Gewerbesteuermessbetrag
Hallo,
ich habe folgendes Problem. In 2009 war ich als Versicherungsvertreter selbständig. Damals wurde der Gewerbesteuermessbetrag vom zuständigen FA festgesetzt. Der Gewerbesteuermessbetrag wurde auf 0 Euro festegesetzt. Angesetzt waren 23000 Euro minus Freibetrag = 0 Euro. Ich habe damals bei weitem nicht die 23000 Euro verdient, sah aber keinen Sinn darin einem Bescheid zu widersprechen der auf 0 Euro lautet. Nun habe ich nach langem hin und her den Bescheid über meine Einkommensteuer 2009 erhalten von dem für meinem Wohnsitz zuständigen FA. Jetzt der Schock, die setzen trotz meiner eingereichten Unterlagen den Gewerbesteuermessbetrag von dem anderen FA als Besteuerungsgrundlage an. Verdient habe ich in dem Jahr noch nicht einmal die Hälfte. Nun bin ich zu dem für den Gewerbesteuermessbetrag zuständigem FA hingefahren um den GEwerbesteuermessbetrag entsprechend korrigieren zu lassen und bekomme gesagt das geht nicht mehr, da dieser mittlerweile endgülting ist da ich nicht widersprochen habe. Laut § 169 Abs.2 AO ist die Fesstsetzungsfrist in der ein BEtrag geändert oder festgesetzt werden kann aber 4 jahre. Also erst Ende 2012 könnte der Betrag nicht mehr geändert werden oder verstehe ich das falsch? Und woher soll ich wissen das ich einem Bescheid widersprechen muß in dem steht der Gewebesteuermessbetrag wäre 0 Euro?
1 Antwort
Danke schon mal für die Antworten. Ja, ich habe von meinem Betriebsfinanzamt einen Feststelluingsbescheid über 23000 Euro bekommen, aber da die Steuerfestsetzung trotzdem auf 0 Euro lief habe ich seinerzeit dem nicht wiedersprochen. Ich hatte da noch gar nicht auf dem Schirm das das dies als Grundlage für die EInkommenssteuer dienen würde. Und nun scheint es tatsächlich zu spät um diesen Schätzbetrag zu korrigieren. Mit der Dame die meinem EStB bearbeitet hat, habe ich schon gesprochen und die Dame sagte mir das für sie allein der Gewerbesteuermessbetrag die Grundlage wäre. Und das obwohl ihr mein tatsächliches EInkommen vorliegt.
Der Gewerbesteuermessbetrag ist die Grundlage für die Gewerbesteuer.
Der Bescheid über die gesonderte Feststellung des Gewinns ist die Grundlage für die Einkommensteuer.