Widerspruch gegen Provisionsbestätigung
Meine Frau hat nach Besichtiung einer Immobilie bei der Verabschiedung vom Makler ohne den Inhalt genauer zu lesen ein Formular zur Provisionsbestätigung unterschrieben. Darin verpflichtet sie sich bei Unterzeichnung des Kaufvertrages 5,95% Provision zu zahlen. Wir haben am selben Tag noch Widerspruch gegen diese Unterzeichnung eingelegt. Ist ein Widerspruch per mail gegen diese Unterschrift der Provisionsbestätigung rechtskräftig? Sind die 5,95% der allgemeine Regelsatz für Immobilienprovisionen? Ist ein Kauf über den Immobilienbesitzer nach Kontakt zum Makler überhaupt noch möglich? Im Voraus vielen Dank für Euere Antworten.
1 Antwort
Also Zusammenfassung: Wer hat es ermöglicht das deine Frau die Immobilie registrierte und anschließend besichtigte....... der Makler......Somit hat er den Nachweis zur Möglichkeit eines Kaufvertrages erbracht und auch die geforderte Provision wäre zur Zahlung fällig. Nur bei Kaufvertragsabschluss ..... ! Die Unterschrift war reine Formsache, hätte es übrigens nicht bedarft. Hier nur zwei Beispiele zur Provisinszahlung: Nordrheinwestfalen, hier üblich Käufer und Verkäufer zahlen je 3,57 % Maklerprovision. Berlin, hier nur der Käufer 7,14% Maklerprovision - beides inkl. MwSt. Nun liegst du mit deinen 5,95 % noch 1% drunter. Maklerprovisionen sind frei verhandelbar - wenn nicht dann gilt das Ortsübliche- wie zuvor meinerseits benannt. MfG