Vielen Dank, sehr hilfreich. Allerdings geht es mir um meine Ansprüche während der Ehe und nicht bei einer Scheidung.De facto habe ich natürlich einen geldwerten Vorteil als Ehefrau, aber wie kann ich im Zweifelsfall de jurae Ansprüche geltend machen? Lt. BGB ist meines Wissens alles über 300.000 als beträchtliches Vermögen definiert, über das ein Ehegatte nicht mehr in vollem Umfang alleine verfügen kann.

hildefeuer  20.05.2020, 19:02
@xaurora

Woher ist diese Information? Gut hier kennt kaum jemand das BGB und schon lange nicht was sich in den vergangenen 48 Jahren alles geändert hat. Vor 48 Jahren durften Frauen auch nicht selbst entscheiden, ob sie arbeiten gehen. Vermutlich sind Deine Informationen nicht mehr aktuell.

Rat2010  20.05.2020, 20:30
@xaurora

Dass es auch riesige Vermögen gibt, bei denen es für jeden einleuchtend wird, dass der Ehepartner beim Erbe nicht mitbestimmen kann, wäre mein Argument gewesen.

Wäre interessant, wo im BGB was du schreibst stehen sollte.

Seine Immobilie .... sein ! Ertrag / Vermögen, bis auf den Anteil, der unter den Zugewinn während der 48-jährigen Ehe bzw. seit Antritt dieses Erbes fällt .


xaurora 
Beitragsersteller
 20.05.2020, 21:54

Vielen Dank. Zugewinn wird aber erst bei Scheidung fällig, es geht mir hier um Mitbestimmung während der Ehe.

Wenn er entmündigt ist, kann er nicht mehr über sein Vermögen verfügen. Sonst schon. Ist ja sein Erbe.


xaurora 
Beitragsersteller
 20.05.2020, 17:14

Mein Ehemann profitiert auch von meiner erheblich höheren Rente, ohne daß ich entmündigt bin. Ist ja meine Rente. Trotzdem danke für die Mühe,dass Sie geantwortet haben. Diesen Kommentar habe ich versehentlich bei einem anderen Mitglied,das kommentiert hatte, geschrieben.

Rat2010  21.05.2020, 11:06
@xaurora

Üblicherweise wird dein Problem dadurch geklärt, dass die Frauen ihre Männer überleben und dann das Erbe verprassen. Wenn die eher reichen also mit 50 anfangen, unvernünftig zu werden, ist das nur angemessen. 😜

Irgendwie habe ich auch das Gefühl, dass sich meine Frau immer weniger Sorgen um meine Gesundheit macht 😉

xaurora 
Beitragsersteller
 20.05.2020, 17:02

Mein Ehemann profitiert z.B. von meiner erheblich höheren Rente auch wenn ich nicht entmündigt bin.Ist ja meine Rente. Aber trotzdem danke dass Sie sich die Mühe gemacht haben zu antworten.

wilees  20.05.2020, 16:12

Sein Erbe durchaus .... nur hier besteht eine Zugewinngemeinschaft.

Angelsiep  20.05.2020, 16:38
@wilees

Wenn ihr scheiden laßt, dann kommt die Zugewinngemeinschaft ins Spiel.