Wohnrecht nach Berliner Testament für neuen Lebenspartner?
Mein Mann ist verstorben. Wir haben ein Haus und deshalb ein Berliner Testament verfasst, wo meine Kinder als Schlußerben eingesetzt sind. Kann ich meinen neuen Lebenspartner nach meinem Tod Wohnrecht einräumen, ohne ihn ins Grundbuch eintragen zu lassen?
1 Antwort
Das kommt drauf an, was im Berliner Testament vereinbart wurde. Wenn du als Vorerbin und deine Kinder als Nacherben eingetragen seid, kannst du niemandem ein Wohnrecht erteilen. Das würde nur gehen, wenn deine Kinder so dumm wären und eine Verzichtserklärung unterschreiben, die dich zur Alleinerbin macht.