Darf das Jobcenter die Zahlungen aufgrund eines OEG Bescheids einstellen?

2 Antworten

Ich lese im Bescheid nichts von einer Anrechnung der OEG-Rente.

Der alte Bescheid wurde nur "insoweit" und "zu Ihren Gunsten" aufgehoben, als für Juni zusätzlich die 55 Euro Nachzahlung bewilligt wurden. Insgesamt 944, worin die 55 enthalten wären. Das wäre richtig, wenn vorher nur ca. 890 bewilligt waren.

Ob nun der Zahlungsweg für alle Leistungen zwingend aufgeführt werden muss, wenn es nur eine Teiländerung gibt, keine Ahnung. Möglicherweise ist das Geld schon unterwegs.


wfwbinder  09.06.2019, 13:26

Stimmt, ich lese auch, dass über 944 Euro bewilligt wurden.

Andri123  09.06.2019, 14:06
@wfwbinder

Ich schätze, der Zahlungsweg für den Rest (944,-€ minus Nachzahlung 55,-€) bleibt so, wie im alten Bescheid und wurde nicht extra nochmal benannt.

Der alte Bescheid ist ja ausdrücklich nicht in Gänze aufgehoben.

Vilas 
Beitragsersteller
 09.06.2019, 17:18

Ja, so habe ich das auch zuerst gelesen. Sonst dürfte in der Spalte von mir und meinem Sohn keine Leistung vom JC stehen. Hatte jemanden gefragt und der sagte, dass der alte Bescheid immer komplett aufgehoben wird. Das hat mich wohl verunsichert. Danke auf jedenfall!

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Hier das aktuelle Schreiben

 - (jobcenter zahlt nicht, OEG anrechnen)