Lebenslanges wohnrecht, strom wurde abgestellt?

4 Antworten

klar, auf unterlassung verklagen. das ist privatrecht durch und durch, da würde auch die polizei drauf verweisen.

ansonsten gibt es noch schiedsämter bei der gemeinde (schiedsmann/frau), die zwischen parteien vermitteln können.


Kati92 
Beitragsersteller
 13.08.2023, 22:24

Danke!

Wie soll es dem Sohn denn rein technisch möglich sein, den Strom abzustellen??? Mehr als die Sicherungen ausschalten kann er doch gar nicht. Dann schaltet sie die Sicherungen eben wieder ein und sorgt für die Zukunft für einen abschließbaren Sicherungskasten. Den Strom richtig "abstellen" kann nur der Stromversorger.

Sorry, aber diese Aussage ist einfach nur zum Lachen. Man muss schon ziemlich blöde sein, um nicht ein paar Sicherungen wieder einzuschalten.

Und WIE macht er das? Wenn es sich lediglich um das Ausschalten der Sicherungen/Umlegen des Fi-Schalters handelt - wie kommt er da dran?

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