Darf ein Schornsteinfeger eine Barzahlung der Rechnung ablehnen und trotz Zahlungswillen eine Zahlungsaufforderung mit Mahngebühren fordern?
Meine Mutter möchte gerne wegen einer Kontopfändung die Rechnung des Schornsteinfegers Bar zahlen. Dieser lehnt jedoch ab und hat das Landratsamt wegen Zahlungsverweigerung eingeschaltet. Darf er das ? Er ist der einzige in der Umgebung und weigert sich nun seine Arbeit zu verrichten und das Landratsamt weißt die Säuberung nun an in Verbindung mit hohen Mahngebühren.
4 Antworten
Deine Frage beantwortet sich doch von selbst, sonst würde dir das Landratsamt keine Auflagen machen.
Ein Schornsteinfeger ist in gewissen Sinne eine Amtsperson und nicht nur ein Handwerker. Im wird vom Amt sehr viel vorgeschrieben und er muss auch sehr viel an das Amt melden. Für bestimmte Arbeiten ist immer der Bezirksschornsteinfeger zuständig, auch wenn es dir frei steht, für einige Arbeiten einen anderen Schornsteinfeger auch außerhalb des Bezirks (incl. EU Ausland) zu suchen. Dieser muss seine Arbeiten an den Bezrikschornsteinfeger weitermelden.
Bezahlst Du Deine Steuern auch in bar? Oder Deine Versicherungen? Oder die Haushaltsabgabe? Natürlich nicht. Und wieso soll es nicht möglich sein, das Geld trotz Kontopfändung zu überweisen? Da geht man dann zum Schalter einer x-beliebigen Bank und macht eine Barüberweisung. Ist natürlich teuer, aber dafür kann der Kaminfeger doch nichts.
Danke für die nette Antwort..
Sicherlich hätte es eine andere Lösung gegeben für meine Mutter.
Nur weil ich etwas nicht mache heisst das nicht, dass ich es nicht machen kann.
Hier gehts auch nur darum ob er eine Strafe erwirken kann weil er eine Barzahlung verweigert.
Ich fand kürzlichen einen Selbstversuch des Journalisten Norbert Häring gegenüber der "GEZ". Sein Schreiben kann Deine Mutter fast wortgetreu verwenden:
"„Sie haben mit Schreiben vom 6. März 2015 die Zahlung des zum 15. März fälligen Rundfunkbeitrag für den Haushalt, in dem ich wohne, eingefordert. Bitte teilen Sie uns mit, wo wir den Rundfunkbeitrag bar bezahlen können. Laut §14 Bundesbankgesetz sind „in Deutschland … auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“. Das bedeutet meines Wissens, dass Sie die Bezahlung einer Schuld mit diesem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel nicht ablehnen dürfen. Sollten Sie stattdessen auf Begleichung per Banküberweisung oder Einzug von Giralgeld bestehen, bitten wir um Angabe der gesetzlichen Grundlage hierfür.“
Geldschulden sind allerdings Schickschulden, also nix wie hin und mit Zeugen die Annahmeverweigerung bestätigen lassen. Danach werden sie Holschulden.
Oder wenn Du es einfach magst, dann überweise einfach in ihrem Namen das Geld.
Benachrichtige in jedem Fall das Landratsamt als untere Aufsichtsbehörde des Schornsteinfegers.
PS: Kehren (nicht: Prüfen) darf - wie schon anderweitig geschrieben - jeder Schornsteinfeger. Der Deiner Mutter darf die Dienstleistung sogar verweigern. Allerdings muß Deine Mutter dann selber für Ersatz sorgen.
Leider geht heute kaum was ohne Konto bzw. bar. Gerade solche Rechnungen werden grundsätzlich unbar beglichen.
Da nur ein Link eingefügt werden kann:
Gleiche Regeln beim KaminkehrerNun hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass auch die Leistungen des Schornsteinfegers nicht bar bezahlt werden dürfen – falls man mit einer Steuerermäßigung von 20 Prozent liebäugelt. Den Steuerbonus gebe es nur dann, wenn eine Rechnung ausgestellt werde und die Zahlung auf ein Konto des Schornsteinfegers erfolge. Dabei gebe es keine Ausnahme, auch nicht, wenn der Schornsteinfeger die bargeldlose Zahlung verweigert (Aktenzeichen VI B 31/13).
Im Umkehrschluß: Demnach ist die bargeldlose Zahlung möglich!
http://dev.steuernsparen.de/rechnung-vom-schornsteinfeger/