Lebenslanges Wohnrecht, mietfrei?
Meine Exschwiegermutter hat lebenslanges mietfreies Wohnrecht. Sie zahlt nur die üblichen Nebenkosten. Das Dach ihres Vorbaus ist undicht und musste repariert werden, muss ich alle Kosten selber tragen oder kann ich sie an Reparaturen oder auch Gebäudeversicherung ect beteiligen?
5 Antworten
Wer diese Kosten zu tragen hat wird üblicherweise in dem Vertrag, mit dem das Wohnrecht eingeräumt wurde mit geregelt.
Im Notarvertrag steht lebenslanges Wohnrecht für die Wohnung im Erdgeschoss, 2 Zimmer, Küche, Flur und Bad
Ist bei Sturm ein Baum auf das Vordach gefallen?
Wenn nein, was sollte die Gebäudeversicherung dann denn damit zu tun haben? Die ist doch keine Reparaturkostenversicherung. So etwas gibt es für Immobilien im übrigen überhaupt nicht.
Ein Wohnrechtsinhaber muss ohne anderslautende Vereinbarung nur die gewöhnlichen Kosten tragen:
Das sind die üblichen Nebenkosten. Die Reparatur des Dachs hat daher der Eigentümer zu bezahlen.
Anke
Ohne anderweitige vertragliche Vereinbarung hat der Eigentümer die Kosten für die (Dach-) Reparatur zu tragen.
Ausbesserungen und Erneuerungen liegen ihm (dem Wohnberechtigten) nur insoweit ob, als sie zu der gewöhnlichen Unterhaltung der Sache gehören (vergl. § 1041 BGB).
Übrigens:
Was gesetzlich geregelt ist, wie hier, bedarf keiner Wiederholung in der notariellen Urkunde.
Ja, was steht denn im Notarvertrag zu dem Thema?
Die Gebäudeversicherung gehört üblicherweise zu den Wohnnebenkosten. Welche NK ihr konkret in Rechnung stellen könnt, sollte dem Schenkungsvertrag in Verbindung mit der Wohnrechteintragung zu entnehmen sein.
Instandhaltungskosten gehen zu Lasten des Hauseigentümers.
Im notarvertrag steht nur: lebenslanges Wohnrecht für die Wohnung im Erdgeschoss, 2 Zimmer, Küche, Flur und Bad.