Kann die steuerliche Absetzbarkeit von Leasingkosten als eine Art 'Rabatt' betrachtet werden?

Ich bin selbstständig und möchte die steuerlichen Auswirkungen auf meine Leasingkosten verstehen. Gibt es Ersparnisse und wie kann ich diese in Bezug auf die Gesamtkosten meines Leasingfahrzeugs berechnen?

ChatGPT hat mir folgendes erklärt, stimmt das?
Meine Frage: Nehmen wir an ich bin
- selbstständig,
- habe ein Gewinn pro Jahr von 100.000 Euro,
- eine Steuersatz von 40%,
- zahle für das Leasingfahzeug einmalig 6.000€ Anzahlung und 440€ (exkl. USt.) für 36 Monate.
- Kaufpreis: 43.322,50 €
Frage: Welche Steuerlast oder Ersparnis ergibt das im ersten Jahr und in den beiden weiteren Jahren. Bitte erkläre dies zusätzlich als Rabatt.

ChatGPT: Ja, du könntest die gesamten steuerlichen Ersparnisse, die sich aus der Berücksichtigung der Leasingkosten ergeben, als eine Art "Rabatt" von den Gesamtleasingkosten abziehen. Dieser Rabatt repräsentiert die Reduzierung der Steuerlast aufgrund der steuerlich absetzbaren Leasingkosten.

Erstes Jahr:

  • Einmalige Anzahlung: 6.000 €
  • Monatliche Leasingrate: 440 € * 12 Monate = 5.280 €

Gesamtleasingkosten im ersten Jahr: 6.000 € (Anzahlung) + 5.280 € = 11.280 €

Dein zu versteuerndes Einkommen würde um diese Leasingkosten reduziert. Angenommen, dein Gewinn beträgt 100.000 €:

Zu versteuerndes Einkommen ohne Leasing: 100.000 €

Zu versteuerndes Einkommen mit Leasing: 100.000 € - 11.280 € = 88.720 €

Steuersatz: 40%

Steuern ohne Leasing: 100.000 € * 0,40 = 40.000 €

Steuern mit Leasing: 88.720 € * 0,40 = 35.488 €

Ersparnis im ersten Jahr: 40.000 € - 35.488 € = 4.512 €

Die Ersparnis von 4.512 € im ersten Jahr kann als eine Art "Rabatt" auf die Gesamtkosten betrachtet werden.

Weitere Jahre (zweites und drittes Jahr):

  • Monatliche Leasingrate: 440 € * 12 Monate = 5.280 €

Gesamtleasingkosten pro Jahr: 5.280 €

In den weiteren Jahren bleibt die Anzahlung außer Betracht, da sie im ersten Jahr berücksichtigt wurde.

Steuersatz: 40%

Steuern ohne Leasing: 100.000 € * 0,40 = 40.000 €

Steuern mit Leasing: (100.000 € - 5.280 €) * 0,40 = 37.488 €

Ersparnis in den weiteren Jahren: 40.000 € - 37.488 € = 2.512 € pro Jahr

Auch in den weiteren Jahren ergibt sich eine Ersparnis von 2.512 € pro Jahr, die als eine Art "Rabatt" auf die Gesamtkosten betrachtet werden kann.

Lass uns die Gesamtleasingkosten für die drei Jahre zusammenfassen:

  • Erstes Jahr: 11.280 € (Anzahlung + Leasingrate)
  • Zweites Jahr: 5.280 € (Leasingrate)
  • Drittes Jahr: 5.280 € (Leasingrate)

Gesamtleasingkosten über die drei Jahre: 11.280 € + 5.280 € + 5.280 € = 21.840 €

Die insgesamt ersparten Steuern über die drei Jahre betrugen:

  • Erstes Jahr: 4.512 €
  • Zweites Jahr: 2.512 €
  • Drittes Jahr: 2.512 €

Gesamtersparnis über die drei Jahre: 4.512 € + 2.512 € + 2.512 € = 9.536 €

Du könntest also die Gesamtleasingkosten von 21.840 € um die Gesamtersparnis von 9.536 € reduzieren, um einen "rabattierten" Betrag zu erhalten:

21.840 € - 9.536 € = 12.304 €

Die verbleibenden Kosten von 12.304 € spiegeln wider, wie viel du effektiv für das Leasingfahrzeug bezahlst, nachdem die steuerlichen Ersparnisse berücksichtigt wurden. Beachte jedoch, dass dies eine vereinfachte Betrachtung ist und es wichtig ist, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, um alle steuerlichen Aspekte deiner spezifischen Situation zu berücksichtigen.

Leasing, Absetzbarkeit, steuerlich absetzbar, Steuern absetzen
Jemand Erfahrungen mit www.alr-leasing.de?

Hallo hat jemand dort schon etwas geleast oder kann sich jemand dieses Unternehmen mal anschauen insbesondere die agb und könnte mir sagen ob dies seriös ist?

Ich habe von denen eine Annahmebestätigung mit folgenden Wortlaut bekommen:

Der Kunde erhält von der ausgesuchten Gesellschaft ein für Ihn unverbindliches und kostenloses ' Leasing- oder Mietangebot und kann dann entscheiden, ob er das Angebot annehmen möchte.   Mit Annahme von diesem Angebot, wird eine Maklercourtage in Höhe von 3% der Netto-Leasingsumme + Mwst. fällig, die unmittelbar nach Rechnungsstellung zu entrichten ist. ( Mindestcourtage 300 Euro + Mwst. ) Kommt in Ausnahmefällen kein Leasing – oder Mietvertrag zustande, fallen für den Auftraggeber keine Kosten an. Bereits gezahlte Courtagen werden umgehend zurückgezahlt ( Verschulden der ALR Consult UG) vorrausgesetzt ) Die Auszahlung der Kaufsumme an das Autohaus/Verkäufer und die Auslieferung des Fahrzeuges an den Kunden kann erst erfolgen, wenn die angefordeten Unterlagen und Kosten beglichen worden sind. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird. Ihm ist bekannt, dass mit Beginn der Vertragsausführung das Widerrufsrecht erlischt. Der Kunde bestätigt, dass er den Leasingratgeber und die AGB ( insbesondere § 6) zur Kenntnis genommen und anerkannt hat. Desweiteren versichert der Kunde die Richtigkeit und Belegbarkeit seiner Angaben.

Wollen die nur die Courtage einstreichen oder ist das soweit eine seriöse herangehensweise?

Vielen Dank

Autokauf, Leasing
Privatleasing als Geschäftswagen

Hallo :)

kleine Frage zum Leasing. Ich komme an der Stelle mit meinem Steuerberater nicht weiter bzw. Verständigkeitsproblem.

Ich bin Geschäftsführer eines Unternehmens (Wechsel der Rechtsform 01.01.2013). daher gilt ja das Unternehmen als frisch.

Bisher hatte ich ein Privatfahrzeug in die Firma eingebracht und 0.30 km Pauschale genutzt.

Nun hatte ich mich für ein Leasing entschieden.

und genau hier hängt das Problem ^^ da das Unternehmen "neu" gegründet wurde, wird das Geschäftsfahrzeugleasing abgelehnt -- > Firmengründung < 12

Nun wäre die Möglichkeit doch das Fahrzeug Privat zu leasen und in die Firma einzubringen.

In Grunde genommen ist Privat / Geschäftsfahrzeug doch nur eine "Konditionssache" für Finanzamt sollte doch - sofern nachgewiesen werden kann Geschäftliche Nutzung - egal sein.

Optionen bestehen ja glaub ich wie folgt:

1) Netto von Privat an Unternehmen "vermieten"- Nachteil Ust. können natürlich nicht geltend gemacht werden

2) 0.30 km Pauschale -> ist mir persönlich zu Aufwendig und nervig. hatte ich ja vorher schon

3) Wunsch ist es: Fahrzeug ganz normal als Geschäftsfahrzeug nutzen zu können inkl. Ust ausweisen etc.

KM-Leasing -> eigentlich sollte sich die Restwertanalyse nach Abgabe des Fahrzeuges egal sein für das Finanzamt, oder?

Mein Steuerberater ist fest der Meinung, dass nach Leasingrückgabe das FA Ust. zurück verlangt. ergibt aus meinen Augen absolut keinen Sinn ... sonst lohnt sich ja sowas nie für ein Unternehmen.

Evtl kann mir jmd. hier helfen zum Verständnis :D Im Zweifel nutzt ich es als Privatfahrzeug wieder und km-pauschale.

danke!

Auto, Beruf, Leasing

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