Darf das Jobcenter die Zahlungen aufgrund eines OEG Bescheids einstellen?
Hallo,
Ich habe eine dringendes Anliegen und weiß nicht mehr, was ich noch tun kann. Ich habe am 13.5. dem Jobcenter meine Betriebskostenabrechnung und meinen OEG Bescheid geschickt. Anfang Juni habe ich mich gewundert, dass ich keine Leistungen bekam und die Miete nicht gezahlt wurde. Nach telefonischer Nachfrage erfuhr ich, dass die Zahlungen eingestellt wurden. Dann habe ich ein Schreiben geschickt, dass das die Grundrente sowie Nachzahlung nicht angerechnet werden darf und zur Zahlung aufgefordert. Nach 4 Tagen ohne Antwort habe ich nachgehakt. Der Bescheid wäre unterwegs. Der Bescheid kam am 8.6. Und dort wurde der letzte Bescheid aufgehoben und als Auszahlung der Leistungen lediglich die Nachzahlung der Betriebskosten angegeben. Sprich ich bekomme so wie es aussieht immernoch keine Leistungen. Was kann ich tun? Ist das überhaupt Rechtens?
2 Antworten
Ich lese im Bescheid nichts von einer Anrechnung der OEG-Rente.
Der alte Bescheid wurde nur "insoweit" und "zu Ihren Gunsten" aufgehoben, als für Juni zusätzlich die 55 Euro Nachzahlung bewilligt wurden. Insgesamt 944, worin die 55 enthalten wären. Das wäre richtig, wenn vorher nur ca. 890 bewilligt waren.
Ob nun der Zahlungsweg für alle Leistungen zwingend aufgeführt werden muss, wenn es nur eine Teiländerung gibt, keine Ahnung. Möglicherweise ist das Geld schon unterwegs.
Ich schätze, der Zahlungsweg für den Rest (944,-€ minus Nachzahlung 55,-€) bleibt so, wie im alten Bescheid und wurde nicht extra nochmal benannt.
Der alte Bescheid ist ja ausdrücklich nicht in Gänze aufgehoben.
Ja, so habe ich das auch zuerst gelesen. Sonst dürfte in der Spalte von mir und meinem Sohn keine Leistung vom JC stehen. Hatte jemanden gefragt und der sagte, dass der alte Bescheid immer komplett aufgehoben wird. Das hat mich wohl verunsichert. Danke auf jedenfall!
Hier das aktuelle Schreiben
Stimmt, ich lese auch, dass über 944 Euro bewilligt wurden.