Ruf Euren Versorger ( Stadtwerke ) an und schildere den Fall. Die kommen und sehen sich das an.
Da Abwasser auch nach dem Verbrauch an Trinkwasser berechnet wird, betrügt er auch den Versorger um den Betrag.
Ruf Euren Versorger ( Stadtwerke ) an und schildere den Fall. Die kommen und sehen sich das an.
Da Abwasser auch nach dem Verbrauch an Trinkwasser berechnet wird, betrügt er auch den Versorger um den Betrag.
In grenznahen Bereichen werden nachts häufig Geldautomaten gesprengt.
Im Bereich zu Holland und Belgien geschieht das jede Nacht.
Ich habe daher sehr viel Verständnis für temporäre Sperrungen in der Nacht.
Mit der Zahlung hast du die Forderung anerkannt. Jetzt wird es schwierig für dich.
Übrigens: Schreiben von sog. Rechtsanwälten bekomme ich alle 14 Tage.
Solange du nicht mehr dazu schreibst, z.B. ob du die Forderung kennst und anerkennst, kann man dir ohnehin nicht helfen.
Ja, wenn Du Dir eine Bestätigung des Veranstalters mitbringst, dass Du dort gewesen bist und teilgenommen hast, ist der Flug absetzbar.
Dass Du die Gelegenheit genutzt hast, in NY danach Urlaub zu machen ist Deine Privatangelegenheit (für das Finanzamt).
Wenn die Eigentümerin deine Tante war, bist du ja vielleicht der Erbe (wenn ich alles richtig verstanden habe.)
Das hört sich so an, als ob Du am Sterbetag die Steuererklärung abgegeben hast. Kann das denn stimmen?
Ja selbstverständlich, wenn der Vermieter vorher zustimmt.
Vergiss nicht, dass der Versicherte, während seiner Lebenszeit, den Begünstigten (mehrmals) wechseln kann.
Ob du zum Todeszeitpunkt noch die Begünstigte warst, ist völlig unklar.
Falls Du es noch warst, wird sich die Versicherung an Dich wenden, falls die Witwe das Geld anfordert.
Seit wann wartest du denn bisher?
31. Februar ist ungewöhnlich. Bist du sicher?
Ja, der Notar wird dir die richtigen Fragen stellen und deine Antworten beeiden lassen. Falsche Antwort = Meineid = Klage bei Gericht.
Dich beim 2 x Finanzamt entschuldigen weil:
Du die Steuererklärung nicht eingereicht hast und
weil Du hier als Steuerpflichtiger eine solche (dumme) Frage stellst.
Du bist der Steuerpflichtige und nicht das Finanzamt.
Wenn Du nichts bestellt hast, handelt es sich um eine Fake und du bist die € 98 los.
Die Gebäudeversicherung ist ja schon bezahlt. Soweit so gut.
Wenn ihr das Haus verkauft, könnt ihr mit dem Käufer vereinbaren, dass er euch den Anteil bis zum Jahresende vergütet. Das wird eine privatrechtliche Vereinbarung, die meist vergessen wird.
Mit anderen Worten, ab Tag der Übergabe kann der Käufer die Prämie an Euch vergüten (wenn er will) und wenn es sich überhaupt lohnt.
Welche Sicherheit bietet Dein Freund für den Kredit? In welches Land willst du den Betrag überweisen?
Das kommt auf den Inhalt des Testamentes an.
(Wenn Du mehr zum Inhalt schreibst, kann man Dir auch mehr dazu antworten. Z.B. Was sagt das Testament dazu, wenn ein Erbe zu Lebzeiten des Haupterben bereits sein Pflichtteil fordert?)
Schreibe mit deiner neuen Steuererklärung dem Finanzamt, dass du aus Versehen die Einnahmen vergessen hättest und du dich dafür entschuldigst. Du hättest durch organisatorische Maßnahmen vorgesorgt, dass derartiges in der Zukunft nicht mehr passieren kann und bittest darum, außer auf die Nachzahlung, auf weitere Maßnahmen zu verzichten, da es ein einmaliges Vorkommnis gewesen ist. Mit freundlichen Grüßen.
(Kleine Brötchen helfen da weiter.)
Die Zahlung der Versicherung ist steuerlich nicht relevant.
Beruhige Dich!
Aus beruflichen Gründen musste ich in ca. 20 Jahren 3 x kaufen und 3 x verkaufen. Ich habe das so wie du erlebt.
Das tollste Erlebnis war, dass ein Interessent mit Freundin und Kind bei mir besichtigt haben. Nach der Besichtigung sind die Leute in ein Kaffee gegangen um sich zu besprechen. Die Leute kamen nach 1 Stunde zurück und haben gekauft ( zu einem Superpreis, für mich).
Notartermin ist gelaufen, Zahlung ebenso, ich habe von den Leute niemals wieder gehört.
Hätte ich die Leute aufhetzen sollen, mehr zu fragen, Unterlagen zu betrachten usw. usw.?
Wir waren auf beiden Seiten glücklich.
Waren die 20.000 € brutto oder netto?