Theoretisch ist das möglich (aber strafbar) - praktisch aber nicht.

Jedes P-Konto wird an die SCHUFA gemeldet. Die Bank fragt bei jeder Kontoeröffnung die SCHUFA ab - also fällt es logischerweise auf. Davon abgesehen eröffnen Banken für Neukunden selten bis nie ein P-Konto - das wird meist direkt abgelehnt.

Dein Plan wird also nicht funktionieren.

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Bei der Targobank bekommt wirklich jede noch so große Null einen Kredit - für Leute die nicht mit Geld umgehen können ist das der Anfang vom Ende. Ich habe schon die lustigsten Dinge mitbekommen - 400 Euro-Jobber bekamen ebenso ein Darlehen wie Hausfrauen mit hohem Kindergeld...

Von den Konditionen ist das teilweise sogar ganz gut - den besten Zins bekommen logischerweise nur Leute mit Top-Bonität. Pass auf das du nicht in die Schuldenfalle gerätst, denn die Targobank wird dich mit Werbung zum Thema "Kreditaufstockung" vollbomben.

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Natürlich bekommt die Vermittler-Bank von der KfW eine (geringe) Provision. Schließlich hat sie auch einen nicht unerheblichen Aufwand.

Und nein - das hat dich als Kreditnehmer nicht zu interessieren. Du kannst aber sicher sein, dass es nicht sehr viel ist. Oder fragst du bei H&M auch nach, was bei denen vom Hosenkauf hängen bleibt?

Daher wollen Banken auch neben dem KfW-Darlehen meist noch ein eigenes Bankdarlehen platzieren - den KfW-Kredit vermittelt man dann quasi als Service. Du wirst wenige Banken finden die dir nur ein KfW-Darlehen vermitteln!

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Bei Minderjährigen (also unter 18 Jahre) haben die Erziehungsberechtigten - in der Regel Mutter und Vater - auf dem Konto Einzelvollmacht.

Diese Einzelvollmacht erlischt mit der Volljährigkeit - zugriffsberechtigt ist dann nur noch der 18-jährige Kontoinhaber. Dieser kann dann beliebig viele Kontovollmachten vergeben - und diese auch jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen!

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Das Tagesgeldkonto ist eine Sparform und nicht für den Zahlungsverkehr geeignet. Es dient dem Sparen bzw. zum Parken von kurzfristiger Liquidität. Tagesgeldkonten werden kostenfrei geführt und Überweisungen können nur auf das Referenzkonto - dein Girokonto - ausgeführt werden.

Überweise das Geld vom TG-Konto auf dein Girokonto und von dort aus weiter zum Ziel. Wo ist das Problem?

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Solange es keine Unsummen jenseits von 5.000 € sind ist das Ganze noch nicht so schlimm. Die Bank verdient sehr ordentlich und deine Freundin zahlt dementsprechend hohe Sollzinsen. Dennoch sollte eine Lösung her - denn der Dispo ist nicht zur dauerhaften Inanspruchnahme gedacht. Er ist bequem und flexibel - und daher auch sehr teuer!

Günstiger wäre eine Umschuldung in einen zinsgünstigen Ratenkredit oder alternativ eine Rückzahlungsvereinbarung mit der Bank (macht am wenigsten Aufwand). Bei der Rückzahlungsvereinbarung wird der Dispo monatlich zu einem festen Termin um eine bestimmte Summe reduziert - meist ist der Termin der Reduzierung identisch mit dem Gehaltseingang. So steht jeden Monat automatisch weniger Geld zur Verfügung - so lange bis der Dispo auf 0 ist. Dies erfordert jedoch den Willen und die Disziplin zur Rückzahlung - ob das deine Freundin hat ist die andere Frage.

Die Nutzung vom Dispo ist jedoch nicht negativ zu bewerten (zumindest soweit ich das beurteilen kann in eurem Fall nicht - kann sich aber auch schnell ändern) - auch bei einer Hausfinanzierung sollte das kein negativer Aspekt sein. Allerdings wird jeder Kontoinhaber in der Bank "gerated" - also die Kontoführung wird beurteilt. Wenn man mehr Tage im Minus als im Plus ist sinkt das Rating monatlich!

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Die Frage hatten wir die Tage schon!

Geh zur Bank und sage das du dein Sparbuch nicht mehr findest. Es wird dann gesperrt und eine Verlustmeldung erstellt!

Für die Bearbeitung der Verlustmeldung und die Ausstellung einer neuen Sparurkunde wird die die Bank Gebühren zwischen 15 und 30 Euro berechnen!

Sofern auf dem Sparbuch ein höherer Betrag steht (die Grenze setzt jede Bank für sich - meist ab 2.500 € aufwärts) muss das Ganze übers Amtgericht laufen - per Aufgebotsverfahren. Dann wird es richtig teuer. Da die Bank jedoch nur gegen Vorlage des Sparbuchs auszahlt, bleibt dir keine andere Wahl. Das Sparbuch ist eine offizielle Urkunde und kann bei Verlust nur durch das Amtsgericht für unwirksam erklärt werden.

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Das hat mit Geldwäsche absolut nichts zu tun - solange beide Ehepartner als Kontoinhaber geführt werden können auch Zahlungen von beiden Partnern über das Konto laufen.

Bei Gemeinschaftskonten ist zu unterscheiden zwischen ODER und UND-Konten. Bei Oder-Konten können beide alleine verfügen (ist fast immer der Fall), bei Und-Konten können nur beide Kontoinhaber gemeinsam über des Konto verfügen (es gibt also keine EC-Karten).

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Das Mietkaution-Sparbuch wird auf den Namen des Vermieters - jedoch von dessen Vermögen getrennt unter einer separaten Kundennummer - angelegt.

Das Konto wird als Treuhandkonto geführt, nur der Vermieter kann verfügen und die Daten des Mieters werden in den Kontounerlagen vermerkt. Eine Freistellung ist NICHT möglich, bei den minimalen Zinsen jedoch auch nicht notwendig.

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Warum sollte die Bank Zahlungen an deine neue Bank weiterleiten - in dem Moment wo du dein Konto auflöst bist du kein Kunde mehr. Wieso sollte man also einem Nichtkunden diesen "Service" anbieten!?

Banken bieten einen Kontoumzugs-Service an - eröffnest du ein neues Konto bei einer neuen Bank so kümmert diese sich darum, dass alle Abbucher über die neue Bankverbindung informiert werden. Die Weiterleitung von Zahlungen durch die alte Bank ist jedoch ausgeschlossen.

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Ja das gibt es. Du solltest jedoch konkretisieren, welche Kontoart du meinst. Denn es gibt zahlreiche verschiedene Konten - Girokonto, Sparkonto, Darlehenskonto, Tagesgeldkonto, Festgeldkonto. Bei allen Konten kann man festlegen, wie verfügt werden kann.

Beim Girokonto spricht man vom "Und-Konto" - es können also nur alle Kontoinhaber gemeinsam verfügen. In der Praxis eher selten, da es kein Online-Banking und auch keine EC-Karten gibt.

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Du bist der Kartennutzer - also bist du auch für die Karte verantwortlich. Wenn du die Karte nicht sorgfältig behandelst, wirst du für eine neue Karte wohl oder übel bezahlen müssen. Liegt also die "Schuld" beim Kartennutzer, zahlt dieser i.d.R. auch für die neue Karte.

Die Prägung und der Versand - speziell von Kreditkarten - sind für die Banken ein teurer Aufwand und mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Je nach deinem "Kundenstatus" kann die Bank die neue Kreditkarte jedoch auch kostenfrei bestellen...

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Du brauchst das Z4-Formular für Auslandsüberweisungen. Das Ausfüllen ist nicht so ganz ohne - in deiner Bank hilft man dir dort jedoch gerne weiter. Dies geht jedoch nur über die Filiale und nicht übers Online-Banking. Der Spaß ist auch nicht ganz billig - dürfte zwischen 20 und 30 Euro kosten.

http://de.wikipedia.org/wiki/Auslands%C3%BCberweisung

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Du hast nach den AGBs auch eine Mitteilungspflicht - darunter fällt auch die Adressänderung. Beratschlagen kannst du dich mit deinem Vater auch dann, wenn die Post an deine neue Adresse kommt. Daher macht es wenig Sinn und führt zwangsläufig nur zu Ärger, wenn du es so machst wie du oben beschreibst.

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