großes Loch in Badewanne. Von Mieter verursacht. Haftpflicht hat nur 150€ für Austausch der Wanne gezahlt. Eine Reparatur war nicht möglich,wer zahlt den Rest?
Der Mieter verursachte einen Schaden in der Badewanne. Diesen Schaden meldete er erst bei Auszug 3 Jahre später. Dadurch war das verhältnismäßig große Loch ( ca. 3cm )bis unten durchgerostet. Dadurch kam eine Reparatur nicht mehr in Frage und die Wanne mußte ausgetauscht werden. Die Rechnung belief sich insgesamt auf knapp 1000€. Der Mieter meldete den Schaden der Versicherung. Diese übernahm aber nur 150€ mit der Begründung Wanne war 15 Jahre alt. Wer zahlt nun den Rest? Der Mieter meint, das wäre Sache des Vermieters und lehnt Abzug von der Kaution ab.
2 Antworten
Wenn etwas ausgetauscht werden muss, da eine Reparatur nicht mehr möglich ist, dann hat der Mieter (oder dessen Versicherung) grundsätzlich nur den Zeitwert zu bezahlen. Das ist völlig normal.
Würde der Mieter den Neupreis einer Wanne zahlen, dann wärst du als Vermieter besser gestellt als vor dem Schaden, was nicht sein darf. Es wäre nicht okay, wenn eine 15 Jahre alte Wanne da war, und nun auf einmal eine Neue.
Die Differenz wurde bereits bezahlt über die letzten 15 Jahre hinweg. Das ist somit jetzt kein Verlust für dich. Du hast ja in der Steuererklärung eine Abschreibung für das Haus gemacht, was eine Steuersenkung ergeben hat wegen des dadurch geringeren Gewinns.
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Das ist die in Deutschland gültige Definition von Schadenersatz.
Ich wundere mich immer wieder, dass viele Menschen Schadenersatz als das definieren, was die Versicherung zahlt.
Dein Fall hat zwei Aspekte.
- Eine Badewanne wurde beschädigt und musste ausgetauscht werden. Aber die Badewanne war schon 15 Jahre alt. Alle wie viel Jahre ist eine Wanne auszutauschen? Wie hoch war da noch der Restwert der alten Wanne? Denn Schadenersatz bezieht sich immer nur auf den Zeitwert der Sache.
- Der Mieter hat den Fall sehr spät gemeldet und dadurch ist der Schaden vergrößert worden (Durchrostung) und hat damit gegen die Schadenminderungspflicht verstoßen.
Ich denke, dass Du auf die Nase fällst, wenn Du die Differenz von Rechnung 1.000,- und Erstattung 150,-, also 850,- von der Kaution einbehältst.
Aber wenn Du 100,- bis 200,- Euro mit der obigen Begründung einbehältst, denke ich, dass Du vor Gericht damit durchkommst, falls der Mieter klagt.