Ruf Euren Versorger ( Stadtwerke ) an und schildere den Fall. Die kommen und sehen sich das an.

Da Abwasser auch nach dem Verbrauch an Trinkwasser berechnet wird, betrügt er auch den Versorger um den Betrag.

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Schreibe mit deiner neuen Steuererklärung dem Finanzamt, dass du aus Versehen die Einnahmen vergessen hättest und du dich dafür entschuldigst. Du hättest durch organisatorische Maßnahmen vorgesorgt, dass derartiges in der Zukunft nicht mehr passieren kann und bittest darum, außer auf die Nachzahlung, auf weitere Maßnahmen zu verzichten, da es ein einmaliges Vorkommnis gewesen ist. Mit freundlichen Grüßen.

(Kleine Brötchen helfen da weiter.)

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So lange der Verkauf des Hauses beim Notar nicht unterschrieben vorliegt, ist das Haus natürlich nicht verkauft.

D.h. mit anderen Worten, selbst dann, wenn man sich auf eine (zu niedrigen) Preis geeinigt hat, gilt der erst, wenn er beim Notar in den Kaufvertrag aufgenommen und von drei Seiten unterschrieben ist. Nämlich vom Verkäufer, vom Käufer und vom Notar.

Bis zu dem Moment kann der Verkäufer den Preis oder andere Konditionen immer ändern.

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Das kommt auf die Meinung deiner Schwiegermutter an. Musst du annehmen, dass sie sich aus der Bürgschaft lösen will? Dann sind deine Überlegungen richtig und notwendig.

Genau so könnte es aber sein, dass deine Schwiegermutter, unabhängig von eurer Trennung, die Bürgschaft aufrecht erhalten will, weil sie zu dir ein gutes Verhältnis hat und dich für zuverlässig hält. Manche Schwiegereltern haben zu den Schwiegerkindern ein besseres Verhältnis als zu dem ein oder anderen eigenen Kind.

Das ist die 1. und wichtigste Frage, außer dem Zeitpunkt, zu dem die Lösung von der Bürgschaft zu erwarten ist.

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1.Rechtsweg: Geh zum Anwalt, lass dich beraten, oder ihn Klage einreichen.

2. Mietminderung reduziert deine Mieteinnahmen und damit deine Steuer.

3. Die Anwaltskosten sind zusätzlich Aufwendungen, die du bei deinen Mieteinnahmen steuerlich geltend machen kannst als Abzug.


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Meine Bank teilt mir nach meinem Nachforschungsauftrag nicht mit, wer der ursprüngliche Empfänger war, ist das zulässig?

Hallo alle miteinander,

ich hoffe, ich finde hier mehr Antworten, als meine Bank mir augenblicklich geben möchte.

Sachverhalt: ich habe aufgrund abgemeldetem Auto, welches noch auf einem öffentlichen Parkplatz stand, eine Vollstreckungsgebühr erhalten, die so auch korrekt war (mein Fehler). Nachdem mich der VB nicht angetroffen hatte, rief ich zurück. Während des Telefonates gab er mir die Bankdaten, wohin ich das Geld überwseisen sollte (Empfänger Kassensteueramt VB plus "Name desVB"). Diese Überweisung tätigte ich umgehend im Oktober 2015. Da ich nichts mehr hörte, bin ich davon ausgegangen, dass es sich erledigt hat. Dann Ende November erhalte ich von einem anderen VB ein Schreiben mit der Aufforderung den Betrag zu zahlen plus Zinsen etc., die nun dazugekommen sind. Ich rief sofort an und der Beamte sagt mir, dass es nicht sein kann, dass der Betrag eingegangen wäre, da sein Kollege ihm den Fall weitergegeben hätte und nun in Urlaub ist. Noch während des Telefonates (zus. saß ein Kollege von mir nebendran) suchte ich über meine Kontoauszüge online die Überweisung raus und schickte ihm den BEleg zu. Der Beamte sagt, er hat die Email erhalten und die werden das prüfen. Das kann ja eigentlich nicht sein, meint, er, dann würde das evtl. bedeuten, dass sich da jemand bereichern würde....er will es nicht ausschließen, da es durchaus über die JAhre schon Schlimmfinger unter Ihnen gegeben hätte. Aber wegen knapp mehr als 370€?! Ich konnte mir das auch nicht vorstellen und sagte, dass es ein Mißverständnis sein müsse. Er sagt, die werrden es prüfen. Dann Anfang Januar wurde mir der Betrag (mittlerweile über 410€) gepfändet ohne dass ich informiert wurde (bzgl. dem Beleg, den ich zugesndet hatte, wo nach ich bereits im Oktober den geschuldetetn Betrag beglichen hatte). Ich rief wieder an. Der gleiche Beamte sagte dann: die haben das geprügt und es war defintiv kein offizielles Konto des Kassensteueramtes. Ich war baff! Ich hatte mir diese Daten nicht herbei fantasiert, sndern 3x mit dem ersten VB abgeglichen, sowie niedergeschrieben. Es gäbe keine Möglichkeit, außer ich erteile meiner Bank einen Nachforschungsauftrag. gesagt, getan. Nun kam nach wenigen Tagen (die erste Überweisung war nun über 4 Monate her) eine Mail der Bank, dass das Geld in Kürze bei mir eingehen würde. Und nach zwei weiteren Tagen war das Geld (die knapp 370€) wieder auf meinem Konto! Das war vor ein paar Tagen. Daraufhin bat ich um schriftliche Mitteilung, wer der ursprünglich Empfänger nun war. Heute schrieb mir emine Bank, dass die das aus Datenschutzgründen nicht sagen dürfen. Für eine Beschwerde brauche ich aber diese Info, auch will mein Anwalt das gerne wissen. Ich bin schockiert, dass der Absender der Rücküberweisung das Magistrat Stadt xxxx Kassensteueramt ist. Bedeutet das nicht, dass es doch ein Konto der Stadt war? wenn auch kein offzielles Konto eines Vollstreckungsbeamten? 410€ haben die eingezogen und 370€ bekam ich zurück. Darf mir meine Bank keine Auskunft geb

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Es sollte eine Anzeige erstattet werden, man kann mindestens versuchte Unterschlagung vermuten. Der Staatsanwalt wird die Sache klären, dem antworten auch die Bank / Sparkasse / Steueramt und zwar recht schnell.

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Es kommt darauf an, zu welchem Termin der Versorger damals gekündigt hat. Am Ende dieses Kalenderjahres begann die 3jährige Verjährungsfrist. D.h. wenn er zum 30.9.2010 gekündigt hatte, begann die Frist am 1.1.2011 und endete für das Jahr 2010 am 31.12.2013, vorausgesetzt, man hat dir die Rechnung nicht erst im folgenden Jahr übersandt. Das Jahr 2011 verjährte am 31.12.2014. Du kannst also noch für 12, 13 und 14 beim Grundversorger in der Kreide stehen.

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Abgesehen von der Schwangerschaft ist doch viel wichtiger festzustellen, ob die Eigenbedarfskündigung rechtens ist. Sagen oder schreiben kann das jeder, aber das muß man als Betroffene prüfen (können). ggfs. durch einen Anwalt.

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Widerrufe bei der Bausparkasse.

Wahrscheinlich bekommst du aber auch von der Aufsicht noch einen etwas unangenehmen Brief mit der Frage, wie sich das denn verhält. Wenn du denen das Versehen erklärst und schreibst, dass du es bereits geregelt hast, ist der Fall auch für die erledigt.

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Ja, das sollte wirklich kein Problem sein.

Ein Arzt kann dich auch ohne Überweisung behandeln und du reichst sie innerhalb weniger Tage, auf jeden Fall ca. 14 Tage vor Quartalsende nach. Das ist eine Frage der Kulanz und des Verständnisses, meist der Sprechstundenhilfe.

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Meinst du Schwarzgeld oder Falschgeld?

Schwarzgeld kann man nicht erkennen, Falschgeld muß man nicht unbedingt erkennen, da haben selbst Banken Probleme bei der heutigen Qualität von Falschgeld.

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Orderschecks sind nur an den legitimierten Vorleger zahlbar. Sie tragen die Klausel "oder Order" und haben am rechten Rand einen roten Streifen mit dem Wort "Orderscheck". Orderschecks müssen vor ihrer Weitergabe indossiert werden, d.h auf der Rückseite von dem Vorbesitzer unterschrieben werden. Durch das Indossament werden die Rechte aus dem Scheck auf den "neuen Besitzer" übertragen. Der Indossant übernimmt die scheckrechtliche Haftung und kann im Wege des Rückgriffs zur Zahlung gezwungen werden. Das Indossament kann ein Voll - oder ein Blankoindossament sein. Vor der Einlösung ist das Kreditinstitut verpflichtet, Indossament und Legitimation des Vorlegers zu überprüfen.

Das lernen Banklehrlinge, oder man muß googeln.

Damit ist es kein Problem, den Scheck auf dem Konto der Mutter gutschreiben zu lassen.

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