Bekommt die Frau aus erster Ehe auch von meinem Ehemann beim Ableben einen Teil seiner Zusatzrente?
3 Antworten
Falls ihr das im Rahmen des Versoegungsausgleiches zugesprochen wurde, dann ja.
Wann ist die Rente denn "verdient" worden?
Wenn das während der Ehezeit war, ist die Aufteilung durch den Versorgungsausgleich erfolgt.
Für Anwartschaften nach Ende der Ehezeit gibt es kein Geld und damit auch keine Rente.
Zu umfangreich - lies selbst im Internet - es gibt Seiten ohne Ende.