Verfügung über Vermögen bei Verheirateten wenn längere Erkrankung, z.B. Koma?

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Kann der Ehegatte über das gemeinsame Vermögen verfügen

Wenn das Vermögen wirklich gemeinsam ist, kann jeder über alles verfügen. Vorsichtshalber sollte man sich aber eine gegenseitige Betreuungsvollmacht ausstellen. Das Problem ist aber, dass nicht jeder solche Vollmachten anerkennt. Dann bleibt nur der Gang zum Amtsgericht und der Antrag auf Bestellung eines Betreuers. Dieses Amt kann auch der andere Ehegatte übernehmen.


wfwbinder  11.01.2014, 17:04

DH, stimmt, sehr wichtig.

Bei Konten wenn beide Ehegatten Kontoinhaber sind kein Problem. Bei Immobilien oder anderen Vermögen wird's schon schwieriger bis unmöglich weil die Geschäftsfähigkeit des erkrankten Ehegatten nicht gegeben ist. Für diesen Fall sollte eine (gegenseitige) Vorsorgevollmacht vorliegen. Die Vorsorgevollmacht kostet - abhängig vom Vermögen des Vollmachtgebers - ab 21,- Euro bis maximal 366,- Euro netto; hinzu kommen Steuern und eine Unkostenpauschale des Notars für Kopiekosten und Porto.