Darf man als Verkäufer lügen?
Mal angenommen man arbeitet im Vertrieb und verkauft im Außendienst Matratzen. Wenn man nun den Kunden erzählt, ihre alte Matratze würde schimmeln, obwohl das gar nicht stimmt und die neue Matratze, welche man verkaufen möchte, sei eine orthopädische Matratze, obwohl diese eine Billigmatratze ist (aber zwei Tausend Euro kostet), ist das noch legal? Darf der Verkäufer dem Kunde Fakten erzählen, die nicht der Wahrheit entsprechen oder macht er sich dadurch strafbar, wenn irgendwann ans Licht kommt, dass die eigene Matratze gar nicht schimmelt und die teure Matratze keine Orthopädische ist?
2 Antworten
Kennst Du § 263 StGB?
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Auf Deinen Fall bezogen:
Wer in der Absicht eine Matratze zu verkaufen einem Kunden erzählt, dass seine alte Matratze seine Gesundheit schädigen kann und das eigene Modell besonders gesundheitsfördernd ist, um ihn zu veranlassen sein Geld auszugeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, oder Geldstrafe bestraft.
Wenn Du das mehrfach machst, ist es ein Fall des gewerblichen, fortgesetzten Betrugs und die Strafe steigt auf bis zu 10 Jahren (Abs. 5 des § 263 StGB).
Selten konnte ich eine Frage hier so einfach beantworten. Was einem ein Jurastudium an der FernUni Hagen nicht alles an Kenntnissen bringt.
Possen Reissen..🤔 im Ernst, ich fand die damalige Qualität gut!
Vielen Dank! Wenn man als ehemaliger Mitarbeiter nun Strafanzeige gegen dieses Unternehmen stellen möchte, kann es dann sein, dass man selbst angeklagt und verurteilt wird, obwohl man den Auftrag von Vorgesetzten bekommen hat, auf diese Art zu verkaufen? Selbst im Verkaufs-Leitfaden, den man zu Beginn ausgehändigt bekommt wird einem diese Verkaufsmasche aufgezwingt....
Man hat in dem Fall gute Chancen, dass man mit einer geringen Strafe wegkommt, oder das Verfahren eingestellt wird, weil man zur Aufklärung beigetragen hat.
Kann ein Fall des § 153 a StPO sein (Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld).
Sehr oft ist es so, dass die Verkäufer ihr eigenes Produkt nicht kennen. Theoretisch hat man Ansprüche wenn eine Lüge festgestellt ist (nachweislich) und ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Theoretisch hat man Ansprüche wenn eine Lüge festgestellt ist (nachweislich) und ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Das ist die Frage des BGB, weil ich natürlich den Vertrag stornieren kann, wenn as steht "orthopädische Matratze" und es eine billige ist, aber man darf den strafrechtlichen Teil nicht übersehen.
Wenn der in einer Woche 10 solche Geschäfts macht, kann er mit einer Freiheitsstrafe rechnen, auf Bewährung, wenn es das erste Mal ist.
Und du kannst dir vorstellen, bei wem das zweite Mal nicht gekauft wird, bzw. wer nicht empfohlen wird
Mir beachte es PR näher 👍