Darf eine Bankangestellte, wenn meine Mutter Geld abhebt, die Bankbevollmächtigte informieren?
Meine Mutter hat Demenz und erteilte meiner Schwester eine Bankvollmacht . Als meine Mutter gestern Geld abholen wollte, rief eine Bankangestellte sofort meine Schwester an. Nicht nur das finde ich komisch, sondern auch der Vorschlag, meine Mutter monatlich nur eine begrenzte Summe abheben zu lassen! Auch wenn die Bankangestellte eine Freundin meiner Schwester ist, finde ich deren Verhalten sehr fragwürdig. Zumal meine Schwester lediglich eine Bankvollmacht und keine gerichtliche Betreuung hat.
4 Antworten
Eventuell ist es sogar so vereinbart und DEine Mutter erinnert sich nicht mehr, dass es als Selbstschutz vereinbart wurde.
Wegen der bedauerlichen Erkrankung ist es ja möglich, dass die Mutter eine Rechnung mehrfach zahlen würde, oder sich in anderer Weise selbst schädigt.
Bei aller Peinlichkeit die Deine Mutter sich selbst ausgesetzt fühlt, halte ich es für keine schlechte Idee, wenn bei bestimmten Aktionen eine von Euch gefragt wird. eventuell regelt ihr das erst nochmal hausintern.
Es fällt einem mitunter sehr schwer, einen eigenen Angehörigen zu entmündigen, daher ist solch eine Rückmeldung von der Bank sehr hilfreich größeren finanziellen Schaden zu verhindern. Zum Wohle der Mutter.
Meine Mutter hat Demenz
Schon diese Information läßt mich rätseln, wieso Du das Verhalten der Bank offenbar kritisch beurteilst. Das Motiv der Bankangestellten für die erteilte Information ist nichts anderes als Fürsorge. Demenzkranke verlieren leicht den Überblick über ihre Ausgabesituation und lassen sich das Geld aus der Tasche ziehen. Statt zu meckern würde ich mir im Familienkreis überlegen, ob eine Betreuung unter Einsetzung eines Familienangehörigen als Betreuer nicht eine sinnvolle Möglichkeit wäre.
Ehrlich gesagt spekuliere ich nur eine einzige Motivation der Fragestellerin:
Das Mütterlein möchte gern Tochter/Sohn B trotz ihrer kargen Rente Bargeld zukommen lassen und holt dieses von der Bank ab. Die Mitarbeiterin informiert -die bevollmächtigte- Tochter A über die Transaktion.
Tochter A stellt B zur Rede... anstatt nun Farbe zu bekennen und sich ehrlich zu outen, sucht B einen Verantwortlichen für den "Geheimnisverrat". Typisch deutsch ;-)
Das Mütterlein möchte gern Tochter/Sohn B
Das ist die positive Variante, aber vielleicht ist es genau andersherum? Tochter/Sohn B möchte gerne die demente Mutter anzapfen und spielt irgendwelche herzergreifenden Nöte vor, um das Bankkonto der Mutter zu melken (, ohne dass Tochter A davon etwas mitbekommt).
Gut, dass die Bankangestellt da aufgepaßt hat. Die Moral: Tochter/Sohn B sollte für eigenes Einkommen sorgen.
der Vorschlag, meine Mutter monatlich nur eine begrenzte Summe abheben zu lassen
Es ist doch nur zum Schutz der Mutter, die durch ihre schlimme Krankheit Dinge tut, die sie selbst nicht mehr im Griff hat.
Statt an der Bankangestellten zu zweifeln, solltest Du froh über ihr Mitdenken sein.
Hinterfragen wir, WER das Bargeld bekommen sollte... und schon verstehen wir den/die Fragesteller/in besser.
Normalerweise ja, wenn leider nicht schon was in Bezug auf meine Schwester vorgefallen wäre.
ich würde deshalb, dass für mein Dafürhalten umsichtige Verhalten der Bankangstellten, nicht kritisieren oder in Frage stellen !
Ihr lebt anscheinend in einem kleineren Ort, in dem jeder jeden kennt, nicht immer zum Nachteil wie man hier sieht.
Zu dem gesagten lässt sich zusätzlich noch sagen, dass auch eine Bank eine gewisse Fürsorgepflicht hat. sollte sie dieser nicht nachkommen, könnte für die Angehörigen bzw. Der Kontoinhaberin Schadensersatzpflichten entstehen... Das könnte sogar soweit gehen, dass die Bank Deiner Mutter das Konto kündigt, falls keine Schutz für Deine Mutter eingerichtet wird.
Danke für diese Antwort. Im Prinziep ist das Alles schon richtig. Leider wurde die Situation unserer Mutter von meinen beiden Schwestern schon ausgenutzt.