Iban an 3. Weitergeben ohne Einverständnis der Person?
Hallo ich hab eine Frage,
wenn man eine IBAN bekommen hat um Geld zu überweisen und diese IBAN an eine weitere Person schickt ohne, dass die Person, der die IBAN gehört es weiß, macht man sich damit strafbar ? Oder ist es egal, denn man kann mit der IBAN ja eigentlich nichts anfangen außer Geld zu überweisen.
4 Antworten
Eine IBAN ist ein personenbezogenes Datum. Auf den privaten Lebensraum ist die DSGVO aber in weiten Teilen nicht anwendbar. Abgesehen davon ist die Weitergabe von pbD zulässig, wenn sie der Vertragserfüllung oder der Wahrung deiner berechtigten Interessen dient.
Strafbar machst du dich, wenn du vorsätzlich mit Daten handelst. Ansonsten käme höchstens eine Ordnungswidrigkeit in Frage.
Aber wenn ich das richtig verstanden habe, hast du jemanden die IBAN eines Gläubigers gegeben, damit er deine Rechnung bezahlen kann. Dann handelt dieser Jemand in deinem Auftrag. Ich steige zwar bei diesem ganzen Datenschutzwahn selbst nicht mehr durch, sehe aber in diesem Verhalten keinen Grund zur Beunruhigung..
Hinweis: entgegen deiner Annahme kann man mit der IBAN durchaus mehr anstellen, als nur Geld überweisen. Das setzt allerdings ein hohes Maß an krimineller Energie voraus.
Gesetzlich darf Daten nie an dritte weitergegeben werden. Datenschutzgesetz. Du hast dich dadurch strafbar gemacht
Mein Finanzbeamter schickt mir auch die IBAN von Vater Staat.
Schade, dass der sich damit nicht strafbar macht. Damit könnte man das System mit seinen eigenen Mitteln schlagen.