Kann ich die Unterstützung, die ich meiner Oma gewähre, steuerlich absetzen?
Zum Hintergrund: wir kommen aus einer asiatischen Flüchtlingsfamilie, die aber vor 40 Jahren schon in Deutschland aufgenommen wurde. Und wir haben auch schon längst die dt. Staatsbürgerschaft, und alle Pflichten und Rechte , die für dt. Staatsbürger gelten, gelten selbstverständlich auch für uns. Meine Opa ist bereits ein paar Jahre nach unserer Aufnahme hier verstorben. meine Oma ist also Witwe seitdem. mein Vater ist auf der Flucht gestorben, und meine Mutter hat nie wieder geheiratet, also ich bin Halbwaise, und hab keine Geschwister. ich bin nicht gesetzlich verpflichtet, meine Oma zu unterstützen, noch meine Mutter. (das wurde bereits bei meiner Mutter geprüft, also sie letztes Jahr 65 wurde, und aufgrund ihrer Putzfrauen und sonstigen geringfügig beschäftigten Tätigkeiten seit wir hier sind, ca 250 EUR Rente erhält, und dadurch auch Anspruch auf zusätzliche Hilfe per Sozialhilfe bzw Grundsicherung hat. als einziges Kind wurden auch meine gesamten Vermögensverhältniss, Einkünfte, und Einkommen geprüft. Die Prüfung ergab, ich mit meinen Gehalt, und meine Ausgabe, etc, liegen unter dem, was mich unterhaltspflichtig machen würde. bei beiden Frauen gibt es null vermögen, Oma kriegt Grundsicherungs, und ist auch Pflegestufe 1 eingestuft. Meine Mutter, wie oben beschrieben, kriegt 250 EUR, plus zusätzlich etwas Sozialhilfe. Mutter ist 65, Oma ist 85 Jahre alt. meine Mutter pflegt meine Oma. beide leben zusammen. da meine Oma sehr schlecht isst, hat der Arzt Nahrungsergänzungsmittel empfohlen, die aber von der AOK nicht bezahlt bzw erstattet werden. dies kostet ca all 2 Monate ca 200 EUR. also ca 1200 EUR im Jahr.
meine Frage: kann ich diese Ausgaben, die ich freiwillig für Oma übernehme noch in der Steuererklärung absetzen, und wenn ja, wo?
(ich möchte betonen, meine Bereitschaft, diese Kosten zu übernehmen, hängt nicht davon ab ob ich es steuerlich absetzen kann. ich bin ledig, 37 J. alt, ohne Kinder und Ehemann, und ohne sonstige Verpflichtungen)
ich habe bereits versucht zu googlen, aber finde nur ergebnisse, die sich auf die Unterhaltspflicht beziehen.
danke vorab.
4 Antworten
J a !
Google:
http://www.iww.de/index.cfm?pid=1314&pk=152482&fk=0&spid=1296&opv=13490&spk=1282&sfk=1
: " Die unterstützte Person muss nach deutschem Recht einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch gegen Sie haben. Gesetzlich unterhaltsverpflichtet ist man gegenüber Verwandten gerader Linie ( BGB ) Dazu zählen Kinder, Eltern und Großeltern."
Du unterstützt deine Oma, weil die Rente nicht ausreicht, um deren Lebensunterhalt zu bestreiten, dann sind deine Zahlungen grundsätzlich ( als Außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuererklärung ) abzugsfähig, weil .......
lies bitte selbst obiger Link.
aber da ich zu niedrig verdiene , dieser Anspruch eben nicht anwendbar ist?
....genau so ist es !
Deine finanzielle Unterstützung an Oma, kann bei dir in der Steuererklärung als " Außergewöhnliche Belastung " deklariert werden.
nochmals tausend dank an dich. ich werde also die Nachweise der einkünfte von Oma kopieren (also Grundsicherung + Pflege I) um ihre Bedürftigkeit nachzuweisen, plus den ganzen Rechnungs- bzw meinen Kontoauszügen, die beweisen, dass ich diese Mittel für Oma bezahlt habe, dann nächstes Jahr in die Steuererklärung eintragen.
Um das Gesagte noch zu ergänzen: Außergewöhnliche Belastungen haben einen von der Einkommenshöhe abhängigen zumutbaren Eigenanteil. Ich fürchte, daß letztendlich keine steuerwirksamen Abzüge mehr verbleiben wenn die Zuwendungen die oben genannten 1200 Euro nicht übersteigen. Google ganz einfach mal "außergewöhnliche Belastungen".
vielen Dank. das mit den dem zumutbaren Eigenanteil wusste ich , da ich auch schon früher Medikamente, und Behandlungen (ich hab leider sehr schlechte Zähne, und hatte schon auch mehrere Tausend Euro Zahnarztbehandlungskosten in einem Jahr mal gehabt) in der Steuererklärung abgesetzt hab als aussergewöhnliche Belastungen. (die mir aufgrund der Höhe damals auch anerkannt wurden) . Ausserdem hab ich auch schon Zahnarztbehandlungen für meinen Mutter bezahlt (ich weiss, dass Basisbehandlungen von der AOK übernommen werden, ich wollte nur etwas "Besseres" als das grundlegende für meine Mutter), und auch die schon in Steuererklärungen gehabt.
hier ging es mir tatsächlich darum, dass ich nicht wusste, ob und wo die Kosten, die ich wiederum genau wie bei meiner Mutter, freiwillig für meine Oma trage, in die Steuererklärungen hinein mussten. Wenn es also auch unter "aussergewöhnliche Belastungen " ist, dann weiss ich von hier aus selber weiter :)
vielen dank!
sorry dass ich dich noch mal stören muss, aber bevor ich eine neue Frage stelle, vielleicht weiss du es auch: wie "beweise" ich denn ggü dem Finanzamt die Verwandschaft in grader Linie zwischen meiner Oma und mir? ich meine, zwischen meiner Mutter und mir ist einfach, aber da wir nicht ursprünglich Deutsche sind, und kein Stammbuch oder ähnliches bei den Meldeämtern wie die Deutschen haben, wie mach ich das?!?!
Richtig ! Diese Voraussetzung hatte ich in der Tat vergessen zu erwähnen.
Danke !
Es liegt im Ermessen des Arztes Deiner Oma eine Trinknahrung zu verorden, die mit Vitaminen versehen - und appetitanregend ist.
Siehe hier:
Die Verordnungsfähigkeit von Trinknahrung ist in der Arzneimittelrichtlinie gesetzlich geregelt (AMR, Abschnitt I, §§ 18-26):
Enterale Ernährung ist bei fehlender oder eingeschränkter Fähigkeit zur normalen Ernährung verordnungsfähig, wenn:
eine Modifizierung der normalen Ernährung oder sonstige ärztliche, pflegerische oder ernährungstherapeutische Maßnahmen
zur Verbesserung der Ernährungssituation nicht ausreichen.
Vielleicht solltest Du mal ein Gespräch mit dem Arzt der Oma führen. So könntest Du Geld einsparen.
vielen dank. der betreffende Arzt ist eigenlich seit über 20 Jahren der Hausarzt meiner Oma, ich nehme an , wenn es ihm möglich gewesen wäre, dies per Rezept zu verordnen, hätte er es getan, zumal er von unseren finanziellen beschränkten Möglichkeiten weiss.
aber es ist auf jeden Fall eine gute idee, bisher ist eine andere cousine immer mit meiner Oma und Mutter zu den monatlichen Untersuchungen gegangen, da ich in einer anderen Stadt lebe, und die familie nur alle 2 oder 3 Monate besuchen kann.
Fachlich ist schon alles gesagt, sehr korrekt. Von mir noch mal ergänzend ein Kompliment an den Fragesteller. Tolle Sache, dass du deine Oma so großzügig unterstützt!
danke für dein Kompliment. Obwohl ich das natürlich als selbstverständlich erachte, da sowohl meine Mutter als auch Oma unter Einsatz ihres Lebens damals versucht haben, zu fliehen, um mir und anderen nachfolgenden Generationen ein sicheres Leben zu ermöglichen. Und wenn ich für den Rest meines Lebens keinen Urlaub mache, oder nie Auto fahren werde oder ähnliches, weil ich für sie sorgen will, ist das auch ok. ich bin schließlich ohne beides aufgewachsen, und hatte trotzdem ein schöne Kindheit hier in Deutschland. Die meisten Normaldeutschen, die ich kenne, kommen ja meistens nicht in die Situation, darüber nachzudenken, ob sie ihre Eltern oder Grosseltern derart unterstützen würden oder müssten, weil soweit ich es aus meinem deutschen Bekannten- und Kollegenkreis sehen und einschätzen kann, sind die jüngeren unter den Deutschen schlechter dran als vorherige Generationen. Normale Biographien mit normalen Arbeitslebensläufen von älteren Deutschen, da müssen doch Renten, Häuser, Wohnungen und Lebensversicherungen , oder Firmenpensionen (zumindest alles Dinge, die angeblich noch existieren in der dt. Mittel, oder oberen Schicht vorhanden sind) haben. Da vermute ich einfach eher, müssen die älteren die jüngeren unterstützen. Sorry, ich bin zu sehr ins philosophische abgeglitten. dir einen guten Nachmittag.
vielen Dank. den Link hab ich trotz Google Suche (ich vermute ich hatte die falschen Suchbegriffe) nicht gefunden.
Da sowohl ich, als auch Oma und Mutter in Deutschland leben, und gar kein Ausland berührt ist, vereinfacht es natürlich die Sache für mich. Da meine Oma schon fast 50 Jahr alt war, als sie hier ankam, und nie geschafft hat, Deutsch richtig zu lernen, und sie ausserdem für meine Mutter und meine Onkels dann als Hausfrau gesorgt hat, kriegt sie natürlich keine Rente, sondern eben Grundsicherung plus das Geld wegen der Pflegestufe.
ich verstehe aber trotz des Durchlesens deines Links nicht: Reicht es denn aus für die Absetzbarkeit für mich, dass Oma eine Anspruch gegen mich hätte (also Konjunktiv) , aber da ich zu niedrig verdiene , dieser Anspruch eben nicht anwendbar ist?
weil meine Zahlungen beruhen ja auf Freiwilligkeit, es kann mich ja keiner gesetzlich "zwingen", dies für meine Oma zu übernehmen.