Vorläufiger Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers...aber keinerlei Leistung bekommen?

2 Antworten

Da steht doch "vorläufig". Also werden die Erstattungsansprüche des jc noch geprüft von der AfA. Danach wird gezahlt.

Du bekommst ja aufgrund deines Verhaltens eh frühestens ab Februar Leistungen, was aktuell wohl noch geprüft wird.

Sich selbst nicht korrekt benehmen und jetzt über andere losmeckern, das habe ich gerne, .....


Bullrock87 
Beitragsersteller
 11.03.2023, 19:15

Zwar keine Ahnung woher Du behaupten kannst, dass ich mich nicht korrekt verhalte kann ich nur mutmaßen^^ aber mein Verhalten war korrekt oder eher menschlich...zwar Vertragswidrig aber korrekt...von daher brauch ich das "über andere losmeckern" nicht zu kommentieren. (obwohl ich nicht meckere, aber geh davon aus, dass Du Probleme mit deinem Dasein hast und dich selbst besser fühlst wenn so bezuglose Aussagen raushauen kannst) Wollte lediglich das mit dem Leistungsbeitrag von 0,00€ verstehen...
Aber dennoch danke und weitermachen :*

Alarm67  11.03.2023, 19:26
@Bullrock87

Als Privatier habe ich ausgesorgt, brauche mir da weniger Gedanken machen, was das JC angeht! 😜😁😎

Ich arbeite zwar noch, dass aber eher zum Zeitvertreib und mehr als Hobby! 🤗😛

Aber OK und weitermachen!