Pflegefall und Schulden

3 Antworten

War die Tante alleiniger Kreditnehmer, kommt niemand für die Schulden auf. Auch das Sozialamt wird die Raten nicht übernehmen. Der Kreditgeber wird auf das Geld verzichten müssen..

Zu der Sache mit der Wohnung kann ich Dir sagen, wie ich selbst in einem identischen Fall vorgegangen bin.

Als meine Schwiegermutter aus dem Krankenhaus heraus ins Pflegeheim kam, habe ich die Wohnung zum Monatsende gekündigt. Bis dahin war alles ausgeräumt und besenrein und ich habe der Wohnungsbaugesellschaft den Schlüssel am 31. des Monats übergeben.

Es kam natürlich ein Schreiben, das mich aufforderte 3 Monate Kündigungsfrist einzuhalten. Meine Antwort darauf war, dass die Schwiegermutter unter ihrer neuen Adresse im Pflegeheim zu erreichen ist, an die sie sich bitte wenden solle und ich keinen Mietvertrag für die Wohnung abgeschlossen habe.

Danach hat sich die Wohnungsgesellschaft nicht mehr gemeldet.

Nun werden die Vermieter unter uns aufschreien, aber es war genau so, wie ich es hier beschreibe ;-))


imager761  20.06.2014, 09:30

Es mag ja sein, dass durch Kautionseinbehalt und Renoierungswillen eines schnell gefundenen Nachmieters keine Forderungen gestellt werden mussten.

Nur dies als zielführenden Rat zu erteilen und damit Rechtsansprüche des Vermieters einschließlich kostenpflichtiger Zahlungsklage und 30 Jahre lang vollstreckbarem Titel oder Kontopfändung zu ignorieren, halte ich für grob fahrlässig :-O

G imager761

Primus  20.06.2014, 09:51
@imager761

Hallo Imager,

es war von mir kein ein zielführender Rat , sondern nur eine Erfahrung von mir ;-))

Auch wenn sie Deinen Grundsätzen widerspricht - es hat sich so zugetragen. ;-))

Und ignorieren brauchte ich nichts, da keinerlei Forderungen mehr gestellt wurden.

Außerdem wurde keine Kaution eingehalten, da keine hinterlegt war.

Du siehst also, es herrschen manchmal doch auch andere Gesetze.

Klingt mir ganz nach dem Fall für eine Privatinsolvenz. Je nachdem wie stark die Demenz voran geschritten ist, dürfte die Tante nicht mehr handlungsfähig sein. Da bleibt wohl nichts anderes, als beim Amtsgericht die Bestellung eines Betreuers anzuregen.

Hallo Nichte42,

schwierige Situation ! Hat die Tante für diesen Fall möglicherweise vorgesorgt und eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsvollmacht hinterlegt ? Du könntest beim Sozialgericht eine richterliche Betreuung beantragen. Ich kann dir ansonsten nur empfehlen, mit einen Rechtsanwalt oder einer Betreuungsbehörde (meist städtische Einrichtungen) Kontakt aufzunehmen. K.