Als Untervermieter eine Mietfreiheitsbescheinigung für Untermieter vor Ende der Mietlaufzeit ausstellen??
Der Vertrag mit meinem Untermieter läuft noch gute 1 1/2 Monate. Da er eine feste Wohnung nach Auszug möchte, ist er jetzt auf Wohnungssuche und bat um eine Mietfreiheitsbescheinigung zur Vorlage beim potenziellen neuen Vermieter.
Meine Sorge ist, gebe ich meinem Untermieter damit die Möglichkeit, die restliche Miete bei mir (Untervermieter) nicht zu bezahlen? Wir haben einen ordentlichen Untermietvertrag durch eine Zeitagentur, der Vertrag läuft noch 1 Monat und 20 Tage. Bin ich geschützt?
3 Antworten
Wenn Du am 10.7. bescheinigst, dass keine Mietrückstände bestehen, bezieht sich das doch logischerweise nicht auf die Zukunft.
Zukünftig fällige Mietzahlungen können ja noch gar nicht rückständig sein.
Das meinte ich auch - ich kann ja nur bis heute bescheinigen. Daher meine Frage, ob der Untermieter dann die Möglichkeit hat, die restliche 1 1/2 Monate nicht zu bezahlen, wenn ich ihm diese allgemeine Bescheinigung aushändige.
Du kannst eine Mietfreiheitsbescheinigung grundsätzlich NUR ZUM STICHTAG ausstellen! Das bedeutet, dass du nur bescheinigst, dass er bis HEUTE die Miete pünktlich bezahlt hat.
Natürlich. Ein Bescheinigung hat rein gar nichts mit dem Vertrag zu tun.
Die Möglichkeit die Miete nicht zu bezahlen, besteht im Prinzip immer.
Kann sein, daß er das zum Anlaß nimmt, obwohl er verpflichtet ist, die Miete zu bezahlen.
Ah, also hat mein Vertrag mit ihm nach wie vor Gültigkeit, und er ist daran gebunden, die restliche Miete von 1 1/2 Monaten zu bezahlen. Ist das so zu verstehen, dass die vereinbarte Zahlung bis 30.8. im Vertrag trotz Bescheinigung weiterhin bindend ist? Vielen Dank