Mehrfamilienhaus - Wohnung abspalten?

4 Antworten

Möglich ist viel. Nur müsst ihr euch vorab überlegen, was von euch gewünscht ist!

Auch wenn der Sohn die Last des Mehrfamilienhauses schultert, ist es vielleicht nicht gewünscht, dass er schon jetzt das ganze Haus bekommt, in dem ja auch seine Schwester lebt. Du schreibst auch davon, dass er seine Wohnung "abkaufen" will, was eigentlich nicht gewollt ist.

Sinnvoll - weil sie weniger kostet als sie den Wert steigert - scheint mir die mit erheblichem Aufwand verbundene Teilungserklärung. Dann kann der Sohn schon mal seine Wohnung geschenkt bekommen und ihr könntet eine Art "Vormietrecht" für die Wohnung der Tochter eintragen. Ob etwas anderes (Wohnrecht?) für Sie gewollt ist, müsst ihr euch überlegen, weil das Verhältnis zur Schwägerin nicht gut sein muss.

Ich frage mich aber, ob eine Nicht-Kündigungs-Klausel im Mietvertrag für den Sohn derzeit nicht die wesentlich einfachere Lösung ist. Er will ja nur in seine Wohnung investieren und vermeiden, dass ihr ihn kündigt, wenn er sie hergerichtet hat.

Ich vermute, dass irgendwas im Sachverhalt fehlt. Wenn der Sohn z. B. den Verdacht hat, dass das Haus bald verkauft oder versteigert wird, kann es sein, dass ein Kauf durch oder eine Schenkung seiner Wohnung an ihn sinnvoller ist. Dann wäre eine Aufteilung (also Teilungserklärung) angeraten.

Vielleicht ist aber nicht Versteigerung sondern Erbschaftsteuer ein Thema. Dann solltet ihr den Wink mit den Zaunpfahl sehen und überlegen, die Mehrfamilienhäuser mit warmen Händen weiterzugeben.

Das wäre in der Tat sehr aufwändig und teuer. Es muss beim Notar eine Teilungserklärung gemacht werden, um das Sondereigentum und das Gemeinschaftseigentum festzulegen.

Und wenn dem Sohn eh das Haus überschrieben werden soll, dann halte ich den Aufwand für nicht angemessen. Ich meine, es spricht doch nichts dagegen, wenn der Sohn die Umbauten durchführt, während er noch nicht Eigentümer der Wohnung bzw. des Hauses ist, oder?

Im Zuge der Schenkung des Hauses an den Sohn kann man über den Notar ein dingliches Wohnrecht (oder Nießbrauchrecht) für die Tochter vereinbaren. Dieses wird im Grundbuch eingetragen und es kann ihr keiner nehmen, solange sie nicht von selbst auf dieses Recht verzichtet.

Eventuell könnte es auch eine Option sein (falls das für euch in Betracht kommt), das Haus an beide, Sohn und Tochter zu überschreiben. Es gehört beiden dann gemeinschaftlich jeweils zu gleichen Teilen, aber das mit der Teilungserklärung wie oben gesagt fällt weg. Der Gewinn aus den Mieteinnahmen würde dann auch automatisch beiden zu gleichen Teilen zustehen.

Ist das Haus in Wohneigentum aufgeteilt?

Ohne Aufteilung kann man keine Wohnungen einzeln verschenken oder verkaufen.

Und bei den Notarkosten wird es bei einer Aufteilung nicht bleiben. Da muß außerdem ein Architekt beauftragt werden.

Wenn das Haus komplett an den Sohn übertragen wird könnte natürlich ein Wohnrecht zu Gunsten der Schwester bestellt werden.

Ohne vorherige Aufteilung aber wäre es auch für die unmöglich eine Wohnung separat zu erwerben.

Da zumindest an der Beauftragung des Notars kein Weg vorbei führt gibt es keine "günstige" Möglichkeit.

Ich könnte mir vorstellen zuerst der Tochter ein Wohnrecht auf Lebenszeit und ein Vorkaufsrecht auf diese Wohneinheit einzuräumen. In einem weiteren Schritt könnte dann das gesamte Gebäude mit Grund an den Sohn geschenkt werden. Die einzige Einschränkung bei dieser Lösung wäre, dass der Sohn auch später dann diese Wohneinheit an seine Schwester verkaufen will, denn solange er keine Verkaufsabsichten hat kommt das Vorkaufsrecht auch nicht zum tragen.


Privatier59  30.01.2019, 10:45

Ohne Aufteilung wird das Vorkaufsrecht aber ins Leere greifen.