Wie lösen wir als Erbengemeinschaft dieses Problem kostengünstig?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Gaenseliesel:

Das Eigentum an einem Grundstück kann dadurch aufgegeben werden, dass der Eigentümer den Verzicht dem Grundbuchamt gegenüber erklärt und der Verzicht in das Grundbuch eingetragen wird (§ 928 (1) BGB).

Der Eigentumsverzicht ist eine eine einfache und vor allem kostengünstige Lösung.

Bitte mir nicht verübeln: Das Geschenk nehme ich nicht an. Vielleicht findet sich jemand, der an einem herrenlosen (warum eigentlich nicht damenlosen?) Acker Interesse findet, falls der Landesfiskus an einer Aneignung ebenfalls kein Interesse zeigt.


LittleArrow  16.01.2016, 10:40

Da habe ich wieder was dazu gelernt. Eine interessante Lösung: herren- und damenloses Land.

Trägt das Grundbuchamt den Verzicht ein, ohne jemandes (hier: Fiskus) Zustimmung? Was ist mit der Grundbesitzerhaftung im Schadensfall (hier: z. B. versunken im Fließsand der MP-schen Endmoräne)?

Gaenseliesel 
Beitragsersteller
 17.01.2016, 16:13

Es ist schon schwierig, bei zwei ähnlich zum Ziel führenden Antworten, die eine als  " Hilfreichste Antwort " zu bewerten.

Dieser nachvollziehbare Zusatz (§ 928 (1) BGB) hat dann doch letztlich den Zuschlag verdient. :-))

(du lässt dir nichts schenken - wie wäre es denn mit abkaufen?) Noch besteht die einmalige Chance !  ;-)))

Danke für den Rat !

Gaenseliesel 
Beitragsersteller
 16.01.2016, 18:07

Hallo Franzl0503,

verübeln........naja, nachdem schon Pv59 meine Großherzigkeit verschmähte, wundert mich nun gar nichts mehr !

lach.........auch du kennst eben die blühende Landschaft von Meck.-Pomm noch nicht, wie mir scheint. 

Ich sag es doch - Undank ist der Welten Lohn ! 

Aber die Idee mit dem Eigentumsverzicht ist schon brauchbar. Diese Variante kannte ich nicht, prima, wäre eine Lösung !

Auch dir Vielen Dank ! 

Die am preiswertesten umsetzbare - Hilfreichste Antwort - bekommt kostenlos ein Gartengrundstück im schönen Meck- Pomm

Ist das Drohung mit einem empfindlichen Übel?

Und zu Deiner Frage: Wir haben auch ein Waldgrundstück am Bein, in der idyllischen Eifel gelegen. Hanglage und das auf 3 Seiten, zur Mitte hin abfallend. Das Ding ist unverkäuflich und auch unvermietbar. Unsere Idee ist, dieses Grundstück der Gemeinde zu schenken. Die -ja nur minimalen- Kosten der Übertragung soll dann der Beschenkte tragen. 


Gaenseliesel 
Beitragsersteller
 17.01.2016, 16:24

Nochmals Danke Pv59 ! Du missdeutest mein Angebot, dass hat mich tief getroffen ....grins !

Ein Waldgrundstück mit eigenen Pilzen drin, ist ja ein Traum :-)))

Gaenseliesel 
Beitragsersteller
 17.01.2016, 19:58
@LittleArrow

Hanglage und das auf 3 Seiten, zur Mitte hin abfallend.

hm.....grundsätzlich schon 

aber ich als Flachlandtirolerin käme mit dem Auf und Ab auf Dauer nicht zurecht, da wird mir schwindelig ! ;-)

Gaenseliesel 
Beitragsersteller
 16.01.2016, 17:40

sorry wegen der späten Antwort, war in Berlin :-) 

Drohung.......lach, du kennst die blühende, ebenerdige Landschaft von Meck.-Pomm noch nicht, wie mir scheint. 

Aber man kennt es - Undank ist der Welten Lohn ! dann eben nicht !!!    ;-))

Aber zum Thema: .......an solch eine Möglichkeit hätte ich nie gedacht und was ist, wenn die Kommune unsere " Großherzigkeit " nicht zu würdigen weiß ? ;-))

Egal, fragen kostet erst einmal nichts. Danke vorerst, es ist zumindest schon mal ein Ansatz !