Werkstudent und nebenberuflich selbstständig

2 Antworten

Wichtig ist:

  1. Steuer und die Stundengrenze für das Studium sind zwei Punkte die nichts miteinander zu tun haben.

  2. Wer in den Semestern mehr als 20 Stunden pro woche arbeitet, verliert den Studentenstatus. Bei selbständiger Tätigkeit ist das schwer zu kontrollieren, aber 20 als Angestellter und eine selbständige Tätigkeit, deutet schon auf mehr als 20 Stunden.

  3. In der Semesterferien, gibt es keine Grenzen.

  4. Das Thema Umsatzstuer hat hiermit ncihts zu tun. Wenn man an Privatleute liefert/leistet ist KU gut, wenn man Unternehmer als Kunden hat, sollte man über die Option zur Regelbesteuerung nachdenken.

  5. Eigentlich gilt nachtürlich immer die KV der Studenten, aber wenn man wegen Überschreitung der 20 Stunden grenze den verliert, ist auch die Studenten KV perdu.


Chillie 
Beitragsersteller
 14.08.2014, 23:31

Danke! Ich arbeite ca. 15 Std in der Woche als Werkstudent und durchschnittlich 2-3 Stunden für die selbstständige Tätigkeit. Das klappt also.

  • die 20h-Grenze musst du beachten während des Semesters
  • bei der GKV wirst du ab 450 Euro einen kleinen Zusatzbeitrag zahlen müssen
  • bei der PKV hat das keine Auswirkung
  • in den Semesterferien kannst du soviel arbeiten wie du willst