Ist es gesetzliche Pflicht des Ehemannes, der Ehefrau Haushaltsgeld zu geben und wieviel?
Der Ehemann verweigert sogar öffentlich der demütigen Beleidigung der Bloßstellung seiner Gattin, es ist sträflich. Erbitte Antwort
Liebe/r Betreuungsengel,
leider ist überhaupt nicht ersichtlich, was du der Community in dem Beschreibungstext mitteilen möchtest.
Wir bitten dich deswegen den Text über die Funktion "Frage bearbeiten" nochmal neu (verständlich) einzustellen.
Herzliche Grüße
Kai vom finanzfrage.net-Support
3 Antworten
für diese Art Selbstverständlichkeit braucht es eigentlich keine Gesetze hier in Deutschland. Der Ehefrau steht genau genommen sogar auch mtl. eigenes Taschengeld zu.
Ich vermute mal, dieser Ehemann entstammt nicht unserem Kulturkreis und versucht an ehemals landestypisch, diskriminierende Gewohnheiten festzuhalten.
Da hilft nur, sich durch friedliche Überzeugungsarbeit durchzusetzen ( u.a. Eheberatung) oder zum Scheidungsanwalt.
Selbst eine angestellte Hauswirtschafterin könnte ohne Wirtschaftsgeld nicht wirtschaften.
Ohne Geld, leere Töpfe und Teller !!!
Jawoll, die hat Anspruch:
https://dejure.org/gesetze/BGB/1360a.html
Und wieviel? Nun ja, die Frau eines Milliardärs wird wohl den ein oder anderen Euro mehr beanspruchen können als die eines Müllmanns. Oh Pardon, Entsorgungsfachangestellten.
Lies mal diesen Link:
http://www.rechtslexikon.net/d/unterhalt/unterhalt.htm
dort wird alles gesagt. Ausserdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, das den Ehemann alleine verpflichtet. Es soll ja auch die Konstellation geben, dass die Ehefrau das gemeinsame Einkommen erzielt.