Ein Unfall ist immer ein einzelnes Ereignis, das zu Verletzungen führt. Wenn es auf der Arbeit jüngst "den" Vorfall gegeben hat, bei dem du dich verhoben hast und in der Folge Muskelprobleme bekommen hast, dann mag das ein Arbeitsunfall sein.

Schleichende Muskelprobleme als Folge der täglichen Arbeit hingegen weniger.

Es empfiehlt sich, garnicht zum Hausarzt zu gehen, sondern direkt zum Unfallarzt. Denn der kann das nicht nur besser beurteilen, sondern die ganze Behandlung (sofern die Voraussetzungen für einen Arbeitsunfall erfüllt sind) auch über die Berufsgenossenschaft abrechnen. Die leistet mehr als die Krankenkasse. Der Hausarzt hat mit der Berufsgenossenschaft meist nichts am Hut.

...zur Antwort

Übernehmen darfst du die Firma schon, aber die Frage ist viel mehr, ob eine Fliesenlegerfirma ohne Meister auch Fliesen legen darf oder aufgrund einer Meisterpflicht erst einmal einen Meister einstellen müsste. Darüber würde ich mir mehr Gedanken machen und das recherchieren.

Ferner würde ich mit einer UG niemals irgend ein Geschäft machen wollen und viele andere denken da genauso. Hört sich erst einmal toll an, so etwas ähnliches wie eine GmbH ohne großartige Einlage zu gründen, aber aus Sicht des Kunden... Warum sollte man mit jemandem ein Geschäft machen wollen, der im Zweifel insolvent ist, statt haften zu müssen?

...zur Antwort

Du musst IMMER beim Finanzamt den "Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung" ausfüllen, egal ob das was du machst, gewerblich oder freiberuflich ist. Einfach mal so etwas Einnehmen geht garnicht.

Das gilt nicht nur, wenn du längerfristig etwas machst, sondern ab dem ersten Umsatz.

Ob dafür dann auch noch ein Gewerbe angemeldet werden muss, hängt davon ab, ob dich das Finanzamt anhand deiner Angaben als freiberuflich oder gewerblich einstuft. Eine Gewerbeanmeldung ist aber auch nur ein Stück Papier, dass es deutlich weniger in sich hat, als der Fragebogen des Finanzamtes.

...zur Antwort

Ich würde den Nachbarn mal ganz höflich, ob er denn eine Haftpflichtversicherung hat und du dich einmal wg. dem eigenen Schaden in Verbindung setzen darfst.

Sofern die Haftpflicht hier eher einen Fall für die Gebäudebrandversicherung sieht, wird sie dir das sagen, woraufhin du dich nochmals an den Vermieter in diesem Falle wenden solltest.

Sofern sich der Vermieter weiterhin dann auf stur schalten soll - es gibt auch andere Wege, das herauszufinden.

...zur Antwort

Diese Aktie gibt es zwar noch, aber sie wird an keiner Börse mehr geführt. Von daher gibt es wohl keine Möglichkeit mehr, das Papier über ein Aktiendepot zu handeln.

...zur Antwort

Maßgeblich dafür, ob jemand ein Kind weggenommen bekommt, ist das die Eltern nicht in der Lage sind, sich angemessen um ihre Kinder zu kümmern und dies auch unter Einbeziehung weiterer Hilfen nicht denkbar erscheint.

Gras rauchen alleine ist noch kein Grund, warum sich jemand nicht um seine Kinder kümmern kann. Da stellt sich erst einmal die Frage, ob sichtbare Drogenprobleme wirklich gegeben sind (Verwahrlosung? Eltern verhaltensauffällig? Nicht in der Lage, einen Job auszuüben? Nicht alltagsfähig?). Würde ein Sozialarbeiter solche Aspekte erkennen, dann würden aber vermutlich erst einmal Hilfen durch Soziale Einrichtungen vermittelt werden. Zum Entzug des Kindes kommt es nur, wenn sich diese im Nachhinein als sinnlos erweisen oder mit Gefahr im Verzug festgestellt wird, dass man ein Kind nicht mehr bei seinen Eltern lassen kann.

Aber auch das entscheidet nicht der Sozialarbeiter vom Jugendamt persönlich, sondern das zuständige Amtsgericht.

...zur Antwort

Wenn jemand im Keller einen privaten Kühlschrank betreibt, dann muss das über eine Steckdose geschehen, die auch über den privaten Stromzähler läuft. Das lässt sich in der Regel so schalten und falls nicht, gibt es die Möglichkeit, dass an diese Steckdose ein eigener Zähler kommt.

Ansprechpartner ist die Hausverwaltung.

Im Übrigen sollten im Keller auch Waschmaschinen und Trockner nicht über den Allgemeinstrom laufen.

...zur Antwort

Grundsicherung gibt es im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit. Für arbeitsfähige Leute, deren Einkommen aus Arbeit oder anderweitigen Sozialleistungen zum Leben nicht reicht, gibt es Hartz IV. In sofern kann sich die Frage zunächst nur darauf beziehen, ob ein Hartz IV Anspruch besteht.

Da es sich aber in diesem Falle wohl um eine Freistellung und nicht um eine Kündigung handelt, ist hier zunächst die Frage zu klären, warum es überhaupt eine Freistellung gibt. Im Normalfall darf ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter nicht einfach so freistellen, um Kosten zu sparen, weil er keine Arbeit hat. Arbeit auf Abruf ohne Regelarbeitszeit ist nur im Rahmen vorrübergehender Aushilfstätigkeiten zulässig. Im Falle eines Besuches beim Jobcenter wird man dir wohl dann raten, zum Anwalt zu gehen.

Ist es aber (anders herum) stattdessen der Fall, dass du selbst gerne freigestellt sein möchtet, weil du aus irgendwelchen Gründen Zeit für andere Dinge brauchst, als einer Arbeit nachzukommen, dann hast du selbstverschuldet einen Einkommensausfall herbeigeführt. Da du dabei mit der Freistellung beabsichtigst, irgendwann in den alten Job zurück zukehren, stehst du dem Arbeitsmarkt während der Freistellung nicht zur Verfügung und kannst von daher wahrscheinlich garkeine Leistungen erwarten.

Es gibt einige legitime Gründe, warum man dennoch seine Arbeit aussetzen darf, für die es dann auch ganz spezielle Sozialleistungen gibt, die bewilligt werden können (z.B. wenn es um die Pflege von Angehörigen geht). Dazu solltest du dich dann von einem Sozialdienst beraten lassen, aber mal eine Weile keine Lust haben und dafür Hartz IV bekommen ist nicht.

...zur Antwort
Ebay Kleinanzeige Verkäufer droht mit einer Anzeige? Kaufvertrag?

Hallo, folgender Fall ist mir gerade passiert:

Vor wenigen Wochen habe ich einen Verkäufer angeschrieben, der einige Spiegel (Studio Auflösung) verkauft. Wir haben uns letztendlich auf 3 Spiegel festgelegt. Er wollte eine Anzahlung (150€) von mir für die Reservierung (ich sollte per PayPal Freunde bezahlen). Die PayPal Überweisungsbeschreibung sagt genau aus, dass es sich hierbei um eine Anzahlung von 3 Spiegeln handelt mit den Maßangaben etc. So, letzten Mittwoch wollte ich die 3 Spiegel abholen, da meinte er, er müsste erstmal nachschauen ob die Spiegel noch vorhanden sind weil eine Wand eingerissen wurde und dabei einige Spiegel zu Bruch gingen. Letztendlich konnte ich die Spiegel an dem Tag nicht abholen und er meinte das nur noch 2 Spiegel vorhanden sind. Daraufhin gab es die Überlegung von mir, ob ich den dritten Spiegel gegen einen anderen ersetzen soll. Aber er hatte keine Spiegel mehr, die mir zusagten. Außerdem war mir die ganze Geschichte zu dubios. Mir ist die Lust auf die Spiegel vergangen, da ich keine 3 Std für 2 Spiegel fahren wollte und ich die Vermutung hatte, dass die 2 anderen Spiegel evtl auch eine Macke ab haben. Also habe ich mir 3 Neuwertige Spiegel bestellt und ihm gesagt, dass ich keine mehr kaufen möchte, da ich mit 2 Spiegeln nichts anfangen kann und er mir doch bitte den Betrag zurück überweisen soll.

Dann ging es los. Langes hin und her. Aktueller Stand ist jetzt, dass er mich wegen 5 Straftaten Anzeigen möchte.

1. Beleidigung: die einzige die Beleidigung von mir gefallen ist war "Sie Vogel".

2. Nötigung: ich habe nur mit meinem Anwalt gedroht, wenn er mir meine 150€ nicht zurück gibt.

3. Erpressung: auch hier habe ich nur gesagt, dass ich ihn Anzeigen werde, wenn er mir meinen Geld Betrag nicht zurück gibt.

Und die anderen 2 weis ich gerade nicht, aber waren genauso haltlose Beschuldigungen.

Also er möchte mir mein Geld nicht zurück geben weil wir laut ihm einen Kaufvertrag hatten. Ich weiß, dass wenn man über eBay Kleinanzeigen etwas reserviert, dass man dann dazu verpflichtet ist. Aber hier konnte er mir ja nicht das anbieten, was vereinbart wurde..., nämlich 3 Spiegel und keine 2.

Er besteht darauf dass ich die 3 Spiegel gekauft habe. Außerdem möchte er mich in 5 Straftaten Anzeigen. Jetzt fordert er schon 100€ von mir, weil sein Anwalt das jetzt schon fordert für den Zeitaufwand.

Er lässt nicht mit sich reden, geht auf keine Fragen ein. Er gibt mir meine 150€ nicht zurück, stattdessen will er noch Geld von mir und droht mit Anwalt und Anzeige. Theoretisch könnte ich ihn auch zu 5 Punkten Anzeigen, da er mich genauso erpresst, bedroht und nötigt. Ich habe nicht mehr getan als er selbst, außer vielleicht die Beleidigung "Sie Vogel".

Er stellt sich als Opfer hin, dabei bin ich doch das Opfer. Er hat Geld von mir bekommen, ohne eine Gegenleistung getätigt zu haben. Dadurch dass er mir nur 2 Spiegel statt der vereinbarten 3 Spiegel anbieten kann, ist der Kaufvertrag doch ungültig oder?

...zum Beitrag

Am besten einmal an einen Schiedsmann wenden! Einfach mal auf dem Rathaus erkundigen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeindliches_Schiedswesen

Damit kommt ein Streitschlichter ins Spiel, der die Angelegenheit klärt.

Und was Beleidigung betrifft, handelt es sich in Deutschland dabei bis auf wenige Ausnahmen (z.B. im Straßenverkehr) um ein so genanntes Privatklagedelikt. Das heisst, dass man jemandem wegen Beleidigung in der Regel niemanden anzeigen kann, sondern nur mit Hilfe eines eigenen Rechtsanwaltes (der erst einmal viel Geld kostet) jemanden wegen Beleidigung belangen kann.

...zur Antwort

Für Kapitalerträge, zu denen neben Zinsen, Dividenden und Wertpapiergewinnen auch die Erträge aus Genossenschafts- bzw. Bankanteilen gehören, gibt es einen jährlichen Freibetrag von 801 Euro. Sofern ein Freibetrag bei der Bank eingetragen ist, zieht die Bank erst dann Steuern von den Erträgen ab, wenn diese in ihrer Gesamtsumme für das laufende Jahr bereits 801 Euro überschreiten. Und dies ist wohl auch der Fall, weil die Bank sonst verpflichtet wäre, die Steuern direkt an das Finanzamt abzuführen und nicht auszuzahlen.

...zur Antwort

Unabhängig davon, ob es irgendwelche Schreiben gab, die du übersehen hast oder nicht, stellt sich die Frage: Hast du beim Wechsel zur Barmer deine alte Krankenkasse auch gekündigt? Dann solltest du der DAK noch einmal deutlich machen, dass du gekündigt hast und hoffentlich Diese auch einmal bestätigt bekommen haben.

Ferner stellt sich die Frage, ob du bei der DAK mindestens 18 Monate gewesen bist oder weniger. Denn ein Wechsel der Krankenkasse ist erst nach 18 Monaten möglich.

Die Barmer erklärt das Ganze auch selbst unter dem folgenden Link:

https://www.barmer.de/mitglied-werden/so-werden-sie-mitglied-9274

...zur Antwort

Wenn es sich um Anteile bei einer VR-Bank handelt; es handelt sich beim Kauf von Genossenschaftsanteilen nicht um ein klassisches Bankgeschäft. Darum kann man auch im Online-Banking der VR-Banken lediglich einsehen, für welchen Wert man Anteile besitzt, aber Diese nicht darüber kaufen und verkaufen. Dies geht nur mit viel Papierkram und einer richtigen Unterschrift - d.h. in der Filiale oder auf dem Postweg.

...zur Antwort

Den Schlüssel darfst du dem Arbeitgeber nicht vorenthalten.

Wenn dein Arbeitgeber allerdings noch diverse Dinge bezüglich laufender Projekte und Arbeiten von dir wissen muss, die nur du selbst kennst, darfst du ihm sagen, dass du dich dazu außer stande fühlst, solange du noch auf Geld wartest.

...zur Antwort
Krankenkassenbeiträge als nebenberuflich Selbstständiger?

Ich erziele meine Einkünfte als Kameramann in den lezten Jahren hauptberuflich als Angestellter in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen. Diese sind projektabhängig befristet. In den Zeiten zwischen zwei Arbeitsverhältnissen bin ich arbeitssuchend und lebe entweder von Leistungen der Agentur für Arbeit oder – falls ich keinen Leistungsanspruch habe - von den Ersparnissen der zurückliegenden Einkünfte! Vereinzelt kann es in Ausnahmefällen zu tageweisen Einkünften kommen, für die ich nebenberuflich Rechnungen stelle um die Zeiten zwischen den Angestelltenverhältnissen zu überbrücken. Diese Einkünfte liegen aber nachweislich deutlich unter meinen Einkünften als Angestellter. In den Zeiten der Nichtbeschäftigung versichere ich mich freiwillig in der Krankenkasse. Nun fordert die Krankenkasse eine sehr hohe Beitragszahlung für die vergangenen Monate. Offenbar hat sie mich als hauptberuflich Selbständig eingestuft. Zudem hat sie die Einkünfte aus meiner selbstständigen Tätigkeit und den sozialversicherungspflichtigen Beschäftighungsverhältnissen addiert und auf 12 Monate umgerechnet. So liege ich monatlich immer über der Beitragsbemessungsgrenze. Ist das korrekt? Muss nicht von einer nebenberuflichen Tätigkeit ausgegangen werden (weniger Einkommen als bei meinen Angestelltenverhältnissen, wenige Stunden in der Woche, keine Angestellten) und müssen dann nicht die Einkommen die ich als Angestellter ( für die ich dann auch direkt Krankenkassenbeiträge zahle) und nebenberuflich Selbständiger getrennt voneinander betrachtet werden? Danke für ihre Antwort!

...zum Beitrag

So lange man den überwiegenden Teil seines Einkommens aus einem Angestelltenverhältnis erzielt, ist es nicht erforderlich, für die selbständige Nebentätigkeit eine andere Krankenversicherung abzuschließen oder Zusatzbeiträge zu bezahlen. Was man selbständig dazu verdienen "darf", hat jedoch seine Grenzen. Der Kundenservice deiner Krankenkasse kann Genaueres sagen. Ein Anruf sollte reichen.

...zur Antwort

Der Schufa werden nur Kreditkarten und Konten mit Überziehungsmöglichkeiten gemeldet. Dadurch soll vermieden werden, dass jemand durch die Eröffnung vieler Konten seinen Dispo-Rahmen bis ins Endlose erhöhen kann.

Möchte ein Mobilfunkanbieter nun eine Schufa-Auskunft, erfährt er neben dem Score aber nun u.A., dass überhaupt kein Konto mit einer Überziehungsmöglichkeit existiert. Ich weiss nicht, wie die so drauf sind, aber vielleicht hat ja der eine oder Andere Angst davor, dass eine Lastschrift nicht rausgeht, weil das Konto bei unausreichender Deckung nicht einfach in das Soll gehen kann.

Das muss nicht so sein, aber ich würde mit der Bank mal darüber reden, ob man das Konto nicht in ein normales Girokonto umwandeln kann. Der vereinbarte Dispo-Rahmen muss ja nur symbolisch sein.

...zur Antwort
S.O.S, Darlehen bei der Santander und Clever Card. Was können wir tun?

Hallo, wir haben bei der Santander ein Darlehen mit 7,99 % und mtl. 471.- Rate auf 84 Monate. Dazu eine Clever Card mit bis 6000.- Verfügbarkeit. Das Clever Card Konto steht z.Zt. bei 5100.-. im Minus. Nun schrieben die uns 2 x an und wollen uns über eine Limiterhöhung sprechen und um eine Verbesserung der Zinsen. Wir sind dann dahin und nun kommts: Die wollen das wir einen neuen Darlehensvertrag abschliessen, 96 Monate zu mtl. 520.- Rate = ca. 50.000 Euro bei einem Nettodarlehen von 30.000. ! Diese Konditionen würden die uns aber nur einräumen, wenn wir unser gemeinsames Girokonto auch bei der Santander abschliessen würden. Das ist doch verrückt! Dann würden wir einen Dispo von 3000.- erhalten und eine kostenlose VISA mit 2000.- Verf.-Rahmen. Da wir unser Girokonto noch in Norddeutschland haben ( haben dort 12 Jahre gewohnt) wollten wir das irgendwann zwar mal ändern, aber doch ncht so. Wir waren dann bei KöBank und wollten alles zu dieser Bank holen und auch bei der Santander den Kredit auflösen. Leider ist der Scoure-Wert von 95,8 und 94,9 zu schlecht und die Bank, bzw, Easy-Kredit hat abgelehnt. Was können wir tun ? Noch eine seriöse Bank aufsuchen ? Ich habe Angst, das diese Anfrage unsere Schufa erneut verschlechtert und die Santander das mitbekommt. Schlimmstenfalls uns noch das Darlehen kündigt, obwohl wir immer bezahlen. Brauchen dringend Rat ! Und wer weiss, was die Bank genau sehen kann bei dem Schufaeintrag ? Haben selber eine Selbstauskunft beantragt, in der aber nichts aussergewöhnliches und böses steht.

...zum Beitrag

Du hast es im Prinzip auch schon richtig erkannt: Nachfragen nach Kreditangeboten, bei der ein Anbieter eine Schufa-Anfrage durchführt, senken den Schufa-Score und zu viele konkrete Kreditanfragen senken den Score immer weiter, was die Wahrscheinlichkeit immer geringer werden lässt, einen Kredit zu guten Konditionen zu erhalten.

Ich würde vorschlagen, zunächst bei der Schufa eine Selbstauskunft einzuholen. Das ist einmal im Jahr kostenlos - wenn auch auf der Schufa-Homepage eher versteckt. Falls es dort Vermerke gibt, die so nicht mehr stimmen und den Score senken könnten, einfach mit der Schufa klären! Manche Leute merken bei einer Schufa-Auskunft z.B., dass der Schufa nicht mitgeteilt wurde, dass alte Konten längst aufgelöst sind und die Schufa dadurch glaubt, sie würden sehr viele Kreditkarten und Überziehungsmöglichkeiten haben.

Aber vor allem kennst du dadurch deinen Schufa-Score und weisst, worauf er zurückzuführen ist. Dadurch hast die Möglichkeit, mit weiteren Kreditanbietern über Angebote zu sprechen, ohne dass es zwangsläufig jedes mal zu einer erneuten Schufa-Auskunft kommen muss. Wer letztendlich mal ein neuer Kreditanbieter wird, der wird klar noch einmal eine Schufa-Auskunft einholen. Aber es lässt sich auf jedenfall vermeiden, dass Anbieter den Score weiter senken, die den Kredit aufgrund dessen, was in der Selbstauskunft drin steht, ohnehin nicht bewilligen würden.

...zur Antwort

Man gilt in Deutschland nur dann als voll erwerbsunfähig, wenn man nicht in der Lage ist, mindestens drei Stunden am Tag arbeiten zu können. Mit 20 Stunden in der Woche arbeitest du im Schnitt mehr als drei Stunden pro Tag.

Sofern die BU-Versicherung nur die volle Erwerbsunfähigkeit laut Vertrag versichert, kann das schon rechtens sein.

Letztendlich hängt das aber davon ab, was über die Versicherung konkret versichert ist. Ist vereinbart, dass der Versicherungsfall nur dann eintritt, wenn man den erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann (aber andere Berufe schon), dann ist die Einstellung der Leistung nicht rechtens; eine Tätigkeit im Verkauf sagt nichts darüber aus, ob man als Köchin arbeiten könnte. Ist vereinbart, dass der Versicherungsfall schon bei einer Teil-Erwerbsunfähigkeit eintritt, ist die Einstellung auch nicht rechtens.

Ich würde das Thema übrigens einmal beim Hausarzt ansprechen. Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit per Attest der Versicherung etwas zu bescheinigen, was sie akzeptieren muss (ggf. mit Überweisung zum Amtsarzt).

...zur Antwort

Eine Haftpflichtversicherung erstattet Schäden, die durch "leichte" Fahrlässigkeit entstanden sind. Das Vergessen der Gasleitung sollte dabei nicht unbedingt als grobe Fahrlässigkeit gelten, aber sehr wohl diese Aspekte:


- Hat jeder, der den Bagger benutzt hat, auch einen Baggerführerschein?


- War es im Mietvertrag des Baggers überhaupt erlaubt, den Bagger jemand anderen benutzen zu lassen?


- Muss am Ende der Baggerfahrer selbst für den Schaden haften und hat grob fahrlässig gehandelt, weil er sich bei dir über Leitungen im Boden statt beim städtischen Bauamt informiert hat?


Wie dem auch sei. Es muss zunächst der enstandene Schaden an die Versicherung gemeldet werden. Dann zahlt sie entweder anstandslos oder lehnt das aus von der Versicherung genannten Gründen ab. Erst dann macht es Sinn, sich damit wirklich zu beschäftigen, ob die Versicherung vielleicht doch zahlen müsste. Dann gibt es professionelle Sachverständige, an die man sich wenden kann und das dann mit dem Ombudsmann der Versicherung klären.


...zur Antwort

Das Amt kann dir die Leistungen sperren, wenn du dich nicht auf ein Angebot mit Rechtsfolgenbelehrung bewirbst. Steht keine Rechtsfolgenbelehrung dabei, dann nicht.

Und du kannst davon ausgehen, dass dein Arbeitsvermittler auch seine Arbeitsanweisungen hat, nach denen er handelt. Wird es zu einer Sperre kommen, bringt es von daher nichts, mit ihm zu diskutieren.

Wenn du allerdings eine superschlechte Bewerbung abschickst, kann dir keiner was...

...zur Antwort