Ruf Euren Versorger ( Stadtwerke ) an und schildere den Fall. Die kommen und sehen sich das an.
Da Abwasser auch nach dem Verbrauch an Trinkwasser berechnet wird, betrügt er auch den Versorger um den Betrag.
Ruf Euren Versorger ( Stadtwerke ) an und schildere den Fall. Die kommen und sehen sich das an.
Da Abwasser auch nach dem Verbrauch an Trinkwasser berechnet wird, betrügt er auch den Versorger um den Betrag.
Dich beim 2 x Finanzamt entschuldigen weil:
Du die Steuererklärung nicht eingereicht hast und
weil Du hier als Steuerpflichtiger eine solche (dumme) Frage stellst.
Du bist der Steuerpflichtige und nicht das Finanzamt.
Schreibe mit deiner neuen Steuererklärung dem Finanzamt, dass du aus Versehen die Einnahmen vergessen hättest und du dich dafür entschuldigst. Du hättest durch organisatorische Maßnahmen vorgesorgt, dass derartiges in der Zukunft nicht mehr passieren kann und bittest darum, außer auf die Nachzahlung, auf weitere Maßnahmen zu verzichten, da es ein einmaliges Vorkommnis gewesen ist. Mit freundlichen Grüßen.
(Kleine Brötchen helfen da weiter.)
So lange der Verkauf des Hauses beim Notar nicht unterschrieben vorliegt, ist das Haus natürlich nicht verkauft.
D.h. mit anderen Worten, selbst dann, wenn man sich auf eine (zu niedrigen) Preis geeinigt hat, gilt der erst, wenn er beim Notar in den Kaufvertrag aufgenommen und von drei Seiten unterschrieben ist. Nämlich vom Verkäufer, vom Käufer und vom Notar.
Bis zu dem Moment kann der Verkäufer den Preis oder andere Konditionen immer ändern.
Das kommt auf die Meinung deiner Schwiegermutter an. Musst du annehmen, dass sie sich aus der Bürgschaft lösen will? Dann sind deine Überlegungen richtig und notwendig.
Genau so könnte es aber sein, dass deine Schwiegermutter, unabhängig von eurer Trennung, die Bürgschaft aufrecht erhalten will, weil sie zu dir ein gutes Verhältnis hat und dich für zuverlässig hält. Manche Schwiegereltern haben zu den Schwiegerkindern ein besseres Verhältnis als zu dem ein oder anderen eigenen Kind.
Das ist die 1. und wichtigste Frage, außer dem Zeitpunkt, zu dem die Lösung von der Bürgschaft zu erwarten ist.
1.Rechtsweg: Geh zum Anwalt, lass dich beraten, oder ihn Klage einreichen.
2. Mietminderung reduziert deine Mieteinnahmen und damit deine Steuer.
3. Die Anwaltskosten sind zusätzlich Aufwendungen, die du bei deinen Mieteinnahmen steuerlich geltend machen kannst als Abzug.
Es sollte eine Anzeige erstattet werden, man kann mindestens versuchte Unterschlagung vermuten. Der Staatsanwalt wird die Sache klären, dem antworten auch die Bank / Sparkasse / Steueramt und zwar recht schnell.
Gerne haben Notare, wenn die Zahlungen über ein Notaranderkonto abgewickelt werden. Das kann er zusätzlich berechnen und soll der Sicherheit beider Vertragspartner dienen.
Vorrangig dient es dem Notar!
Es kommt darauf an, zu welchem Termin der Versorger damals gekündigt hat. Am Ende dieses Kalenderjahres begann die 3jährige Verjährungsfrist. D.h. wenn er zum 30.9.2010 gekündigt hatte, begann die Frist am 1.1.2011 und endete für das Jahr 2010 am 31.12.2013, vorausgesetzt, man hat dir die Rechnung nicht erst im folgenden Jahr übersandt. Das Jahr 2011 verjährte am 31.12.2014. Du kannst also noch für 12, 13 und 14 beim Grundversorger in der Kreide stehen.
Abgesehen von der Schwangerschaft ist doch viel wichtiger festzustellen, ob die Eigenbedarfskündigung rechtens ist. Sagen oder schreiben kann das jeder, aber das muß man als Betroffene prüfen (können). ggfs. durch einen Anwalt.
Widerrufe bei der Bausparkasse.
Wahrscheinlich bekommst du aber auch von der Aufsicht noch einen etwas unangenehmen Brief mit der Frage, wie sich das denn verhält. Wenn du denen das Versehen erklärst und schreibst, dass du es bereits geregelt hast, ist der Fall auch für die erledigt.
Ja, das sollte wirklich kein Problem sein.
Ein Arzt kann dich auch ohne Überweisung behandeln und du reichst sie innerhalb weniger Tage, auf jeden Fall ca. 14 Tage vor Quartalsende nach. Das ist eine Frage der Kulanz und des Verständnisses, meist der Sprechstundenhilfe.
Meinst du Schwarzgeld oder Falschgeld?
Schwarzgeld kann man nicht erkennen, Falschgeld muß man nicht unbedingt erkennen, da haben selbst Banken Probleme bei der heutigen Qualität von Falschgeld.
Orderschecks sind nur an den legitimierten Vorleger zahlbar. Sie tragen die Klausel "oder Order" und haben am rechten Rand einen roten Streifen mit dem Wort "Orderscheck". Orderschecks müssen vor ihrer Weitergabe indossiert werden, d.h auf der Rückseite von dem Vorbesitzer unterschrieben werden. Durch das Indossament werden die Rechte aus dem Scheck auf den "neuen Besitzer" übertragen. Der Indossant übernimmt die scheckrechtliche Haftung und kann im Wege des Rückgriffs zur Zahlung gezwungen werden. Das Indossament kann ein Voll - oder ein Blankoindossament sein. Vor der Einlösung ist das Kreditinstitut verpflichtet, Indossament und Legitimation des Vorlegers zu überprüfen.
Das lernen Banklehrlinge, oder man muß googeln.
Damit ist es kein Problem, den Scheck auf dem Konto der Mutter gutschreiben zu lassen.