Kostentragung von Verwaltungskosten eines Niessbrauchers?
Unsere Tochter hat unser Haus(per Schenkung im Jahre 1994) mit unserer Zustimmung verkauft: Wir mussten dazu auf unser lebenslanges Nießbrauchsrecht verzichten. Mit unserer Hilfe hat unsere Tochter eine ETW gekauft in der wir jetzt wohnen. Dort ist (das war Bedingung) wiederum ein lebenslanges Nießbrauchsrecht eingetragen. Nun hat unsere Tochter diese Wohnung verkauft. Haben wir nun mit dem Hausgeld auch Verwaltungskosten zu bezahlen?
1 Antwort
GertH: Ob die Nießbrauchsberechtigten auch die (allgemein auf den Mieter nicht umlegbaren) Verwaltungskosten zu tragen haben, sollte in der notariellen Nießbrauchsbestellungsurkunde enthalten sein.
Übrigens: Im Hausgeld sind die Verwaltungskosten, die Abschreibung und das Mietausfallwagnis jedenfalls n i c h t enthalten, weil sie nicht umlegbar sind.
Und: Kostenschuldner der Notargebühren, Gerichtsgebühren und Grunderwerbsteuer ist nicht die Tochter als Verkäuferin sondern der Erwerber der Eigentumswohnung