Bürgergeldbezug in die Berechnung von Wohngeld?
Eine weitere Wohngeldfrage. Entschuldigt. Aber ich möchte alles richtig machen bzw. auf alles gefasst sein.
Ich habe vor und während der Stellung des Wohngeldantrags Bürgergeld bekommen.
WÄHREND dem Wohngeldantrag in einer neuen Stadt, bei dem die Wohngeldstelle auch die aktuellen Bescheide sehen wollten. Na klar, die müssen ja Bescheid wissen, ob ich dann Wohngeld ODER Bürgergeld bekomme. Wurde ja vom Jobcenter beauftragt, den Wohngeldantrag zu stellen.
Nun frage ich mich aber, ob die Wohngeldstelle mein vorheriger Bezug interessiert, den ich hatte, aus einer anderen Stadt. Ich habe das IMMER wieder transparent dazu geschrieben in den Freitext und gesagt hey, wenn Sie die Daten haben wollen, dann bitte sagen Sie es. Auch mehrmals im Kontaktformular und in Anrufen darauf hingewiesen (habe auch Nachweise). Nichts passiert. Und ich frage mich halt, ob das so seine Richtigkeit hat, dass sie NICHTS anfragen.
Daher meine Frage fürs Verständnis:
Wenn die Wohngeldbehörde prognostisch berechnen will, wie viel Geld ich in den nächsten 12 Monaten bekomme, will sie ja mein Einkommen zwecks Beschäftigung der letzten 12 Jahre wissen (haben sie bekommen). Aber ist der Bürgergeldbezug da wichtig? Ich sende ungern Dinge hin, die ich nicht hinsenden muss. Am Telefon meinte eine Dame sie weiß es nicht, warten sie einfach, bis es angefragt wird. Aber wird es denn angefragt und ist es für die Rechnung wichtig?
Entschuldigt, aber ich würde es wirklich gerne verstehen, wie das gehandhabt wird. Mir geht's psychisch derzeit ganz miserabel und diese Überlegungen belasten mich leider.
1 Antwort
"Entschuldigt, aber ich würde es wirklich gerne verstehen, wie das gehandhabt wird. Mir geht's psychisch derzeit ganz miserabel und diese Überlegungen belasten mich leider."
Sorry, ja, das merkt man anhand Deiner Frage!
Dir alles Gute!
Falsch: NICHTS
Aber die Frage ist überflüssig, aber sowas von, wenn Du schon bei der Antragsstellung auf alles hingewiesen hast!
Naja meine Frage war ja, wie das Wohngeld berechnet wird und ob das Bürgergeld vorher dann einberechnet wird. Es wurden/werden ja keine Daten angefragt auf meinen mehrmaligen Hinweis, aber mir auch nicht gesagt, dass es nicht benötigt wird. Ich stehe also in der Schwebe.
Klar habe ich alles richtig gemacht und kann es auch beweisen, aber ich würd gern wissen, wie das dann läuft.
Ich verstehe den Sinn nicht, das zu schreiben. Was genau ist an meiner Frage so falsch?