Als Untervermieter eine Mietfreiheitsbescheinigung für Untermieter vor Ende der Mietlaufzeit ausstellen??

3 Antworten

Wenn Du am 10.7. bescheinigst, dass keine Mietrückstände bestehen, bezieht sich das doch logischerweise nicht auf die Zukunft.

Zukünftig fällige Mietzahlungen können ja noch gar nicht rückständig sein.


TinyHouse 
Beitragsersteller
 10.07.2023, 13:36

Das meinte ich auch - ich kann ja nur bis heute bescheinigen. Daher meine Frage, ob der Untermieter dann die Möglichkeit hat, die restliche 1 1/2 Monate nicht zu bezahlen, wenn ich ihm diese allgemeine Bescheinigung aushändige.

Du kannst eine Mietfreiheitsbescheinigung grundsätzlich NUR ZUM STICHTAG ausstellen! Das bedeutet, dass du nur bescheinigst, dass er bis HEUTE die Miete pünktlich bezahlt hat.


TinyHouse 
Beitragsersteller
 10.07.2023, 13:43

Ah, also hat mein Vertrag mit ihm nach wie vor Gültigkeit, und er ist daran gebunden, die restliche Miete von 1 1/2 Monaten zu bezahlen. Ist das so zu verstehen, dass die vereinbarte Zahlung bis 30.8. im Vertrag trotz Bescheinigung weiterhin bindend ist? Vielen Dank

MonavdH  10.07.2023, 14:27
@TinyHouse

Natürlich. Ein Bescheinigung hat rein gar nichts mit dem Vertrag zu tun.

Die Möglichkeit die Miete nicht zu bezahlen, besteht im Prinzip immer.

Kann sein, daß er das zum Anlaß nimmt, obwohl er verpflichtet ist, die Miete zu bezahlen.