Darf man sich aus Grundsicherungs-Zahlungen Geldvermögen ansparen?
Ich betreue ein älteres Ehepaar, das schon längere Zeit Grundsicherung bezieht. Die zwei leben extrem sparsam, werden aber auch von den Kindern ganz gut mit Sachleistungen unterstützt - mal wird Essen vorbeigebracht oder wenn größere Anschaffungen wie Kleidung, Haushaltsgeräte anstehen, übernimmt das meistens eines der Kinder.
Insofern mag es erstaunlich sein, ist aber doch wahr: Die zwei haben im Laufe der Jahre Geld zusammengespart - und zwar nur aus dem, was von der Grundsicherung am Ende übrig blieb. Mittlerweile ist das ein Betrag im mittleren 5-stelligen Bereich geworden. Und leider alles bar zuhause gebunkert.
Mein drängender Hinweis: Bringt das doch bitte mal zur Bank - viel zu gefährlich zuhause - wird dann beantwortet: Aber was, wenn das die Grundsicherungsstelle mitkriegt?
Meine Frage daher:
a) ist dieses Vermögen "legal", wenn man es plausibel nachweisbar aus der Grundsicherung zusammengespart hat?
b) hätten eventuell die Sachleistungen der Kinder als "Einkommen" angegeben werden müssen - und wenn ja: Ab welcher Grenze? (kann mir zum Beispiel nicht vorstellen, dass man von Kindern geschenkte Lebensmittel oder Kleidungsstücke angeben muss)
3 Antworten
Auch wenn die bisher gegeben Antworten richtig erscheinen, sind sie im Kern leider falsch. ;-)
Vereinfachte Definition:
Vermögen ist das was man vor der Beantragung von Grundsicherung hatte. Hier gilt ein Höchstbetrag (neuerdings 5.000 €) als Freibetrag. Alles wass drüber ist, muss verwertet werden.
Einkommen ist alles das, was man nach der Beantragung von Grundsicherungsleistungen, hinzu bekommt und in Geldwert gerechnet werden kann.
Der Sachbearbeiter hat leider kaum Ermessensspielräume, erfährt er von den Sachleistungen, muss er handeln. Die von den Kindern angeschaffte Waschmaschine z.B., sollte also explizit nur leihweise an die Eltern übergeben werden. Vertrag nicht vergessen ;-)
Auch wenn das jetzt klingt wie ein "Betrugsaufruf": Was der Sachbearbeiter nicht weiß, macht ihn nicht heiß. Sprich: Mund halten!!
Bargeld, was sich die alten Herrschaften erspart haben, darf keinesfalls auf irgendeinem Konto der Grundsicherungsempfänger sichtbar werden. Besser auf ein (neues) Konto der Kinder einzahlen (lassen) und im Bedarfsfall Verfügungen online oder per (übergebener) Karte tätigen. Selbst eine Kontovollmacht ist schädlich und wird beim behördlichen Datenabgleich sofort entdeckt.
Der SB hat das Recht (und die Pflicht) bei jeder Wiederbeantragung von Grundsicherungsleistungen, die Kontoauszüge der letzten Periode (i.d.R. 1 Jahr) einzusehen und zu prüfen.
Alles, wirklich alles, was einen monatlichen Betrag von 35 - 40 € übersteigt und nicht Sozialleistung ist, wird als Einkommen angerechnet. Übrigens auch, wenn man 100 € bar abhebt und 3 Tage später, 50 € selbst wieder einzahlt. ;-(
Man schafft keine "Heilung", in dem man (selbst wenn man es belegen könnte) vorgibt das Bargeld sei aus der erhaltenen Grundsicherung erspart worden, ändert nichts an der Tatsache, dass es eben nicht zu schützenswertem Vermögen wird - egal wie man es dreht und wendet.
Erschwerend kommt hinzu, dass selbst diese Offenbarung nicht vor einem Sozialbetrugsverfahren schützt. Rein rechtlich ist der Betrug nämlich schon mit der Stellung eines Weiterbewilligungsantrages begangen worden.
Also äußerste Vorsicht. !!!
Meine Antwort geht aufgrund eines technischenn Problems nicht raus (hab das beim Team gemeldet, damit der Bug geprüft und behoben wird).
Es kann Zufall sein, dass gerade jetzt diese Frage gestellt wird. Genau so ein Fall geht gerade durch die Presse: Hartz IV-Bezieher hatte von der Grundsicherung sehr viel Geld gespart, also die existenzsichernde Grundsicherung nicht verbraucht (wie man davon so viel Geld anhäufen kann, ist mir ein Rätsel). Urteil BSG: Der Kläger verliert gegen das Jobcenter, das angesparte Geld muss er für seinen Lebensunterhalt einsetzen:
Hartz IV Bezieher dürfen nicht sparen
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-bezieher-duerfen-nicht-sparen.php
Ich habe den Verdacht, dass die Frage nur gestellt wurde, um herauszufinden, ob wir informiert sind und richtigen Rat geben.
Schau mal hier: http://www.pflege-deutschland.de/ratgeber/sozialhilfe-grundsicherung.html
Insbesonders Pkt 3, Abs. dd, Satz b (letzter Absatz) dürfte Dich interessieren.
Von dem so verbleibenden "Taschengeld" (im Schnitt etwas über 100 €/Monat), dürfte relevates Sparen nicht möglich sein.
Dbzgl. hier: https://www.biva.de/wie-viel-taschengeld-steht-einem-bewohner-im-pflegeheim-zu/
Nur so zum Vergleich: Für einen 18-jährigen Teenager wird ein Taschengeld von mindestens 70 €/Monat propagiert.
-----------------------------------------------------------------------------
Angesichts dieser Zahlen wird deutlich, wie asozial, überreguliert, verbohrt und "verkopft" unser Staat gegenüber den Sozial-Leistungsempfängern geworden ist. ;-(
"Den wahren Reichtum einer Gesellschaft erkennt man am Umgang mit den Schwächsten."
Eine Schande für die drittreichste Industrienation der Welt, die Milliarden in unnützen Flughafen oder Bahnhöfen, wieder besserem Wissen, verbrennt oder wegen einer (unbedachten) Zusage den Militäretat um 33 Mrd. pro Jahr verdoppeln will.
Bei dieser Geldschwemme können wir in 10 Jahren von Hamburg nach Helgoland, trockenen Fußes über die dort "geparkten" Flugzeugträger laufen, während unsere Vorgängergeneration am "Hungertuch" nagt und sich den Friseurbesuch oder das Geschenk für den Enkel durch Flaschensammeln "erwirtschaften" muss.
Die alten Herrschaften haben bedingt recht. Das erlaubte Schonvermögen liegt seit April 2017 bei 5 000,- € je Person. Das bedeutet, die beiden würden solange keine Grundsicherung mehr erhalten, bis das Angesparte bis auf das Schonvermögen abgeschmolzen ist.
Legal ist das angesparte Vermögen, aber es ist halt Sozialbetrug derzeit weiter Grundsicherung zu beantragen.
Ich hätte halt vor erreichen der Schonvermögensobergrenze schon einmal etwas unternommen um die später anfallenden Beerdigungskosten schon teilweise zu decken. Zudem würde ich die Kinder oder Enkel einfach ab und an mal mit einem Geldgeschenk bedenken, dann käme es nicht zu dieser Anhäufung von Erspartem und alles wäre legal.
Sachleistungen werden bei der Berechnung der Grundsicherung nur berücksichtigt, wenn sie einen größeren Wert darstellen.
Diese Angelegenheit hat mit der Schonvermögengrenze nichts zu tun. Das Geld wurde aus der Hartz IV-Grundsicherung angespart. Das so eingesparte Geld muss er für seinen Lebensunterhalt einsetzen. - Siehe mein Link unter der Antwort von Juergen010.
Man sollte Deinen Link schon genau durchlesen. Dann wird man feststellen, dass es auch in diesen Fall ein Schonvermögen gibt. Dieses hat auch das urteilende Gericht nicht eingeschränkt.
Meiner Ansicht nach ist das Ersparte bis zur Grenze des Schonvermögens legal und alles was darüber hinausgeht, wäre meldepflichtig.
Um den Schaden so gering wie möglich zu halten, sollte das Ehepaar mit offenen Karten spielen und die Zahlung der Grundsicherung stoppen lassen, bis der illegal angesparte Betrag aufgebraucht ist.
Es dohen empfindliche Strafen, wenn die Sache ohne eigene Meldung bekannt wird.
Sorry, dass ich dir da widersprechen muss. ;-(
Eine Offenbarung führt geradewegs in ein Strafverfahren. ;-(
Gut, dann also doch besser das Geld zuhause lassen und darauf hoffen, dass es nie entdeck wird ;-)
Hier geht es nicht nur um verschwiegenes Vermögen. Das Geld wurde von der nicht verbrauchten Grundsicherung angespart, und dazu gibt es gerade ein höchstrichterliches Urteil - siehe Link in meinem Kommentar unter der Antwort von Juergen010.
Juergen, absolut richtig Deine Antwort.
Nur eine Nachfrage zu Deinem Schonvermögensbegriff. Wenn man aus dem Einkommen etwas anspart, bildet man doch Vermögen. Die Ämter fordern regelmäßig den übersteigenden Betrag (also auch nach dem Erstantrag während des laufenden Bezugs), was für mich auch o.k. ist. Z.B. bei Heimbewohnern, die den Barbetrag nicht mehr verbrauchen können.