Kann meine Schwester mich und meine Familie zum verkaufen szwingen?
Ich lebe seit 24 Jahren mit meine Frau und seit 13 und 10 Jahre mit meine Kinder in meine Eltern Haus.
Meine Schwester (45) ist mit 17 Jahre ausgezogen.
Jetzt ist mein Vater gestorben und meine Mutter lebt noch.
Ich würde meine Schwester ihre Hälfte abkaufen, aber sie möchte unbedingt, wenn meine Mutter nicht mehr lebt, das Haus verkaufen.
Kann sie mich und meine Familie szwingen, zu verkaufen?
Oder uns rausschmeissen?
3 Antworten
Kommt drauf an, wie ihr es macht.
Jetzt Erbt Eure Mutter 1/2 des Hauses.
Deine Schwester und Du je 1/4.
Wenn eure Mutter mal stirbt bekommt ihr von deren Hälfte ach je 1/2, also 1/4.
Dann gehrt jedem de Hälfte.
Dann kannst Du ihr doch ihre Hälfte abkaufen.
Oder Du kaufst ihr jetzt ihr 1/4 ab und dann auch den Erbteil , den sie von Eurer Mutter bekommt.
Aber Ihr müsst Euch einigen, dann wenn Ihr die einzigen Sei, könnte sie auch eine Versteigerung zur Auseinandersetzung beantragen.
Nein, nach dem Tod deines Vaters steht wenn nicht anders im Testament hinterlegt ihr 1/4 zu, sowie dir und eurer Mutter 2/4(1/2, hälfte), somit seit ihr die Mehrheit, könnt sie entweder rauszahlen oder verkaufen, sie könnte gerichtlich einen Betrag in Form einer Miete bekommen, aber nur 1/4 davon(so wie wenn jemand anderer drinnen wohnt)
Nach dem Tod eurer Mutter bekommt wieder jeder ein Viertel, somit hat jeder die Hälfte, wenn keiner den anderen rauszahlt, dann kann man es nur mehr verkaufen, außer ihr lasst euch lebenslang oder wie vereinbart monatlich an sie zahlen, als Mietentschädigung.
"Kann sie mich und meine Familie zwingen, zu verkaufen?"
Ja, sie kann die Teilungsversteigerung beantragen. In dieser kannst Du selbst aber mitbieten.
Wo sieht Deine Schwester denn den Unterschied zwischen einem Fremdverkauf und einem Verkauf an Dich - vertraut sie Dir nicht, dass Du den tatsächlichen, auch bei einem Verkauf an fremde Dritte erzielbaren Wert bezahlen würdest?
Wie die anderen schon ausgeführt haben, haben, wenn kein anderslautendes Testament des Vaters vorlag (ist das so?), Deine Mutter jetzt 50 % und Du und Deine Schwester jeweils 25 % Anteil am Erbe des Vaters.
Und was ist Deiner Meinung nach der Unterschied zwischen 'die Hälfte des Werthaus' und 'die Verkaufswert'? Du müsstest natürlich schon das gleiche zahlen, was ein fremder Dritter zahlen würde (für den halben Anteil der Schwester natürlich). Aber: Sie muss mit Dir keinen Vertrag eingehen. Euch rausschmeißen kann Sie mMn nicht so einfach, aber einen Nutzungsausgleich verlangen kann sie schon.
Das Problem ist das ,das Haus wurde schonmal bewertet. Dann haben wir hundert Tausend Euro für die Renovierung reingesteckt (da war noch alles in Ordnung) und somit ist das Hauswert gestiegen.
Jetzt möchte sie die Hälfte von der zweite Wertsetzung, das heiss, wir zahlen doppelt, so zu sagen.
Ich würde gerne meine Schwester die Hälfte des Werthaus geben, die möchte aber die Verkaufswert glaube ich. Oder uns rausschmeissen weil den Kontakt nicht so gut ist seit ein paar Jahre