Gemeinsame Veranlagung - Hausfrau - Honorar von OGS - Behandlung?
Hallo zusammen,
meine Ehefrau möchte in einer Offenen Ganztagesschule nachmittags Bastel- und Malkurse geben. Das geht vom Träger nur auf Honorarbasis und nicht als Minijob. Sie würde ca. 400 EUR im Monat als Honorar verdienen.
Als ich mich jetzt mit den steuerlichen Auswirkungen beschäftigt habe, wurde ich zunehmend verwirrt. Ich habe erst einmal folgende Schlussfolgerungen gezogen und fände es supper, wenn mir jemand die Richtigkeit oder Unrichtigkeit bestätigen könnte.
(1) meine Ehefrau muss ein Gewerbe anmelden, wir müssen eine Steuererklärung aus selbstständiger Tätigkeit abgeben, d.h. 12x400€=4.800€ Einnahmen = Gewinn (hier rechnerisch, da sonst keine Ausgaben). Ich habe das einmal durchgespielt für unsere letzte Steuererklärung (wir sind gemeinsam veranlagt), durch die steuerliche Belastung reduziert sich das Honoraren 4.800 € auf rd. 1900 € netto!, Familienversicherung Krankenkasse bleibt erhalten
(2) das Ganze als Minijob müsste nicht in der Steuererklärung angegeben werden, d.h. 4.800 € Honorar = 4.800 € netto, Familienversicherung Krankenkasse bleibt erhalten
Das kann doch nicht sein!? Was mache ich falsch!?
Danke
1 Antwort
Doch, genauso ist es. Und das liegt zum einen daran, dass der Arbeitgeber eines Minijobbers ca. 33% Abgaben leistet und zum anderen daran, dass Minijobs aus politischen Gründen privilegiert sind.
Aber Deine Frau wird es sich nicht aussuchen können, da Schulträger u.ä. eben nur Honorarverträge für sowas anbieten. Neben den 33% sparen sie sich dadurch auch Urlaub und Krankengeld.