Grundbuchamt braucht zu lange - Wohnung gekündigt - und nun ?
Hallo,
- wir haben ein Problem....... :
Wir haben uns ein Haus zum 1.7.2011 gekauft und den Kaufvertrag am 13.5.2011 unterschrieben. Das Haus gehört ( im Grundbuch eingetragen ) zur Hälfte der verstorbenen Frau des Verkäufers. Dieser hat dann die Erben ( Töchter der verst. ) ausbezahlt und die Löschung aus dem Grundbuch wurde beantragt. Anschliessend sollte unsere Neueintragung für die Bankfinanzierung stattfinden - wussten wir alles. So weit , so gut, ABER : Der Notar sagte uns, das die Löschung / der Alleinige Besitzanspruch des Verkäufers, sowie die Neueintragung nach 4-6 Wochen abeschlossen sei. dies ist nun 9 Wochen her, und heute hat der Verkäufer schriftlich erhalten, das er nun neuer Eigentümer sei. Laut unserem heutigen Telefonat meinte die zuständige Bearbeiterin in Amtsgericht, das die Umschreibung auf uns und die Bank noch mind. 2 Wochen dauern wird.... . Problem : Wohnung zum 01.074.2011 gekündigt, da wir uns ja auf die Notaraussage verlassen haben, das zeitlich für alles genug Luft ist. Nachmieter haben wir auch schon zu diesem Termin, Urlaub ist eingereicht, Adressänderungen sind alle raus........
Frage ist : Ist das Grundbuchamt oder der Notar für die entstehenden MEHRkosten haftbar ? Evtl. müssen wir ja nun 2 mal umziehen, 1 Monat länger Miete zahlen falls wir eine bleibe inkl. Hausrat so kurzfristig finden sollten.
1 Antwort
Ne, das Problem ist ja, solange kein Geld da ist, zieht er nicht aus / um ins Altenheim. Die nehmen € 30.000,- Vorauskasse - deshalb muss das Geld da sein - die Bank zahlt aber nicht vor Fälligkeitserklärung und notarieller Grundbuchauszugbestätigung....