Kaution einbehalten wie lange darf man die Kaution einbehalten?
Wir wohnen in einer Einliegerwohnung seit 8 Jahren .Das Haus wurde verkauft .Nun bekamen wir auch die Kündigung wegen eigenbedarf.Haben gott sei dank eine neue Wohnung gefunden. Wir habe aufgrund das wir arbeitslos wurden 5000,00 € Schulden da wir die Miete nicht zahlen konnten.Das war sept.2018 wir haben diese monatlich pünktlich abbezahlt bis heute da wir mit den alten Vermietern eine Rathenzahlung vereinbart hatten es sind jetzt noch 400,00 €. Welche wir auch weiterhin abbezahlen. Der Verkauf war im Februar die neuen Eigentümer kamen zu 1.April .Meine alten Vermieter wollen die Kaution die ich hinterlegt habe jetzt an den neuen Vermieter geben der nur 1 Monat (also April) mit uns zu tun hat. der soll Sie dann auch fest anlegen .Ich brauche die Kaution dringend zurück und verstehe das nicht.Die alten Vermieter meinen das Sie die Kaution festhalten wollen bis die restlichen 400,00 € bezahlt sind.Das wäre ende August .Ich habe gelesen das ich meine Einwilligung geben muss wenn Die Kaution an den neuen Vermieter gehen soll.Und ich finde für jetzt ca 3 Wochen ist das doch nicht normal.Was kann ich tun
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Vielen Dank
Maiik
1 Antwort
Du weisst ja nicht, wie die beiden sich geeinigt haben. Ich hatte das jetzt auch. Begründung war die Nebenkostenabrechnung.
Auszug Ende April 2020, aber Kaution soll einbehalten werden bis kommendes Jahr die Nebenkostenabrechnung verfügbar ist, weil der Vermieter Angst hat, dass er dann auf den Kosten sitzen bleibt. Unser Vorschlag war:
Den Durchschnitt der Nebenkosten der letzten drei Jahre, davon 2019 und anteilig 2020 einzubehalten, die Differenz auszuzuahlen.