Mieterwechsel in der WG, wie machen wir das mit der Kaution?
Hallo, wir haben eine WG aus der jetzt einer auszieht. Der nächste Mieter ist schon gefunden und eigentlich alles geregelt bis auf die Kaution. Der alte Mieter hat vorgeschlagen, dass er die Kaution einfach von nächsten Mieter bekommt. Dieser will dies nun aber nicht tun, da er sonst vielleicht für Schäden zahlen müsste, die noch vom ersten Mieter entstanden sind.
Sie können keinen neuen Mietvertrag machen, da ich der Hauptmieter bin und ich nicht ausziehe... Was macht man in so einem Fall? Kann man den Vermieter beten herzukommen, sich die ganze Sache anzuschauen und zu sagen ob, bzw. wie viel Kaution er zurückzahlen würde und dann von diesem Wert weiter machen? Oder gibt es ein anderes Standard Programm wie man so was regelt? DANKE!!!
3 Antworten
Wenn das so abläuft, wie von Dir beschrieben, dann ist der Vermieter überhaupt nicht an der Sache beteiligt! Vertragspartner des Vermieters nämlich ist der "Hauptmieter", in dem Fall also Du. Du wiederum hast Zimmer in der Wohnung an andere Personen untervermietet. Diese stehen zwar mit Dir, nicht aber mit dem Vermieter in Vertragsbeziehung. Du als Unter-Vermieter mußt also bei einem Wechsel der Untermieter all das vollziehen, was normalerweise der Vermieter macht. Also: Schau Dir den von dem ehemaligen WG-Teilnehmer bewohnten Raum ganz genau an, mach ein Übergabeprotokoll, schreib da alle Mängel sorgfältig rein und zahl die Kaution erst aus, wenn alles in Ordnung ist.
Komm ja nicht auf die Idee, Deinen Vermieter um Kautionsauszahlung zu bitten, denn darauf hast Du bei fortlaufendem Mietverhältnis keinen Anspruch. Und, wieso sollte sich Dein Vermieter bei fortlaufendem MV in Deine Sachen einmischen. Da wird der sich schön bedanken..
Wenn Dein neuer Mitbewohner schon jetzt Bedenken hat, er würde über die Kaution zu versteckten Instandhaltungskosten oder zur Mängelbeseitigung herangezogen - wie handhabt Ihr denn dann den Zustand der von Ihm alleine genutzten Zimmer und wie den von allen genutzten Räumen? Der Neue wird Euch nur Probleme bereiten, wenn er jetzt schon so kleinkariert denkt.
ihr müst das unter euch regeln da du hauptmiete bist hast du ja ein übernahme protokoll von deinen vermieter bekommen wo die schäden aufgeschrieben sind für dieses zimmer und du hast doch mit ihm ein untermietsvertrag gemacht wo und wie das zimmer beim auszug zu hinterlassen ist