Kaution durch Moneyfix etc trotz abgegebener eidesstattlicher Versicherung?b
Hallo,
habe vor ca. 6 Monaten eine EV unterschrieben, da meine Eltern einen Handyvertrag und Ratenzahlungen über meinen Namen (habe halt ihnen vertraut...) nicht bezahlt haben. Die EV war in meinen Augen das einzig vernüftige was ich hätte tun können, habe auch noch regelmäßigen Konakt mit meinen Gläubigern, diese kennen meine Situation und deswegen lassen die mich auch soweit in Ruhe, nur keiner von denen konnte mir meinem Problem helfen. Zu mir: Ich bin Student und erhalte Bafög, allerdings durch die Bedarfsgemeinschaft bleiben mir ca. knapp 100€ übrig.
Durch diesen Umstand komm ich nicht mehr mit meinen Eltern klar und deswegen ziehe ich aus ins Studentenwohnheim. Dafür wird eine Kaution in Höhe von 600€ fällig. Das Wohnheim lässt sich nur auf eine Ratenzahlung von 200€ Pro Monat ein, was etwas zu viel für mich ist, zu mal die erste Rate schon im Februar fällig wird und ich im Februar noch offiziell bei meinen Eltern wohne, das heißt, ich bekomme das Bafög bis auf knapp 100€ abgezogen vom Amt.
Zum 1. März ziehe ich ins Wohnheim und erhalte mein komplettes Bafög.
Nun aber meine Frage:
Kann ich eine Bankbürgschaft wie bei Moneyfix o.Ä. beantragen, trotz des negativen Scores und der EV?
Mit freundlichem Gruß!
3 Antworten
Moneyfix wird Dir garantiert keine Bürgschaft geben. Mit einer schwachen Schufa und Bafög als Einkommen, was nicht gepfändet werden kann, könnten die das Geld ja gleich das Klo runter spülen, denn wenn Du Deine Miete nicht zahlst, sind die ihr Geld los.
Da hilft nur eines, gucken, ob es im Bekanntenkreis Leute gibt, die Dir das Geld privat leihen.
Wegen einer Mobilfunkrechnung einen EV abzulegen, war auch keine gute Lösung.
und ich im Februar noch offiziell bei meinen Eltern wohne
Wo wohnst Du denn wirklich, evtl. ist da eine Lösung möglich.
Du bist am Finanzmarkt ein Unberührbarer. Schlag Dir Moneyfix aus dem Kopf.
Nein, das würde wohl nicht gehen.
Wie wfwbinder erwähnte, solltest du dich in deinem Bekanntenkreis umschauen ob dir jemand etwas leiht. Du müsstest dann aber deinen Kreditgeber deutlich auf die EV hinweisen. Und wenn ihr schriftlichen Vertrag macht, auch deutlich lesbar und nicht kleingedruckt die Situation mit der EV angeben und dass der Kreditgeber damit einverstanden ist. Denn sonst würdest du ungewollt ein Tatbestand des Betruges erfüllen und dein Kreditgeber hätte evtl. ein Druckmittel gegen dich (könnte Strafantrag gegen dich stellen) :) Zudem würde für diesen Kredit im Falle eines Insolvenzverfahrens die schuldbefreiende Wirkung nicht greifen, du hättest dann bei diesem Kreditgeber auch nach Insolvenzende noch die Schuld offen. :)