Wie lösen wir als Erbengemeinschaft dieses Problem kostengünstig?
Hallöchen, ich brauche mal wieder einen Rat von euch.
Hintergrund ist folgender.
Lt Urkunde aus dem Jahr 1914 hat im Moment n o c h ein überschaubarer Teil an Erben ( Erbengemeinschaft ) ein Anrecht auf ein Ackergrundstück ( seit DDR Zeit in 4 Gartenstücke aufgeteilt ) welches wir, mein Mann und ich seit 1995 verwalten und auch anfallende Kosten allein tragen.
Die z.Zt. noch lebenden Erben sind und waren nie interessiert, weder an dem Grundstück selbst, noch an einem finanziellen Ausgleich.
Wir beabsichtigen nun, weil die Gärten ganz schlecht zu verpachten sind, trotz jährlicher minimaler Pachtgebühr von 20,- Euro/ Jahr ( die Pflege von 2 ungenutzten Gärten wird in ein paar Jahren durch uns auch nicht mehr zu stemmen sein ) einen Verkauf oder einfach ein verschenken der Gärten.
Wir wollen auch vermeiden, dass die Erbengemeinschaft infolge Todesfälle unübersehbare Ausmaße annimmt. Da unsere Kinder ortsansässig sind, würden sie das Dilemma irgendwann einmal am Bein haben.
Die Erben, wie gesagt n o c h überschaubar, sind mit dem Vorhaben einverstanden, denn keiner hat ein Interesse und alle waren froh, dass die Verwaltung bislang geregelt wurde. Eine handschriftliche " Verzichtserklärung " liegt jetzt schon vor, weitere wurden uns fest zugesagt.
Wie ich erst jetzt gelesen habe, ist selbst eine handschriftliche Verzichtserklärung nur notariell wirksam und es entstehen wiederum Kosten, die von den Verzichtenden mit getragen werden müssten. Die " Begeisterung " kann ich schon jetzt erahnen. ;-))
Wie löst man dieses Problem am besten ? Wie geht man am besten vor ? Gibt es andere Vorschläge, Ideen ?
Wer hat eine oder mehrere hilfreiche Antworten ?
Die am preiswertesten umsetzbare - Hilfreichste Antwort - bekommt kostenlos ein Gartengrundstück im schönen Meck- Pomm. .....grins !
2 Antworten
Gaenseliesel:
Das Eigentum an einem Grundstück kann dadurch aufgegeben werden, dass der Eigentümer den Verzicht dem Grundbuchamt gegenüber erklärt und der Verzicht in das Grundbuch eingetragen wird (§ 928 (1) BGB).
Der Eigentumsverzicht ist eine eine einfache und vor allem kostengünstige Lösung.
Bitte mir nicht verübeln: Das Geschenk nehme ich nicht an. Vielleicht findet sich jemand, der an einem herrenlosen (warum eigentlich nicht damenlosen?) Acker Interesse findet, falls der Landesfiskus an einer Aneignung ebenfalls kein Interesse zeigt.
Da habe ich wieder was dazu gelernt. Eine interessante Lösung: herren- und damenloses Land.
Trägt das Grundbuchamt den Verzicht ein, ohne jemandes (hier: Fiskus) Zustimmung? Was ist mit der Grundbesitzerhaftung im Schadensfall (hier: z. B. versunken im Fließsand der MP-schen Endmoräne)?
Es ist schon schwierig, bei zwei ähnlich zum Ziel führenden Antworten, die eine als " Hilfreichste Antwort " zu bewerten.
Dieser nachvollziehbare Zusatz (§ 928 (1) BGB) hat dann doch letztlich den Zuschlag verdient. :-))
(du lässt dir nichts schenken - wie wäre es denn mit abkaufen?) Noch besteht die einmalige Chance ! ;-)))
Danke für den Rat !
Hallo Franzl0503,
verübeln........naja, nachdem schon Pv59 meine Großherzigkeit verschmähte, wundert mich nun gar nichts mehr !
lach.........auch du kennst eben die blühende Landschaft von Meck.-Pomm noch nicht, wie mir scheint.
Ich sag es doch - Undank ist der Welten Lohn !
Aber die Idee mit dem Eigentumsverzicht ist schon brauchbar. Diese Variante kannte ich nicht, prima, wäre eine Lösung !
Auch dir Vielen Dank !
Die am preiswertesten umsetzbare - Hilfreichste Antwort - bekommt kostenlos ein Gartengrundstück im schönen Meck- Pomm
Ist das Drohung mit einem empfindlichen Übel?
Und zu Deiner Frage: Wir haben auch ein Waldgrundstück am Bein, in der idyllischen Eifel gelegen. Hanglage und das auf 3 Seiten, zur Mitte hin abfallend. Das Ding ist unverkäuflich und auch unvermietbar. Unsere Idee ist, dieses Grundstück der Gemeinde zu schenken. Die -ja nur minimalen- Kosten der Übertragung soll dann der Beschenkte tragen.
Hanglage und das auf 3 Seiten, zur Mitte hin abfallend.
hm.....grundsätzlich schon
aber ich als Flachlandtirolerin käme mit dem Auf und Ab auf Dauer nicht zurecht, da wird mir schwindelig ! ;-)
sorry wegen der späten Antwort, war in Berlin :-)
Drohung.......lach, du kennst die blühende, ebenerdige Landschaft von Meck.-Pomm noch nicht, wie mir scheint.
Aber man kennt es - Undank ist der Welten Lohn ! dann eben nicht !!! ;-))
Aber zum Thema: .......an solch eine Möglichkeit hätte ich nie gedacht und was ist, wenn die Kommune unsere " Großherzigkeit " nicht zu würdigen weiß ? ;-))
Egal, fragen kostet erst einmal nichts. Danke vorerst, es ist zumindest schon mal ein Ansatz !
Nochmals Danke Pv59 ! Du missdeutest mein Angebot, dass hat mich tief getroffen ....grins !
Ein Waldgrundstück mit eigenen Pilzen drin, ist ja ein Traum :-)))