Hallo, Fragen: Was ist das für ein Maklervertrag, ein qualifizierter Alleinauftrag, ein allgemeiner Maklervertrag oder nur eine mündliche Vereinbarung und läuft dieser Maklervertrag automatisch weiter wenn er nicht vor Ablauf gekündigt wird?? LG

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Hallo, erst einmal muss wohl klargestellt werden, dass ein Makler nichts verkauft, sondern er vermittelt den Verkauf und wie es hier aussieht handelt er im Auftrag des Verkäufers. Eine Bonitätsprüfung vor Besichtigung ist schlichtweg unseriös des Maklers, denn selbst wenn die Bonität vorhanden ist, heißt es noch lange nicht dass du als Interessent das Objekt kaufst. Diese EGO-Tripps des Maklers würde ich ignorieren und direkt mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen und ihm die Sachlage erklären, dass eben der Makler einem Kaufinteressenten die Besichtigung verweigert. Solltest du dann, nach Besichtigung über den Verkäufer, ohne den Makler das Objekt kaufen, kann es sein, dass der Makler seine Provision dir gegenüber verwirkt hat, denn er hat ja für dich nichts getan ........ ich gehe mal davon aus, dass im Expose', welches der Makler dir zugesandt hat, nicht der Verkäufer mit Namen und Anschrift benannt wurde. Im Übrigen macht sich der Makler Schadensersatzpflichtig, wenn er mit seiner übertriebenen Vermittlungspraxis den schnellen Verkauf behindert.

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Am Tage des notariellen Kaufvertrages ist die Maklerprovision verdient und fällig. Weiterhin gehe ich davon aus, dass ihr euch das Haus auch angesehen und besichtigt habt, vor dem notariellen Kaufvertrag. Der Makler ist nicht der Verkäufer, sondern der Vermittler zwischen Verkäufer und Käufer.

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Gute Steuerberater/in oder generelle Berater/in findet man selten, Sie sollten weiter suchen! Der Makler ist ein Dienstleister und bekommt seine vereinbarte Provision vom Verkaufspreis der Immobilie berechnet. 

Wie z.B. 7,14 % vom Verkaufspreis der vermittelten Immobilie, heißt in diesen 7, 14 % Provision sind bereits 1,14 % Mehrwertsteuer enthalten, somit 6% Provision plus 1,14 % MwSt. und die Mehrwertsteuer muss bei Rechnungslegung mit ausgewiesen werden.

Hat mit der Grunderwerbssteuer, die nur der Käufer zu tragen hat, oder andere zum Objekt bezogene Steuervorteile etc. überhaupt nichts zu tun, dass sind zwei verschiedene Welten.

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Ja, du bist Eigentümer und kannst Eigenbedarf bei der Kündigung aussprechen. Gilt übrigens auch, wenn du diesen Eigenbedarf für nahe Verwandte, Bruder, Tochter,Sohn,Mutter, Vater die dort dann einziehen, aussprichst. Wie nun der jetzige Mieter reagiert, weiß nur er. Er hat in den meisten Fällen ein sogenanntes Vorkaufsrecht, da er ja in diesem Haus bereits wohnt. Frag ihn ob er nicht kaufen will, bevor er den eigentlichen Kaufvertrag mit dir und dem Verkäufer noch in der Kündigungsphase anfechtet, gerade deswegen. Also frag ihn einfach was passiert wenn du nach dem Kauf Eigenbedarf anmeldest, zieht er aus oder macht er Schwierigkeiten und am besten lässt du dir noch dieses Gespräch gegenzeichnen.Wohlbemerkt - vor dem Kauf.

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Haus zusammen mit Bruder geerbt, der Hartz IV bezieht. Wie sieht es mit Renovierungskosten aus, die ich aus eigenen Mitteln vorher ins Haus gesteckt habe?

Hallo! Wir haben folgenden Sachverhalt: Mein Bruder und ich werden irgendwann das Haus meiner Mutter zu gleichen Teilen erben. Mein Bruder möchte aber auf seinen Anteil verzichten, da er kein Interesse hat. Das Problem ist, dass der ab Juni Hartz IV beziehen wird und somit sein Erbverzicht nicht anerkannt werden wird. Nun ist es so, dass unsere Mutter im Pflegeheim ist und ich das Haus aus meinen eigenen Mitteln renoviere, um es vermieten zu können. Aus den Mieteinnahmen soll das Pflegeheim mitfinanziert werden. Wie wird es im Erbfall aussehen? Ist die Hälfte meiner Investition dann futsch? Oder kann ich die Investitionssumme vom Wert der Immobilie abziehen? Ansonsten hätte ich ja durch meine Investition und die dadurch erlangte Wersteigerung indirekt an Vater Staat gezahlt bzw. den Unterhalt meines Bruders übernommen. Da meine Mutter noch lebt (und hoffentlich noch lange leben wird) stellt sich mir die Frage, ob es jetzt vielleicht noch eine Möglichkeit gibt, einen solchen Fall zu umgehen. Noch zur Info: meine Mutter leidet unter Demenz und wird aus eigenen Stücken auch kein entsprechendes Testament mehr verfassen können. Dann würde mich noch interssieren, ob es Vorschriften zu einem Wertgutachten des Hauses gibt. Ich denke mal, dass ein von mir bestellter Gutachter einen anderen (für unsere Situation günstigeren) Preis ermittelt, als ein Gutachter, der vom Amt bestellt wird. Vielen Dank!

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Die Darstellung ist zu ungenau. WER wohnt in diesem Haus? ZWEI Brüder mit der Mutter, oder Mutter ganz alleine? MUTTER mit Sohn und der Bruder wohnt in seiner eigenen Whg außerhalb des Hauses? Und warum soll ein Bruder auf sein Erbe verzichten, bzw. Auszahlung des Erbanteils?

Alles ein wenig komisch........

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Ziemlich widersprüchlich  der Sachverhalt: Denn, ein beauftragter Makler verkauft erst mal gar nichts, sondern er vermittelt den VERKAUF.  Ein guter Makler bewertet erst einmal das Verkaufsobjekt und findet einen realistischen Kaufpreis, mit Berücksichtigung auf Lage, Zustand, Ausstattung,Repa-Stau, Grunddienstbarkeiten, Nießbrauch, Baulasten, eventuell auch imVergleichswertverfahren etc., den er mit dem Verkäufer bespricht und erklärt.

Sollte nun einEigentümer einen Kaufpreis vorgeben,  so wird sich der Makler daran halten müssen, denn der Eigentümer hat diesbezüglich das Sagen über die Höhe die er bei seinem Verkauf erzielen möchte.

Da nun behauptet wurdees solle ein „schneller Verkauf“ werden, aber das Objekt erst im nächsten Jahrfrei ist, stellt sich die Frage was wurde eigentlich zwischen Makler undVerkäufer im Vorfeld der Vermarktung besprochen. Hier scheint es erheblicheUnstimmigkeiten zu geben.

Fakt ist: Der Verkäuferbestimmt und entscheidet über den Verkaufspreis seiner Immobilie.

In wieweit nun ein Nachbaroder Bekannter es zu hoch oder zu niedrig empfindet ist völlig uninteressant.

Wenn kein Kaufpreisgefunden wird, dann entscheiden Sie doch nach Gebot, auch möglich. Der Maklermuss sich auch danach richten und sein Vertrag,  der ja nun 12 Monate läuft, einhalten underfüllen. Ein guter Makler geht auch Kompromisse ein, die ja auch der Verkäufereingehen muss.

Denn der Markt wird esrichten………

MfG <?xml:namespace prefix = o ns = "urn:schemas-microsoft-com:office:office" />

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Diese Aussage des Maklers solltest du nicht Ernst nehmen. Denn was bedeutet das: die anderen Interessenten sind schon weiter? Ja, warum befasst der Makler sich dann noch mit dir? Ich gehe mal davon aus, dass  vom Makler ein gewisser Druck auf dein Kaufverhalten ausgeübt wird und nichts weiter. Nicht kopflos werden und ein mindesten 10%-tiges niedriges Kaufangebot vorschlagen - hier siehst du dann wie der Makler wirklich reagiert - Aufgepasst: letztendlich verkauft niemals der Makler sondern der Eigentümer dem das Haus gehört und genau der entscheidet über den Verkaufspreis, der Makler ist nur Vermittler und nichts weiter.

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Fakt ist, das gesamte Risiko liegt bei Dir. Du musst die Kredite bedienen und da sich Deine finanzierende Bank sowieso im Grundbuch auf Rang 1 einträgt, kann sie, wenn Du nicht mehr den Zahlungen folge leistest, die Zwangsversteigeung betreiben. Außerdem weiß ja bereits deine Bank wie kreditwürdig Du einegentlich bist durch Deine bereits erste ETW die ja schon in Deinem Besitz ist.  Wenn Du Dir sicher bist immmer im Job zu stehen, egal ob nun eine Kündigung ansteht und die Bank immer die fälligen Zahlungen aus den Krediten bekommt, denn dann ist es auch der Bank egal - finanz.Schaden entsteht ja nicht -, dann mach es doch einfach!!!

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Jede Kreisstadt oder auch Stadt hat in der Gemeindeverwaltung einen Gutachterausschuss zu sitzen und genau der kann dir zumindestens mal den Weg zeigen in dem du gezielte Angaben, bezogen auf deine Wohnung, wie: Wohnfläche, Lage, Baujahr, Ausstattung sogar nur mündlich vorträgst. Dieser Gutachterausschuss kann dir dann Vergleichswerte bereitstellen - auch mündlich - die etwa bereits verkaufte ETW,´s in deinem nachbarlichen Umfeld beinhalten. Es werden keine Nahmen benannt. Mal als Tipp so schnell zur Info. Sag doch einfach mal wo und in welchem Stadtteil befindet sich deine ETW? MfG

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@Fumanchu--- Wir halten mal fest: Die Schufa ist eine reine privatrechtliche Gesellschaft - nun muss man mal daran erinnern- Wer hat dich bei der Schufa als negativ bewertet, bzw. gemeldet? Mit welchen Betrag und welche Bank oder VS. Ist die Summe deiner - noch offenen Schulden nicht zu hoch kannst du diese in die neue Finanzierung des Hauses mit einbringen und auch ablösen- möglich wäre das schon - und anschließend musst du natürlich dafür Sorge tragen, dass der Negativeintrag bei der Schufa vom eigentlichen Verursacher(Bank oder VS) wieder raus genommen wird. Generell ist die Voraussetzung, dass Du diesmal deine Schulden auch bedienen kannst........sonst lass die Finger davon ........... Banker sind Verkäufer und keine Heiligen!! MfG

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Also Zusammenfassung: Wer hat es ermöglicht das deine Frau die Immobilie registrierte und anschließend besichtigte....... der Makler......Somit hat er den Nachweis zur Möglichkeit eines Kaufvertrages erbracht und auch die geforderte Provision wäre zur Zahlung fällig. Nur bei Kaufvertragsabschluss ..... ! Die Unterschrift war reine Formsache, hätte es übrigens nicht bedarft. Hier nur zwei Beispiele zur Provisinszahlung: Nordrheinwestfalen, hier üblich Käufer und Verkäufer zahlen je 3,57 % Maklerprovision. Berlin, hier nur der Käufer 7,14% Maklerprovision - beides inkl. MwSt. Nun liegst du mit deinen 5,95 % noch 1% drunter. Maklerprovisionen sind frei verhandelbar - wenn nicht dann gilt das Ortsübliche- wie zuvor meinerseits benannt. MfG

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