Kleinunternehmer (erstes Halbjahr) Werkstudent (2. Halbjahr) über 17500 Euro - Was passiert steuer- und versicherungstechnisch?

3 Antworten

Du wirfst aber auch alles durcheinander.

1. Deine Krankenversicherung als Student hat mit Einkommensgrenzen nichts zu tun, sondern nur mit Deinem Studentenstatus.

2. Wenn man im Vorjehr über 17.500,- Umsatz (Einnahmen) aus einer unternehmerischen Tätigkeit (nicht als Angestellter) hatte, ist man nicht mehr Kleinunternehmer)

3. Für die Einkommensteuer zählen die Einkünfte, Also Einnahmen- Werbungskosten (bei Angestellten) und der Gewinn (Betriebseinnahmen-Betriebsausgaben) bei Selbständigen.

Also:

KrankenVersicherung, keine Änderung

Umsatzsteuer, keine Änderung

Einkommensteuer könnte eine Nachzahlung geben, abhängig vom Gewinn aus der Selbständigkeit.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Brigi123  03.07.2017, 09:29

Könnte nicht der Studentenstatus fraglich sein für den Zeitraum Januar bis Juli? Knapp 2000,-€ Einnahmen monatlich  mit nicht mehr als 20 Wochenstunden erwirtschaftet? Gut, Gewinn ist weniger als Einnahmen. Wie  prüft die KV?

wfwbinder  03.07.2017, 10:08
@Brigi123

Der Gute mag ja 500,- Euro Einnahmen pro Woche gehabt haben, aber verdient? Zum Gewinn hat er nichts gesagt. Ausserdem kommt es a) auf die Tätigkeit an, denn schon der Umsatz 500,- Euro/20 Stunden = 25,- Euro die Stunde, ist für selbständige Arbeit nicht überschäumend und b)  ausserdem, wer kontrolliert das bei einem Studenten schon? 

als ich ab 1989 studierte hatte ich ca. 50,- DM die Stunde und nie hat mich einer nach Stunden gefragt.

Brigi123  03.07.2017, 10:16
@wfwbinder

Ja, deshalb fragte ich ja , wie die KV prüft. Wenn nicht, ist es ja gut für den Fragesteller.

wfwbinder  03.07.2017, 10:26
@Brigi123

Die sparen sich meines Wissens dir Frage, weil sie sowieso nur angelogen würden.

Sergio0119 
Beitragsersteller
 03.07.2017, 09:21

Vielen Dank für die ausführliche und schnelle Antwort!

Wurde hier zwar schon 17.500 mal und öfter geschrieben, aber nochmal:

Diese Zahl hat nichts mit Deinem "Jahreseinkommen" zu tun - das ist eine Zahl aus dem Umsatzsteuergesetz - selbst googeln.

Deinen   G e w i n n   aus der selbständigen Tätigkeit musst Du erst ermitteln. 


Sergio0119 
Beitragsersteller
 03.07.2017, 09:23

Vielen Dank für die Information.

leider in der Sufu oder auch in Google nicht genau das richtige in diesem Zusammenhang gefunden.

Impact  03.07.2017, 12:19
@Sergio0119

Ist ganz einfach:

§ 19 Besteuerung der Kleinunternehmer

Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Ich würde mir die zu erwartende ESt. einfach mal grob ausrechnen. Deine EÜR kannst Du ja eh schonmal fertig machen, da Du das Gewerbe ja einstellst.

Dein Bruttoeinkommen ab August steht ja auch mehr weniger fest (ca. 5.600,-€).

Dann gibst Du die Zahlen bei Elster ein, und schon weißt Du, wieviel Geld Du zurücklegen solltest.