Kleinunternehmer (erstes Halbjahr) Werkstudent (2. Halbjahr) über 17500 Euro - Was passiert steuer- und versicherungstechnisch?
Hallo Leute,
kurz zu meiner Situation.
im Von Januar bis Juli habe ich wöchentlich knapp 500 € verdient und werde bis ende Juli mit Einnahmen aus einer Selbstständigen Tätigkeit auf 13920 € gelangen. Hier habe ich von der Kleinunternehmer Regelung gebrauch gemacht. Noch dazu bin ich als Student eingeschrieben und auch von diesem Her mit ~90€/mtl versichert.
Ab 01.08.17 werde ich in einem Großunternehmen als Werkstudent arbeiten und verdiene da 13€/std x 20 Std die Woche (+ Fahrtkosten) in einem Großunternehmen. Werde die Selbstständige Tätigkeit nicht mehr ausüben.
Somit überschreite ich die 17500€ Jahreseinkommen im laufe des Jahres.
Für mich stellt sich nun die Frage worauf ich mich gefasst machen muss und was auf mich zukommt. Was wird Steuertechnisch geschehen? Umsatzsteuer habe ich nicht bisher angesetzt.
Werde ich mich Rückwirkend privat versichern müssen?
Ich weiß hier betrachte ich zwei Gesichtspunkte aber brauche eine Antwort auf meine Situation, damit ich weiß wie ich vorangehen kann.
Vielen Dank für eure Hilfe.
3 Antworten
Du wirfst aber auch alles durcheinander.
1. Deine Krankenversicherung als Student hat mit Einkommensgrenzen nichts zu tun, sondern nur mit Deinem Studentenstatus.
2. Wenn man im Vorjehr über 17.500,- Umsatz (Einnahmen) aus einer unternehmerischen Tätigkeit (nicht als Angestellter) hatte, ist man nicht mehr Kleinunternehmer)
3. Für die Einkommensteuer zählen die Einkünfte, Also Einnahmen- Werbungskosten (bei Angestellten) und der Gewinn (Betriebseinnahmen-Betriebsausgaben) bei Selbständigen.
Also:
KrankenVersicherung, keine Änderung
Umsatzsteuer, keine Änderung
Einkommensteuer könnte eine Nachzahlung geben, abhängig vom Gewinn aus der Selbständigkeit.
Der Gute mag ja 500,- Euro Einnahmen pro Woche gehabt haben, aber verdient? Zum Gewinn hat er nichts gesagt. Ausserdem kommt es a) auf die Tätigkeit an, denn schon der Umsatz 500,- Euro/20 Stunden = 25,- Euro die Stunde, ist für selbständige Arbeit nicht überschäumend und b) ausserdem, wer kontrolliert das bei einem Studenten schon?
als ich ab 1989 studierte hatte ich ca. 50,- DM die Stunde und nie hat mich einer nach Stunden gefragt.
Ja, deshalb fragte ich ja , wie die KV prüft. Wenn nicht, ist es ja gut für den Fragesteller.
Vielen Dank für die ausführliche und schnelle Antwort!
Wurde hier zwar schon 17.500 mal und öfter geschrieben, aber nochmal:
Diese Zahl hat nichts mit Deinem "Jahreseinkommen" zu tun - das ist eine Zahl aus dem Umsatzsteuergesetz - selbst googeln.
Deinen G e w i n n aus der selbständigen Tätigkeit musst Du erst ermitteln.
Vielen Dank für die Information.
leider in der Sufu oder auch in Google nicht genau das richtige in diesem Zusammenhang gefunden.
Ist ganz einfach:
§ 19 Besteuerung der KleinunternehmerDie für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.
Ich würde mir die zu erwartende ESt. einfach mal grob ausrechnen. Deine EÜR kannst Du ja eh schonmal fertig machen, da Du das Gewerbe ja einstellst.
Dein Bruttoeinkommen ab August steht ja auch mehr weniger fest (ca. 5.600,-€).
Dann gibst Du die Zahlen bei Elster ein, und schon weißt Du, wieviel Geld Du zurücklegen solltest.
Könnte nicht der Studentenstatus fraglich sein für den Zeitraum Januar bis Juli? Knapp 2000,-€ Einnahmen monatlich mit nicht mehr als 20 Wochenstunden erwirtschaftet? Gut, Gewinn ist weniger als Einnahmen. Wie prüft die KV?