Ferienwohnung für 4 Personen gemietet?
Hallo guten Tag,
ich habe eine Ferienwohnung für 4 Personen gemietet. Wir haben diese Wohnung gemietet weil sie für 4 Personen ausgeschrieben war, falls unsere beiden volljährigen Kinder mitkommen.
Nun ist es so das sie tatsächlich mit reisen. Wir habe. Darauf hin unseren Vermieter angeschrieben und darum gebeten das wir Bett Wäsche für 4 Personen benötigen.
Darauf kam dann die Antwort, das nur 2 Kinder bis 10 Jahre erlaubt sind und das sie unserem Änderungswunsch nicht zustimmen kann.
Eine Storno Versicherung hat sie gleich mit angehängt 😂
Nun ist es so das diese Wohnung ja für 4 Personen ausgeschrieben ist, es aber nirgends geschrieben wurde das die Wohnung für 2 erwachsener und 2 Kinder bis 10 Jahre ist.
Kann der Vermieter da Ärger machen wenn wir zu 4. anreisen ?
l
1 Antwort
Du kannst dem Vermieter Ärger machen. Wenn die die Wohnung für 4 Personen ausgeschrieben haben, die Wohnung aber nur für 2 Personen und 2 Kinder geeignet ist, könnt ihr mit 4 erwachsenen Leuten nicht in die Wohnung. Die Vermieter haben damit schuldhaft ihre Pflichten aus dem Mietvertrag verletzt. Dann müsst ihr im Hotel, oder in einer anderen (teureren) Ferienwohnung Urlaub machen. Die Vermieter müssen Euch dann die Zusatzkosten ersetzen. Egal, wie hoch die sind.
Hallo AndiRat, erstmal vielen Dank für die hilfreiche Info.